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Eure statistischen Untersuchungen zum Gender Pay Gap

1. Alle eure Untersuchungen zwischen 1945 und 2021
2. Die Höhe der Kosten der Gender Pay Gap Untersuchungen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle eure Untersuchunge…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eure statistischen Untersuchungen zum Gender Pay Gap [#221278]
Datum
29. Mai 2021 06:34
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle eure Untersuchungen zwischen 1945 und 2021 2. Die Höhe der Kosten der Gender Pay Gap Untersuchungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221278/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: statistische Untersuchungen zum Gender Pay Gap (Az.: A34/1010001001-IF30475) Sehr Antragstell…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: statistische Untersuchungen zum Gender Pay Gap (Az.: A34/1010001001-IF30475)
Datum
31. Mai 2021 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31. Mai 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30475 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Statistische Untersuchungen zum Gender Pay Gap (Az.: A34/1010001001-IF30475) Sehr geehrte(r) Frau/He…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Statistische Untersuchungen zum Gender Pay Gap (Az.: A34/1010001001-IF30475)
Datum
28. Juni 2021 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben mit Nachricht vom 29. Mai 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30475) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "1. Alle eure Untersuchungen zwischen 1945 und 2021 2. Die Höhe der Kosten der Gender Pay Gap Untersuchungen" Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen das Folgende mit: Zu Punkt 1 Ihrer Anfrage: Ihr Informationsersuchen ist sehr weit gefasst. Eine Zusammenstellung aller pauschal zu statistischen Gender Pay Gap Untersuchungen seit 1945 vorhandenen Informationen würde aufgrund der sehr großen Menge vorhandenen Materials und aufgrund der Tatsache, dass viele ältere Unterlagen nur in Papierform vorhanden sind, einen sehr erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen, der Ihnen in Rechnung gestellt werden müsste. Die Kosten können erst mit Abschluss des Verfahrens verbindlich ermittelt werden, da erst dann der tatsächlich entstandene Verwaltungsaufwand feststeht. Derzeit gehe ich davon aus, dass die Gebühr nach Ziff. 1.3 der Anlage zur IFG-Gebührenverordnung abzurechnen ist. Ziff. 1.3 der Anlage zur IFG-Gebührenverordnung sieht einen Gebührenrahmen von 30 bis 500 EUR vor. Die festzusetzende Gebühr würde voraussichtlich die Obergrenze dieses Gebührenrahmens erreichen. Um den hier anfallenden Verwaltungsaufwand und damit die für Sie anfallenden Gebühren zu begrenzen, sehen wir von einer Zusammenstellung aller vorhandenen Informationen ab und übermitteln Ihnen zunächst die nachstehenden Informationen bzw. Erläuterungen, verbunden mit der Bitte, Ihr Informationsersuchen ggfs. weiter zu konkretisieren. Die Berechnung des Gender Pay Gap erfolgt seit 1995. Davor liegen uns keine Informationen vor. Die Berechnung erfolgt seit 2006 nach europaweit einheitlichen Vorgaben. Alle aktuellen Auswertungen und Aufsätze sind über unsere Homepage verfügbar: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Verdienstunterschiede/_inhalt.html;jsessionid=D05D09D3F69391D5A1C2810868768CBB.live741 Für das Jahr 2010 erschien zusätzlich die Fachserie 16 Verdienststrukturen Kapitel 29: https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00010298/2162001109004.pdf Weiterhin vorhanden: WISTA-Aufsatzverzeichnis 1949-2020 Systematischer Bereich: Verdienste und Arbeitskosten: https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/sytem-inhaltsverzeichnis-seit-1949.html;jsessionid=6787D39212B911E648ED3E69B0BB5305.live741 WISTA-Aufsätze seit 1921: https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000012 Der erste Aufsatz zur Thematik Verdienstunterschiede wurde im Jahr 2001 veröffentlicht. Grundsätzlich beinhalten die Aufsätze methodische Erläuterungen sowie Untersuchungsergebnisse. Unsere Zahlen werden auch in weiteren Querschnittsveröffentlichungen verwendet, z.B.: https://www.bmfsfj.de/gleichstellungsatlas https://sdg-indikatoren.de/8-5-1/ https://www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Campus/Datenreport/_inhalt.html Benötigen Sie darüber hinaus weitere Informationen zu Punkt 1? Wenn ja, stellen sich die folgenden Fragen: 1. Was genau meinen Sie mit "statistische Untersuchungen zum Gender Pay Gap" bzw. "alle eure Untersuchungen zwischen 1945 und 2021"? 2. Welche Informationen benötigen Sie darüber hinaus? Das Statistische Bundesamt hat auch unterschiedliche Sonderauswertungen für Ministerien bzw. auch andere Anfrager erstellt. Hierbei ging es insbesondere um Auswertungen mit unterschiedlichen Differenzierungen, wie bspw.: - Verdienstunterschied nach siedlungsstrukturellen Kreistypen - Verdienstunterschied auf 2-Steller-Ebene Wirtschaftszweigklassifikation NACE 08 Zu Punkt 2 Ihrer Anfrage: Für das Jahr 2019 wurden für den Gender Pay Gap Kosten in Höhe von insgesamt 14.347 Euro geschätzt. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Abfrage zur Kostenschätzung durch Eurostat ermittelt und so an Eurostat weitergegeben, siehe die als Anhang beigefügte PDF-Datei. Die Kosten setzen sich zusammen aus den direkten und indirekten Kosten, wie in der Tabelle ersichtlich ist. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Informationen zukommen lassen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Antrag: Statistische Untersuchungen zum Gender Pay Gap (Az.: A34/1010001001-IF30475) Sehr geehrte(r) Frau/Herr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Antrag: Statistische Untersuchungen zum Gender Pay Gap (Az.: A34/1010001001-IF30475)
Datum
5. August 2021 17:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
IFG-BescheidStatistischeUntersuchungenzum.eml
913,1 KB
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Antragsteller/in Antragsteller/in, am 28.06.2021 leiteten wir Ihnen den anliegenden Bescheid zu Ihrem IFG-Antragsbegehren zu. Hinsichtlich der weiteren Informationen (u.a. Gebührenankündigung) und unserer Bitte um Konkretisierung Ihres Auskunftsbegehren verweisen wir auf den Bescheid. Da Sie sich seit mehr als einem Monat nicht mehr bei uns gemeldet haben, betrachten wir Ihren Antrag somit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.