Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.
🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

EU verbietet Cadmium in Schmuck. Was ist mit Cadmium und Uran in Lebensmitteln und Wasser - damit verseucht durch Kunstdünger der Landwirtschaft ?

Anfrage an: Umweltbundesamt

Seit Dezember 2011 ist Cadmium verboten - wirklich ?

Unter http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9965_de.htm ist nachzulesen:
"Cadmium ist krebserregend und für Gewässer giftig. Verbraucher kommen über die Haut und vor allem Kinder auch über Ablecken mit diesem Schadstoff in Kontakt. Die neuen Rechtsvorschriften verbieten Cadmium in jeder Art von Schmuck, nur alte Schmuckstücke sind hiervon ausgenommen. Das Verbot gilt auch für alle Kunststoffe wie PVC und für Legierungen zum Verlöten unterschiedlicher Metalle, denn die Dämpfe, die hierbei eingeatmet werden können, sind äußerst gefährlich."

Was ist mit den flächendeckenden Cadmiumvergiftungen der Umwelt durch Kunstdünger der industriellen Landwirtschaft ?

Und an dieser Stelle auch gleich die Frage zum Ultragift Uran im Kunstdünger, womit die industrielle Landwirtschaft Umwelt, Wasser, Trinkwasser und uns Menschen vergiftet - und zwar mit sage und schreibe ~1kg je Hektar allein bis 2005.

Hierzu:
" Nach Berechnungen des JKI hat die deutsche Landwirtschaft mit minerali-
schen Phosphordüngern im Zeitraum von 1951 bis 2005 insgesamt 13.333 Tonnen Uran auf den Acker gebracht. Das bedeutet eine kumulative Befrachtung der landwirtschaftlichen Flächen in Höhe von 1 Kilogramm Uran pro Hektar (kg/ha U)."

Wie lauten die gesetzlichen Regelungen hierzu ?
Insbesondere: wann wird Cadmium und Uran in der Landwirtschaft endlich verboten ?

Gibt es wenigstens Auflagen für die industrielle Landwirtschaft?
Wenn ja, vom wem sind diese wie einzuhalten (Viehzucht, Ackerbau, Flächennutzungsplanungen, etc.) ?
Wenn ja, wer ist für die Überprüfung der Einhaltung der Auflagen verantwortlich ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Februar 2012
  • Frist
    10. März 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EU verbietet Cadmium in Schmuck. Was ist mit Cadmium und Uran in Lebensmitteln und Wasser - damit verseucht durch Kunstdünger der Landwirtschaft ?
Datum
7. Februar 2012 22:33
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Seit Dezember 2011 ist Cadmium verboten - wirklich ? Unter http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9965_de.htm ist nachzulesen: "Cadmium ist krebserregend und für Gewässer giftig. Verbraucher kommen über die Haut und vor allem Kinder auch über Ablecken mit diesem Schadstoff in Kontakt. Die neuen Rechtsvorschriften verbieten Cadmium in jeder Art von Schmuck, nur alte Schmuckstücke sind hiervon ausgenommen. Das Verbot gilt auch für alle Kunststoffe wie PVC und für Legierungen zum Verlöten unterschiedlicher Metalle, denn die Dämpfe, die hierbei eingeatmet werden können, sind äußerst gefährlich." Was ist mit den flächendeckenden Cadmiumvergiftungen der Umwelt durch Kunstdünger der industriellen Landwirtschaft ? Und an dieser Stelle auch gleich die Frage zum Ultragift Uran im Kunstdünger, womit die industrielle Landwirtschaft Umwelt, Wasser, Trinkwasser und uns Menschen vergiftet - und zwar mit sage und schreibe ~1kg je Hektar allein bis 2005. Hierzu: " Nach Berechnungen des JKI hat die deutsche Landwirtschaft mit minerali- schen Phosphordüngern im Zeitraum von 1951 bis 2005 insgesamt 13.333 Tonnen Uran auf den Acker gebracht. Das bedeutet eine kumulative Befrachtung der landwirtschaftlichen Flächen in Höhe von 1 Kilogramm Uran pro Hektar (kg/ha U)." Wie lauten die gesetzlichen Regelungen hierzu ? Insbesondere: wann wird Cadmium und Uran in der Landwirtschaft endlich verboten ? Gibt es wenigstens Auflagen für die industrielle Landwirtschaft? Wenn ja, vom wem sind diese wie einzuhalten (Viehzucht, Ackerbau, Flächennutzungsplanungen, etc.) ? Wenn ja, wer ist für die Überprüfung der Einhaltung der Auflagen verantwortlich ?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.