Europäische Pässe für Russen ausgestellt in Zypern oder Malta

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Gegen Russland sowie Russen, die das Regime Putins unterstützen, werden seid dem Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine Sanktionen unterschiedlichster Art verhängt. Gehört zu diesen Sanktionen auch die Möglichkeit europäische Pässe, die russischen Staatsangehörigen von zypriotischen oder maltesischen Behörden, im Gegenzug für Investitionen in Millionenhöhe in den beiden Ländern, ausgestellt wurden, wieder einzuziehen oder für ungültig zu erklären. Bitte senden Sie mir den entsprechenden Sanktionstext zu. Bei Fehlanzeige bitte ich um entsprechende Hinweise. Sollte diese Anfrage von Ihnen nicht beantwortet werden können, wäre ich für Hinweise dankbar, wer mir diese Frage beantworten könnte.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    1. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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Michael Brömmel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gegen Russland so…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Michael Brömmel
Betreff
Europäische Pässe für Russen ausgestellt in Zypern oder Malta [#258145]
Datum
1. September 2022 08:09
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gegen Russland sowie Russen, die das Regime Putins unterstützen, werden seid dem Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine Sanktionen unterschiedlichster Art verhängt. Gehört zu diesen Sanktionen auch die Möglichkeit europäische Pässe, die russischen Staatsangehörigen von zypriotischen oder maltesischen Behörden, im Gegenzug für Investitionen in Millionenhöhe in den beiden Ländern, ausgestellt wurden, wieder einzuziehen oder für ungültig zu erklären. Bitte senden Sie mir den entsprechenden Sanktionstext zu. Bei Fehlanzeige bitte ich um entsprechende Hinweise. Sollte diese Anfrage von Ihnen nicht beantwortet werden können, wäre ich für Hinweise dankbar, wer mir diese Frage beantworten könnte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Brömmel Anfragenr: 258145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258145/ Postanschrift Michael Brömmel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Brömmel

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