ESt-Kurzinformation Nr. 2014/18, aktualisiert am 09.06.2015 - Besteuerungsanteil der Renten durch Neuberechnung nach Gewährung der sog. "Mütterrente"

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2015
  • Frist
    8. November 2015
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte schi…
An Finanzministerium Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
ESt-Kurzinformation Nr. 2014/18, aktualisiert am 09.06.2015 - Besteuerungsanteil der Renten durch Neuberechnung nach Gewährung der sog. "Mütterrente" [#11578]
Datum
9. Oktober 2015 12:45
An
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte schicken Sie mir o.a. Kurzinformation mit Aktualisierung zur Neuberechnung des Besteuerungsanteils der Renten nach Gewährung der Mütterrente. Vielen Dank !! Mit freundl. Grüßen U. Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Finanzministerium Schleswig-Holstein
Ihre Anfrage vom 9.10.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschte aktualisierte Einkommens…
Von
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Betreff
Ihre Anfrage vom 9.10.2015
Datum
12. Oktober 2015 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
198,0 KB
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6,4 KB


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