EU-Pilot EUP(2021)10037 - Korrespondenz des Senats und interne Vermerke

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz HmbTG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut einer schriftlichen kleinen Anfrage von Frau Sudmann (Drucksache 22/6289) hat die Europäische Kommission Anfang Oktober 2021 mitgeteilt, dass sie ein sogenanntes Pilotverfahren im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren für das geplante Empfangsgebäude am neuen Fernbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich eingeleitet hat.

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/77778/droht_beim_bahnhof_diebsteich_ein_eu_vertragsverletzungsverfahren.pdf

Das Pilotverfahren wird von der EU-Kommission unter der Nummer EUP(2021)10037 geführt. Brüssel richtet in diesem Verfahren einen Fragenkatalog an die zuständigen nationalen Stellen und prüft auf Grundlage der Antworten, ob ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden muss.

Frau Sudmann hat gefragt, ob der Senat von der EU-Kommission und/oder der Bundesregierung über das Verfahren EUP(2021)10037 informiert worden ist.

Der Senat hat darauf am 12. November 2021 mit "Nein" geantwortet.

Ich beantrage Zugang

- zur Korrespondenz des Senats in dieser Angelegenheit mit den zuständigen Instanzen (EU-Kommission, Bundesregierung, Deutsche Bahn AG),

- zur Korrespondenz mit dem betroffenen Investor für das Projekt (ProHa Altona GmbH & Co. KG beziehungsweise deren Eignern Procom und Haspa PeB),

- zu den senatsinternen Vermerken in dieser Angelegenheit.

Mein Antrag bezieht sich auch auf eventuelle Korrespondenz und interne Vermerke des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen. Bitte lassen Sie mich umgehend wissen, falls dazu ein separater Antrag beim LIG notwendig sein sollte.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz HmbTG Sehr geehrte Damen und Herren, laut einer schriftlichen k…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
EU-Pilot EUP(2021)10037 - Korrespondenz des Senats und interne Vermerke [#233650]
Datum
24. November 2021 06:35
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz HmbTG Sehr geehrte Damen und Herren, laut einer schriftlichen kleinen Anfrage von Frau Sudmann (Drucksache 22/6289) hat die Europäische Kommission Anfang Oktober 2021 mitgeteilt, dass sie ein sogenanntes Pilotverfahren im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren für das geplante Empfangsgebäude am neuen Fernbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich eingeleitet hat. https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/77778/droht_beim_bahnhof_diebsteich_ein_eu_vertragsverletzungsverfahren.pdf Das Pilotverfahren wird von der EU-Kommission unter der Nummer EUP(2021)10037 geführt. Brüssel richtet in diesem Verfahren einen Fragenkatalog an die zuständigen nationalen Stellen und prüft auf Grundlage der Antworten, ob ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden muss. Frau Sudmann hat gefragt, ob der Senat von der EU-Kommission und/oder der Bundesregierung über das Verfahren EUP(2021)10037 informiert worden ist. Der Senat hat darauf am 12. November 2021 mit "Nein" geantwortet. Ich beantrage Zugang - zur Korrespondenz des Senats in dieser Angelegenheit mit den zuständigen Instanzen (EU-Kommission, Bundesregierung, Deutsche Bahn AG), - zur Korrespondenz mit dem betroffenen Investor für das Projekt (ProHa Altona GmbH & Co. KG beziehungsweise deren Eignern Procom und Haspa PeB), - zu den senatsinternen Vermerken in dieser Angelegenheit. Mein Antrag bezieht sich auch auf eventuelle Korrespondenz und interne Vermerke des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen. Bitte lassen Sie mich umgehend wissen, falls dazu ein separater Antrag beim LIG notwendig sein sollte. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 233650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233650/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>

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Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihren Antrag. Leider ist die Senatskanzlei nicht zuständig für Ih…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-EU-Pilot EUP(2021)10037 - Korrespondenz des Senats und interne Vermerke [#233650]
Datum
26. November 2021 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihren Antrag. Leider ist die Senatskanzlei nicht zuständig für Ihren Antrag, daher ist Ihr Antrag an dieser Stelle abzulehnen. Die Zuständigkeit liegt bei der Finanzbehörde. Daher würde ich Ihnen empfehlen, sich an die Finanzbehörde zu wenden. Mit einer Veröffentlichung meiner persönlichen Daten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichem Gruß