Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

EU-Charta der Grundrechte Artikel 11 in Saarland / Rundfunkrecht

Zuerst Info:
EU-Charta der Grundrechte Artikel 11 Abs. 1
"Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben."

Anwendungsbereich der EU-Charta:
Die Bestimmungen der Charta richten sich an die einzelstaatlichen Behörden, wenn diese EU-Recht umsetzen. Kommt die Charta nicht zur Anwendung, wird der Schutz von Grundrechten gemäß den Verfassungen bzw. Verfassungsüberlieferungen der EU-Mitgliedstaaten sowie der von diesen ratifizierten internationalen Konventionen garantiert.

Somit werden Grundrechte der EU-Charta entweder durch Charta selbst, oder durch Verfassungen bzw. Verfassungsüberlieferungen der EU-Mitgliedstaaten sowie der von diesen ratifizierten internationalen Konventionen garantiert. In jedem Fall ist der Schutz der Grundrechte jederzeit vorhanden.

Fragen:
1. Welche Stelle in Saarland ist zuständig und garantiert Rechte nach Artikel 11 Abs. 1 EU-Charta der Grundrechte im Rundfunkrecht?
2. Kommt EU-Charta zur Anwendung im Rundfunkrecht?
2a. Falls ja, wie wird das Grundrecht nach Artikel 11 Abs. 1 garantiert?
2b. Falls nicht, durch welche Gesetze wird das Grundrecht nach Artikel 11 Abs. 1 garantiert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. März 2017
  • Frist
    3. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zuers…
An Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EU-Charta der Grundrechte Artikel 11 in Saarland / Rundfunkrecht [#20853]
Datum
29. März 2017 19:16
An
Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zuerst Info: EU-Charta der Grundrechte Artikel 11 Abs. 1 "Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben." Anwendungsbereich der EU-Charta: Die Bestimmungen der Charta richten sich an die einzelstaatlichen Behörden, wenn diese EU-Recht umsetzen. Kommt die Charta nicht zur Anwendung, wird der Schutz von Grundrechten gemäß den Verfassungen bzw. Verfassungsüberlieferungen der EU-Mitgliedstaaten sowie der von diesen ratifizierten internationalen Konventionen garantiert. Somit werden Grundrechte der EU-Charta entweder durch Charta selbst, oder durch Verfassungen bzw. Verfassungsüberlieferungen der EU-Mitgliedstaaten sowie der von diesen ratifizierten internationalen Konventionen garantiert. In jedem Fall ist der Schutz der Grundrechte jederzeit vorhanden. Fragen: 1. Welche Stelle in Saarland ist zuständig und garantiert Rechte nach Artikel 11 Abs. 1 EU-Charta der Grundrechte im Rundfunkrecht? 2. Kommt EU-Charta zur Anwendung im Rundfunkrecht? 2a. Falls ja, wie wird das Grundrecht nach Artikel 11 Abs. 1 garantiert? 2b. Falls nicht, durch welche Gesetze wird das Grundrecht nach Artikel 11 Abs. 1 garantiert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „EU-Charta der Grundrechte Artikel 11…
An Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EU-Charta der Grundrechte Artikel 11 in Saarland / Rundfunkrecht [#20853]
Datum
23. Juni 2017 00:47
An
Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „EU-Charta der Grundrechte Artikel 11 in Saarland / Rundfunkrecht“ vom 29.03.2017 (#20853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „EU-Charta der Grundrechte Artikel 11 in Saarland / Rundfunkrecht“ [#20853]
Datum
9. Juli 2017 14:28
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20853 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Reaktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Juli 2017 15:15
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union
Ich bin zur Zeit nicht im Büro erreichbar. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an meinen Kollegen Dietmar…
Von
Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union
Betreff
Automatische Antwort: EU-Charta der Grundrechte Artikel 11 in Saarland / Rundfunkrecht [#20853]
Datum
1. August 2017 14:11
Status
Warte auf Antwort
Ich bin zur Zeit nicht im Büro erreichbar. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an meinen Kollegen Dietmar Schmidt: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank Annette Scheen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte antworten Sie auf meine Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/e…
An Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: EU-Charta der Grundrechte Artikel 11 in Saarland / Rundfunkrecht [#20853]
Datum
29. Januar 2018 01:03
An
Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte antworten Sie auf meine Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/eu-charta-der-grundrechte-artikel-11-in-saarland-rundfunkrecht/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union
 Ich bin ab 29.01.2018 wieder im Büro erreichbar. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an meinen Kollegen …
Von
Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: EU-Charta der Grundrechte Artikel 11 in Saarland / Rundfunkrecht [#20853]
Datum
29. Januar 2018 01:03
Status
Warte auf Antwort
 Ich bin ab 29.01.2018 wieder im Büro erreichbar. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an meinen Kollegen Dietmar Schmidt: <<E-Mail-Adresse>> oder telefonisch an 0032 2 486 00 43, Vielen Dank Annette Scheen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „EU-Charta der Grundrechte Artikel 11…
An Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: EU-Charta der Grundrechte Artikel 11 in Saarland / Rundfunkrecht [#20853]
Datum
25. Februar 2018 15:10
An
Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „EU-Charta der Grundrechte Artikel 11 in Saarland / Rundfunkrecht“ vom 29.03.2017 (#20853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 299 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.