Eu Richtlinie 12 jährige Schulpflicht für Pflegeberufe

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2011 gab es eine neue Richtlinie, nach der Pflegepersonal 12 Jahre Schulbildung nachweisen sollte. Soweit ich weiß, bekam Deutschland eine Ausnahmegenehmigung. Mit welcher Begründung wurde diese beantragt? Wie lange gilt sie?

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  • Datum
    22. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: http://www.taz.d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eu Richtlinie 12 jährige Schulpflicht für Pflegeberufe [#62644]
Datum
22. März 2019 23:14
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
http://www.taz.de/!5105036/ 2011 gab es eine neue Richtlinie, nach der Pflegepersonal 12 Jahre Schulbildung nachweisen sollte. Soweit ich weiß, bekam Deutschland eine Ausnahmegenehmigung. Mit welcher Begründung wurde diese beantragt? Wie lange gilt sie?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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