Euro Einstufung

Laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben unsere Sprinter ( 3,5 to ZGG) die Schlüsselnummer 14.1: 0684, laut dem "Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen von Nutzfahrzeugen" bedeutet dies die Einstufung in EURO 5. Unsere Mercedes Fachwerkstatt ist sich nicht sicher und will uns dies nicht bestätigen ?! Kann ich mich jetzt auf den Leitfaden verlassen oder was ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2018
  • Frist
    15. Januar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Zulassungsb…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
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Betreff
Euro Einstufung [#35167]
Datum
13. Dezember 2018 09:38
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben unsere Sprinter ( 3,5 to ZGG) die Schlüsselnummer 14.1: 0684, laut dem "Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen von Nutzfahrzeugen" bedeutet dies die Einstufung in EURO 5. Unsere Mercedes Fachwerkstatt ist sich nicht sicher und will uns dies nicht bestätigen ?! Kann ich mich jetzt auf den Leitfaden verlassen oder was ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesamt für Logistik und Mobilität
Ihre Anfrage zur LKW-Maut vom 13. Dezember 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur LKW-…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
Ihre Anfrage zur LKW-Maut vom 13. Dezember 2018
Datum
13. Dezember 2018 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur LKW-Maut. Im Zusammenhang mit der Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli 2018 gehen aktuell sehr viele Anfragen beim Bundesamt für Güterverkehr ein. Ich bitte daher um etwas Geduld. Eine schriftliche Stellungnahme zu Ihren Fragen folgt. Allgemeine Informationen zur streckenbezogenen LKW-Maut in Deutschland enthält das anliegende Merkblatt. Außerdem empfehle ich Ihnen vorab folgende Informationen auf den Internetseiten des BAG und der Toll Collect GmbH, dem deutschen Mautbetreiber: 1. Informationen zur Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2018/Aenderng_Bundesfernstra%C3%9Fenmautgesetz.html?nn=12502 2. Allgemeine Fragen und Antworten zur LKW-Maut https://www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/FAQUnterthemen/LKW-Maut_faq_node.html * Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig? * Welche Ausnahmen von der Mautpflicht gibt es? * Wie hoch ist die Maut? * Was ist das zulässige Gesamtgewicht und wie berechnet sich dieses bei einer Fahrzeugkombination? 3. Informationen des Mautbetreibers, der Toll Collect GmbH https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/tc_homepage.html * zur Mautentrichtung (über ein Fahrzeuggerät oder durch manuelle Einbuchung online, per App oder an einem Mautstellenterminal) * zur Kunden- und Fahrzeugregistrierung 4. Informationen zu den Ausnahmen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bei der LKW-Maut https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2018/maut_land_forstwirtschaftliche.html;jsessionid=B8C3FC89648CBFC416AD3207C703B931.live11291?nn=12502 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zur LKW-Maut vom 13. Dezember 2018 [#35167] Sehr geehrte Damen und Herren, ...meine Anfrage bezi…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur LKW-Maut vom 13. Dezember 2018 [#35167]
Datum
13. Dezember 2018 16:21
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...meine Anfrage bezieht sich auf die EURO Einstufung der Fahrzeuge, nicht der Mautpflicht ! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Logistik und Mobilität
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie um eine Information zur Schadstoffklasse I…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
WG: Euro Einstufung [#35167] - Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Ihre E-Mail vom 13. Dezember 2018 - Az. 41/Scht-7102.2-1303/18
Datum
10. Januar 2019 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie um eine Information zur Schadstoffklasse Ihrer Sprinter bitten. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat für Zwecke der Lkw-Maut den anliegenden Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen von Nutzfahrzeugen herausgegeben und auf seiner Internetseite publiziert. (https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lkw-Maut/Leitfaden_Schadstoffklassen.pdf?__blob=publicationFile). Bei in Deutschland mit EU-einheitlichen Fahrzeugpapieren zugelassenen inländischen Kraftfahrzeugen lässt sich die Emissionsklasse aus dem Klartext zu Ziffer 14 oder der Schlüsselnummer zu 14.1 ableiten. Gemäß der im Leitfaden abgebildeten Tabelle sind Fahrzeuge, bei denen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 die Schlüsselnummer 0684 im Feld 14.1 eingetragen ist, der Schadstoffklasse EURO 5 zuzuordnen. Soweit die Schlüsselnummer 0684 in den Fahrzeugpapieren zu Ihren Sprintern (zGG 3,5 t) eingetragen ist, gilt diese Zuordnung bei der Lkw-Maut für Ihre Fahrzeuge. Die Tonnagegrenze bei der Lkw-Maut beträgt 7,5 t. Fahrzeuge, die solofahrend oder in Kombination mit einem Anhänger, ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 7,5 t haben, sind nicht mautpflichtig. Bitte gestatten Sie mir abschließend den Hinweis, dass der vom BAG herausgegebene Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen von Nutzfahrzeugen Mautzwecken dient. Soweit Sie explizit eine Bestätigung benötigen, dass Ihre Fahrzeuge die Euronorm 5 erfüllen, empfehle ich Ihnen, eine technische Prüfstelle oder den Fahrzeughersteller zu kontaktieren. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen