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EU-DSGVO, IFG, etc.: namentliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) / Tätigkeitsbericht 2017+2018

lt. den diversen Vorschriften und Gesetzen muss die/der Datenbeauftrage namentlich benannt und gegenüber den Bürgern veröffentlicht werden.

Unverändert ist auf Ihrer Webseite hierzu keine Information zu finden:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Direktorium/Datenschutzbeauftragter.html

Offensichtlich hat ein Wechsel stattgefunden, da aktuell weiblich "Datenschutzbeauftragte" und im Tätigkeitsbericht 2016+2017 noch männlich "Datenschutzbeauftragter" zu lesen ist. Auch in diesem Bericht in keine Person namentlich genannt, sondern unzulässig anonym.

Im Rahmen meiner Anfrage bitte ich um Herausgabe und Veröffentlichung auf Ihrer Webseite gemäß den Vorschriften und Gesetzen von folgenden Informationen:

1) Datenschutzbeauftragte(r) der letzten 10 Jahre

2) Tätigkeitsberichte 2017+2018

3) Umstellung auf einen jährlichen Tätigkeitsbericht wie es Pflicht ist und von anderen Datenschutzbeauftragten gehandhabt wird, zB Bayern, Bund.

Vielen Dank im voraus für eine vollständige und schnelle Erledigung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EU-DSGVO, IFG, etc.: namentliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) / Tätigkeitsbericht 2017+2018 [#169573]
Datum
31. Oktober 2019 10:06
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. den diversen Vorschriften und Gesetzen muss die/der Datenbeauftrage namentlich benannt und gegenüber den Bürgern veröffentlicht werden. Unverändert ist auf Ihrer Webseite hierzu keine Information zu finden: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Direktorium/Datenschutzbeauftragter.html Offensichtlich hat ein Wechsel stattgefunden, da aktuell weiblich "Datenschutzbeauftragte" und im Tätigkeitsbericht 2016+2017 noch männlich "Datenschutzbeauftragter" zu lesen ist. Auch in diesem Bericht in keine Person namentlich genannt, sondern unzulässig anonym. Im Rahmen meiner Anfrage bitte ich um Herausgabe und Veröffentlichung auf Ihrer Webseite gemäß den Vorschriften und Gesetzen von folgenden Informationen: 1) Datenschutzbeauftragte(r) der letzten 10 Jahre 2) Tätigkeitsberichte 2017+2018 3) Umstellung auf einen jährlichen Tätigkeitsbericht wie es Pflicht ist und von anderen Datenschutzbeauftragten gehandhabt wird, zB Bayern, Bund. Vielen Dank im voraus für eine vollständige und schnelle Erledigung.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Jahresberichte 2017 und 2018
Von
Stadtverwaltung München
Via
Briefpost
Betreff
Jahresberichte 2017 und 2018
Datum
28. November 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Jahresberichte 2017 und 2018 [#169573] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Rückm…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jahresberichte 2017 und 2018 [#169573]
Datum
8. Dezember 2019 17:19
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Rückmeldung vom 28.11.2019 ist für eine behördliche Datenschutzbeauftragten beschämend. Es wird um Herausgabe der Tätigkeitsübersicht 2017 und 2018 gebeten. Der Tätigkeitsbericht 2014 bis 2016 ist im Internet abrufbar und somit auch die folgenden Jahre herauszugeben: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=4466131 https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4477914.pdf Weiterhin wird die Umstellung auf einen jährlichen Bericht beantragt, um Datenschutzverstöße schneller zu ahnden und zu beseitigen. Ich möchte Sie daher nochmals bitten, mir die Unterlagen bis zum 22.12.2019 zur Verfügung zu stellen. Andernfalls erfolgt Beschwerde beim Bayerischen Datenschutzbeauftragten, Kommunalaufsicht Regierung von Oberbayern und Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht. Weitere Verzögerungen werden nicht toleriert. Sie sind nicht berechtigt, wegen Arbeitsüberlastung oder Arbeitsüberforderung zu verweigern. Hier haben Sie eigenständig für interne Abhilfe zu sorgen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169573 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Frau Frey = behördliche Datenschutzbeauftragte [#169573] Sehr geehrteAntragsteller/in es wird um Herausgabe des V…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frau Frey = behördliche Datenschutzbeauftragte [#169573]
Datum
8. Dezember 2019 17:26
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es wird um Herausgabe des Vornamens von Frau Frey gebeten und seit wann Sie als behördliche Datenschutzbeauftragte zuständig ist. Besteht ein verwandtschaftliches Verhältnis zum neuen Städtkämmerer Christoph Frey: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Stadtkaemmerei/wir-ueber-uns/Referatsleitung.html Wer hat die Vertretung von Frau Frey inne? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169573 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Beschwerden Bürger [#169573] Sehr geehrteAntragsteller/in bei Durchsicht Ihrer Tätigkeitsübersicht 2014 bis 2016 …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden Bürger [#169573]
Datum
8. Dezember 2019 17:57
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Durchsicht Ihrer Tätigkeitsübersicht 2014 bis 2016 musste festgestellt werden, dass meine Beschwerden nicht aufgeführt wurden, oftmals durch Gericht oder Datenschutzbeauftragte bestätigt. Wie kann künftig eine Aufnahme in Ihrem Jahresbericht sichergestellt werden? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169573 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beschwerden Bürger [#169573] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „EU-DSGVO, IFG, …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerden Bürger [#169573]
Datum
22. April 2020 11:33
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „EU-DSGVO, IFG, etc.: namentliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) / Tätigkeitsbericht 2017+2018“ vom 31.10.2019 (#169573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 142 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Der Tätigkeitsbericht bzw. Tätigkeitsübersichten 2017 und 2018 der Datenschutzbeauftragten sind dem Stadtrat und damit auch den Bürgen bekannt zu machen und seit Ende 2019 überfällig: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/4120159.pdf Ein Verzicht auf die Regelung Nr. 3.2.11 DS-GAM Datenschutz-Anweisung München wurde durch den Stadtrat nicht beschlossen. Somit ist der Verweis in Ihrem Schreiben vom 28.11.2019 auf das Bayerische Datenschutzgesetz irreführend. Auch handelt es sich nicht um einen reinen Bericht an die "oberste Managementebene" und den "Oberbürgermeister" wie Sie versuchen zu suggerieren. Warum wird die Datenschutzbeauftragte BRIGITTE FREY der Landeshauptstadt München namentlich nicht auf der Webseite genannt, wenn sie aber jederzeit im Internet recherchierbar ist: https://muenchen.digital/blog/datenschutz-muenchen/ Ihre behaupteten Ausschussgründe sind unplausibel, da bereits in den Vorjahren Tätigkeitsberichte im Internet veröffentlicht wurden, künftig veröffentlicht werden müssen und auch andere Behörden diese veröffentlichen. https://www.lda.bayern.de/media/baylda_report_09.pdf Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169573 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: Beschwerden Bürger [#169573] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die zuständige Stelle geleit…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Beschwerden Bürger [#169573]
Datum
22. April 2020 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die zuständige Stelle geleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Ihre Frage vom 22.04.2020 bei "Frag den Staat" [#169573] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre am 22.04.202…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Ihre Frage vom 22.04.2020 bei "Frag den Staat" [#169573]
Datum
28. April 2020 12:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre am 22.04.2020 über "Frag den Staat" gestellte Anfrage wurde an die behördliche Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt München zur Beantwortung weitergeleitet. Die von Ihnen am 31.10.2019 gestellten Fragen wurde mit Schreiben vom 28.11.2019 beantwortet. Darin wird insbesondere auf Ihre Frage nach der Veröffentlichung der Tätigkeitsberichte für die Jahre 2017/2018 (nach der Rechtslage VOR Geltung der DSGVO) sowie für das Jahr 2019 (MIT Geltung der DSGVO) eingegangen. Da sich diesbezüglich keine rechtlichen Änderungen ergeben haben, darf auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden. Rein vorsorglich wird zur Klarstellung ergänzt: * Die von Ihnen zitierte Antwort auf eine Frage der Fraktion FTB aus dem Jahr 2016 konstatiert keine Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Tätigkeitsberichts. Es handelt sich auch nicht um einen Stadtratsbeschluss sondern um die Antwort des Oberbürgermeisters auf eine Anfrage aus dem Stadtrat. * Der Verweis auf die Berichterstattung an die "oberste Managementebene" nach DSGVO bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeitsberichte SEIT Geltung der DSGVO. * Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt München ist keine Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 51 DSGVO, sondern Datenschutzbeauftragte im Sinne von Art. 37 DSGVO. Für sie besteht mithin keine Pflicht zur Veröffentlichung ihres Tätigkeitsberichts nach Art. 59 DSGVO. Insofern ist Ihr Verweis auf die Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht unerheblich. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.