EU-Feld auf Kennzeichen überklebt
Wiederholt kam in der Tuningszene im Land die Frage auf, ob es denn gestattet ist oder eben nicht, wenn man das blaue EU-Feld auf KFZ-Kennzeichen mit bspw. einem schwarzen Feld überklebt, wenn dieses aber ebenfalls den Sternenkranz und das "D" in sich trägt.
Im Falle eines Verbots - welche Strafen hat der Halter eines Fahrzeugs mit überklebtem Feld zu befürchten oder genügt ein schlichtes abziehen des Aufklebers bei Beanstandung durch Polizei etc.?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. August 2018
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16. September 2018
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