Essensversorgung in der AfA
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, ob bei der Nahrungsversorgung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende darauf geachtet wird, dass das Essen halal ist, also die islamischen Speisevorschriften des Koran erfüllt.
Falls ja: Wie wird das Essen konkret überprüft? Wird im Einkauf auf halal-Produkte geachtet oder werden die Produkte nach Zubereitung von halal-Zertifizierungsstellen in Augenschein genommen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich, d. h. innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum14. August 2015
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15. September 2015
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