EU-DSGVO, IFG, etc.: namentliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) / Tätigkeitsbericht 2017+2018
lt. den diversen Vorschriften und Gesetzen muss die/der Datenbeauftrage namentlich benannt und gegenüber den Bürgern veröffentlicht werden.
Unverändert ist auf Ihrer Webseite hierzu keine Information zu finden:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Direktorium/Datenschutzbeauftragter.html
Offensichtlich hat ein Wechsel stattgefunden, da aktuell weiblich "Datenschutzbeauftragte" und im Tätigkeitsbericht 2016+2017 noch männlich "Datenschutzbeauftragter" zu lesen ist. Auch in diesem Bericht in keine Person namentlich genannt, sondern unzulässig anonym.
Im Rahmen meiner Anfrage bitte ich um Herausgabe und Veröffentlichung auf Ihrer Webseite gemäß den Vorschriften und Gesetzen von folgenden Informationen:
1) Datenschutzbeauftragte(r) der letzten 10 Jahre
2) Tätigkeitsberichte 2017+2018
3) Umstellung auf einen jährlichen Tätigkeitsbericht wie es Pflicht ist und von anderen Datenschutzbeauftragten gehandhabt wird, zB Bayern, Bund.
Vielen Dank im voraus für eine vollständige und schnelle Erledigung.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum31. Oktober 2019
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3. Dezember 2019
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