Essensversorgung in der AfA

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, ob bei der Nahrungsversorgung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende darauf geachtet wird, dass das Essen halal ist, also die islamischen Speisevorschriften des Koran erfüllt.
Falls ja: Wie wird das Essen konkret überprüft? Wird im Einkauf auf halal-Produkte geachtet oder werden die Produkte nach Zubereitung von halal-Zertifizierungsstellen in Augenschein genommen?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich, d. h. innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2015
  • Frist
    15. September 2015
  • 0 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob bei der Nahrungsversorgung in …
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Essensversorgung in der AfA [#11064]
Datum
14. August 2015 23:00
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob bei der Nahrungsversorgung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende darauf geachtet wird, dass das Essen halal ist, also die islamischen Speisevorschriften des Koran erfüllt. Falls ja: Wie wird das Essen konkret überprüft? Wird im Einkauf auf halal-Produkte geachtet oder werden die Produkte nach Zubereitung von halal-Zertifizierungsstellen in Augenschein genommen? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich, d. h. innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Koster, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird überprüft. Sie erhalten schnellstmöglich…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Essensversorgung in der AfA [#11064]
Datum
17. August 2015 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koster, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird überprüft. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem LIFG vom 14.08.2015 Sehr geehrter Herr Koster, die Nahrungsversorgung in den Aufnahmeeinri…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Essensversorgung in der AfA [#11064]
Datum
8. September 2015 18:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage nach dem LIFG vom 14.08.2015 Sehr geehrter Herr Koster, die Nahrungsversorgung in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wird durch externe Cateringunternehmen sichergestellt. Ein Angebot für die Essenszubereitung "Halal" gibt es nicht. Die Verträge mit den Cateringunternehmen sehen ein solchen Nahrungsangebot nicht vor. Eine Nachfrage nach solch einem Nahrungsangebot konnte von uns weder zur Zeit noch in den letzten Jahren festgestellt werden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Thomas Pütz Abteilung 2 - Kommunale und Hoheitliche Aufgaben, Soziales Referat 24: Soziales, Jugend und Familie AUFSICHTS- UND DIENSTLEISTUNGSDIREKTION Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Dasbachstraße 19 54292 Trier Telefon 0651 9494-922 Telefax 0651 9494-77922 <<E-Mail-Adresse>> www.add.rlp.de