EU-Liste invasiver Neophyten
Laut EU-Liste invasiver Neophyten ist das Halten, Vermehren, Handeln, Pflanzen der auf der EU-Durchführungsverordnung 2019/1262 Arten nicht gestattet.
Frage:
-Welche Folgen hat es derzeit in Hamburg eine Pflanze dieser Liste auf seinem Grundstück zu dulden, wenn dies der Behörde gemeldet wurde?
-Die Entfernung einer solchen Pflanze ist für eine private Person zumutbar. Welche Konsequenzen hat es derzeit, wenn einer behördlichen Aufforderung zur Entfernung nicht nachgekommen wird?
- Sind hamburgweite Managementmaßnahmen für den Japanischen Staudenknöterich geplant? Existiert ein Managmentplan?
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Juni 2022
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22. Juli 2022
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