EU-Vergleich über die Infektion in Krankenhäusern mit multiresistenten Keimen

In Krankenhäusern besteht die Gefahr der Infektion durch multiresistente Keime.

Meine Anfrage lautet:

Gibt es eine nach EU-Beitrittsländern aufgelistete Statistik über die Anzahl der Infektionen in Krankenhäusern nach Ländern im Verhältnis zum Patientenaufkommen und können Sie mir diese bitte übermitteln. Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Krankenhäusern b…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EU-Vergleich über die Infektion in Krankenhäusern mit multiresistenten Keimen [#194080]
Datum
2. August 2020 08:22
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Krankenhäusern besteht die Gefahr der Infektion durch multiresistente Keime. Meine Anfrage lautet: Gibt es eine nach EU-Beitrittsländern aufgelistete Statistik über die Anzahl der Infektionen in Krankenhäusern nach Ländern im Verhältnis zum Patientenaufkommen und können Sie mir diese bitte übermitteln. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194080/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: EU-Vergleich über die Infektion in Krankenhäusern mit multiresistenten Keimen [#194080]
Datum
4. August 2020 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Im Bundesministeriu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: EU-Vergleich über die Infektion in Krankenhäusern mit multiresistenten Keimen [#194080]
Datum
4. August 2020 14:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Im Bundesministerium für Gesundheit liegt eine Aufstellung über den EU-Vergleich von multiresistenten Keimen, insbesondere für die EU-Beitrittsländer, nicht vor. Diese melden aufgrund unzureichender Laborkapazitäten bislang auch noch keine Daten. Informationen finden Sie aber auf den Webseiten der WHO-Euro und des ECDC: https://www.euro.who.int/en/health-topics/disease-prevention/antimicrobial-resistance/surveillance/prevalence-maps https://www.euro.who.int/en/health-topics/disease-prevention/antimicrobial-resistance/publications/2019/central-asian-and-european-surveillance-of-antimicrobial-resistance.-annual-report-2019 Das ECDC hat im Februar 2019 einen Workshop in Belgrad mit EU-Beitrittsländern durchgeführt. Den ausführlichen Bericht finden Sie unter: https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/antimicrobial-resistance-one-health-approach-EU-preaccession-countries.pdf Mit freundlichen Grüßen