EU-Pilot EUP(2021)10037 - Korrespondenz und interne Vermerke
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Senatskanzlei hat mich zuständigkeitshalber an Sie verwiesen.
Laut einer schriftlichen kleinen Anfrage von Frau Sudmann (Drucksache 22/6289) hat die Europäische Kommission Anfang Oktober 2021 mitgeteilt, dass sie ein sogenanntes Pilotverfahren im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren für das geplante Empfangsgebäude am neuen Fernbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich eingeleitet hat.
Das Pilotverfahren wird von der EU-Kommission unter der Nummer EUP(2021)10037 geführt. Brüssel richtet in diesem Verfahren einen Fragenkatalog an die zuständigen nationalen Stellen und prüft auf Grundlage der Antworten, ob ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden muss.
Frau Sudmann hat gefragt, ob der Senat von der EU-Kommission und/oder der Bundesregierung über das Verfahren EUP(2021)10037 informiert worden ist.
Der Senat hat darauf am 12. November 2021 mit "Nein" geantwortet.
Ich beantrage Zugang
- zur Korrespondenz des Senats in dieser Angelegenheit mit den zuständigen Instanzen (EU-Kommission, Bundesregierung, Deutsche Bahn AG),
- zur Korrespondenz mit dem betroffenen Investor für das Projekt (ProHa Altona GmbH & Co. KG beziehungsweise deren Eignern Procom und Haspa PeB),
- zu den senatsinternen Vermerken in dieser Angelegenheit.
Mein Antrag bezieht sich auch auf eventuelle Korrespondenz und interne Vermerke des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Information nicht vorhanden
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Datum26. November 2021
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28. Dezember 2021
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