EU-Richtlinie 2007/46

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt


EU-Richtlinie 2007/46, Artikel 42, sieht vor dass die in Artikel 41 genannten Fähigkeiten durch einen von einer zuständigen Behörde erstellten Bewertungsbericht nachzuweisen. Der Bewertungsbericht wird nach höchstens drei Jahren überprüft. In Deutschland, Kraftfahrt-Bundesamt ist der zuständigen Behörde.

Bitte veröffentlichen Sie:
- einen Rahmen wie viele Bewertungsberichten Kraftfahrt-Bundesamt geschrieben hat, und wenn;
- alle oben genannten Bewertungsberichten

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: EU-Richtlinie 2…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EU-Richtlinie 2007/46 [#16376]
Datum
13. April 2016 17:49
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
EU-Richtlinie 2007/46, Artikel 42, sieht vor dass die in Artikel 41 genannten Fähigkeiten durch einen von einer zuständigen Behörde erstellten Bewertungsbericht nachzuweisen. Der Bewertungsbericht wird nach höchstens drei Jahren überprüft. In Deutschland, Kraftfahrt-Bundesamt ist der zuständigen Behörde. Bitte veröffentlichen Sie: - einen Rahmen wie viele Bewertungsberichten Kraftfahrt-Bundesamt geschrieben hat, und wenn; - alle oben genannten Bewertungsberichten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in 
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Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Diese Meldung ist um freundlich zu erinnern, dass morgen die Frist von einem Monat…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EU-Richtlinie 2007/46 [#16376]
Datum
17. Mai 2016 17:03
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Diese Meldung ist um freundlich zu erinnern, dass morgen die Frist von einem Monat, auf meine Anfrage zu reagieren, wird vorübergehen. Ich hoffe, dass Sie bald die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen kann. Wenn die Informationen bereits auf dem Weg ist, können Sie diese Meldung wie 'nicht gesendet' betrachten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in 
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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Erinnerung. Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle im Zus…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: EU-Richtlinie 2007/46 [#16376]
Datum
18. Mai 2016 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Erinnerung. Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle im Zusammenhang mit dem zurzeit unerwartet hohen Anfrage Aufkommen ist bei der hiesigen Bearbeitung der Antworten ein Rückstand aufgetreten. Ich bitte Sie deshalb noch um wenige Tage Geduld. Sie erhalten umgehend Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre E-Mail letzte Woche. Ich hoffe das Ihre Kollegen sich je…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: EU-Richtlinie 2007/46 [#16376]
Datum
27. Mai 2016 11:34
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre E-Mail letzte Woche. Ich hoffe das Ihre Kollegen sich jetzt besser fühlen. Sie schrieb: "wenige Tage". Seitdem gibt es sieben Arbeitstagen vergingen. Ich bitte Sie freundlich, aber auch dringend, die Dokumente bald zu senden. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in 
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ EU-Richtlinie 2007/46“ vom 13.04.2016 (#16376…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
!! AW: EU-Richtlinie 2007/46 [#16376]
Datum
20. Juni 2016 17:41
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ EU-Richtlinie 2007/46“ vom 13.04.2016 (#16376) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in 
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Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 400-26/002#022-Antragsteller/in - Antrag gem. § 1 IFG (EU-Richtlinie 2007/4 Sehr geehrtAntragsteller/in in der …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 400-26/002#022-Antragsteller/in - Antrag gem. § 1 IFG (EU-Richtlinie 2007/4
Datum
21. Juni 2016 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie mein Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 18.04.2016 sowie entsprechende Anlagen. Die verspätete Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente