EU-Pilot EUP(2021)10037 - Korrespondenz und interne Vermerke

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Senatskanzlei hat mich zuständigkeitshalber an Sie verwiesen.

Laut einer schriftlichen kleinen Anfrage von Frau Sudmann (Drucksache 22/6289) hat die Europäische Kommission Anfang Oktober 2021 mitgeteilt, dass sie ein sogenanntes Pilotverfahren im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren für das geplante Empfangsgebäude am neuen Fernbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich eingeleitet hat.

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/77778/droht_beim_bahnhof_diebsteich_ein_eu_vertragsverletzungsverfahren.pdf

Das Pilotverfahren wird von der EU-Kommission unter der Nummer EUP(2021)10037 geführt. Brüssel richtet in diesem Verfahren einen Fragenkatalog an die zuständigen nationalen Stellen und prüft auf Grundlage der Antworten, ob ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden muss.

Frau Sudmann hat gefragt, ob der Senat von der EU-Kommission und/oder der Bundesregierung über das Verfahren EUP(2021)10037 informiert worden ist.

Der Senat hat darauf am 12. November 2021 mit "Nein" geantwortet.

Ich beantrage Zugang

- zur Korrespondenz des Senats in dieser Angelegenheit mit den zuständigen Instanzen (EU-Kommission, Bundesregierung, Deutsche Bahn AG),

- zur Korrespondenz mit dem betroffenen Investor für das Projekt (ProHa Altona GmbH & Co. KG beziehungsweise deren Eignern Procom und Haspa PeB),

- zu den senatsinternen Vermerken in dieser Angelegenheit.

Mein Antrag bezieht sich auch auf eventuelle Korrespondenz und interne Vermerke des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schönberger

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die Senatskanzlei hat mi…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
EU-Pilot EUP(2021)10037 - Korrespondenz und interne Vermerke [#233892]
Datum
26. November 2021 13:41
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die Senatskanzlei hat mich zuständigkeitshalber an Sie verwiesen. Laut einer schriftlichen kleinen Anfrage von Frau Sudmann (Drucksache 22/6289) hat die Europäische Kommission Anfang Oktober 2021 mitgeteilt, dass sie ein sogenanntes Pilotverfahren im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren für das geplante Empfangsgebäude am neuen Fernbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich eingeleitet hat. https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/77778/droht_beim_bahnhof_diebsteich_ein_eu_vertragsverletzungsverfahren.pdf Das Pilotverfahren wird von der EU-Kommission unter der Nummer EUP(2021)10037 geführt. Brüssel richtet in diesem Verfahren einen Fragenkatalog an die zuständigen nationalen Stellen und prüft auf Grundlage der Antworten, ob ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden muss. Frau Sudmann hat gefragt, ob der Senat von der EU-Kommission und/oder der Bundesregierung über das Verfahren EUP(2021)10037 informiert worden ist. Der Senat hat darauf am 12. November 2021 mit "Nein" geantwortet. Ich beantrage Zugang - zur Korrespondenz des Senats in dieser Angelegenheit mit den zuständigen Instanzen (EU-Kommission, Bundesregierung, Deutsche Bahn AG), - zur Korrespondenz mit dem betroffenen Investor für das Projekt (ProHa Altona GmbH & Co. KG beziehungsweise deren Eignern Procom und Haspa PeB), - zu den senatsinternen Vermerken in dieser Angelegenheit. Mein Antrag bezieht sich auch auf eventuelle Korrespondenz und interne Vermerke des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger
Peter Schönberger Anfragenr: 233892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233892/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 26.11.2021 auf Informationszugang nach dem H…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: EU-Pilot EUP(2021)10037 - Korrespondenz und interne Vermerke [#233892]
Datum
30. November 2021 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 26.11.2021 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum bei der Finanzbehörde Hamburg eingegangen. In Ihrem Antrag begehren Sie, Zugang: - zur Korrespondenz des Senats in dieser Angelegenheit mit den zuständigen Instanzen (EU-Kommission, Bundesregierung, Deutsche Bahn AG), - zur Korrespondenz mit dem betroffenen Investor für das Projekt (ProHa Altona GmbH & Co. KG beziehungsweise deren Eignern Procom und Haspa PeB), - zu den senatsinternen Vermerken in dieser Angelegenheit. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)“ vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Ablehnungsbescheid Information angeblich nicht vorhanden.
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
9. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
Information angeblich nicht vorhanden.
Peter Schönberger
Widerspruch [#233892] Sehr geehrte Damen und Herren, anbei mein Widerspruch, der Ihnen auch auf dem Postweg zugeg…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Widerspruch [#233892]
Datum
19. Dezember 2021 10:40
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei mein Widerspruch, der Ihnen auch auf dem Postweg zugegangen ist. Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anhänge: - widerspruch_schonberger_12122021.pdf Anfragenr: 233892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233892/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Anhörung zu meinem Widerspruch Bestätigung, dass alle Dienststellen abgefragt und trotzdem keine Dokumente identif…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Via
Briefpost
Betreff
Anhörung zu meinem Widerspruch
Datum
14. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Bestätigung, dass alle Dienststellen abgefragt und trotzdem keine Dokumente identifiziert wurden. Damit hat sich mein Widerspruch erledigt.