Ethikunterricht statt Religionsunterricht

Auf welcher Basis entscheidet das Ministerium über die Aufnahme von Religionsunterricht statt Ethikunterricht in die Lehrpläne der vier Schulzweige in SH?

Wie werden die Transferleistungen der katholischen und evangelischen Kirche für den Schulunterricht in SH budgetiert?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Basis en…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ethikunterricht statt Religionsunterricht [#207538]
Datum
31. Dezember 2020 00:23
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Basis entscheidet das Ministerium über die Aufnahme von Religionsunterricht statt Ethikunterricht in die Lehrpläne der vier Schulzweige in SH? Wie werden die Transferleistungen der katholischen und evangelischen Kirche für den Schulunterricht in SH budgetiert?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207538/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich leite sie an die entsprechende Stelle im Haus weit…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: [EXTERN] Ethikunterricht statt Religionsunterricht [#207538]
Datum
4. Januar 2021 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich leite sie an die entsprechende Stelle im Haus weiter, Sie werden dann aus der Abteilung eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrteAntragsteller/in der Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3<https://www.gesetze-im-internet.d…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: Ethikunterricht statt Religionsunterricht [#207538]
Datum
4. Januar 2021 16:19
Status
image001.gif
6,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in der Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3<https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_7.html#:~:text=Grundgesetz%20f%C3%BCr%20die%20Bundesrepublik%20Deutschland,unter%20der%20Aufsicht%20des%20Staates.&text=Unbeschadet%20des%20staatlichen%20Aufsichtsrechtes%20wird,den%20Grunds%C3%A4tzen%20der%20Religionsgemeinschaften%20erteilt.> in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz<https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html> und § 7 Schulgesetz SH<http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+SH+%C2%A7+7&psml=bsshoprod.psml&max=true> ordentliches Lehrfach. Weitere Hinweise enthält überdies der Erlass Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein <https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Erlasse/Downloads/Religion.pdf?__blob=publicationFile&v=3> Kann die Erteilung des planmäßigen Religionsunterrichts durch im Landesdienst stehende Lehrkräfte nicht gewährleistet werden, so regeln Verwaltungsvereinbarungen mit den Kirchen etwaige Kostenerstattungen: Verwaltungsvereinbarung über die Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts in öffentlichen Schulen durch kirchliche Lehrkräfte <https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Rechtsquellen/verw_vereinbarung_ev_religion.pdf?__blob=publicationFile&v=1> Katholischer Religionsunterricht durch kirchliche Lehrkräfte<https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Rechtsquellen/kath_religion.pdf?__blob=publicationFile&v=1> Mit freundlichen Grüßen