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Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention
Art. 10
"Freiheit der Meinungsäußerung
1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf
Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben."

Fragen:
1. Welche Rolle spielt die Europäische Menschenrechtskonvention überhaupt?
2. Welche Stelle in Deutschland überwacht die Situation, dass Informationsempfang "ohne behördliche Eingriffe" stattfindet?
3. Welche behördlichen Stellen greifen in den Informationsempfang in Deutschland ein? Stimmt es, dass Informationsempfang per Rundfunk ab 1.1.2013 den behördlichen Eingriffen unterworfen wurde?
4. Welche behördliche Eingriffe sind es? Ich bekomme z.B. Briefe, in denen behauptet wird, dass die Länder das Verbreitungsgebiet des Rundfunks (sog. Wohnungen) mit Zwangsabgaben (sog. Rundfunkbeitrag) ab 1.1.2013 belegt haben und diese Abgaben im Verwaltungsvollstreckungsrecht per Zwang eingetrieben werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2017
  • Frist
    27. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Europäi…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Europäische Menschenrechtskonvention [#21617]
Datum
25. Mai 2017 20:57
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Europäische Menschenrechtskonvention Art. 10 "Freiheit der Meinungsäußerung 1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben." Fragen: 1. Welche Rolle spielt die Europäische Menschenrechtskonvention überhaupt? 2. Welche Stelle in Deutschland überwacht die Situation, dass Informationsempfang "ohne behördliche Eingriffe" stattfindet? 3. Welche behördlichen Stellen greifen in den Informationsempfang in Deutschland ein? Stimmt es, dass Informationsempfang per Rundfunk ab 1.1.2013 den behördlichen Eingriffen unterworfen wurde? 4. Welche behördliche Eingriffe sind es? Ich bekomme z.B. Briefe, in denen behauptet wird, dass die Länder das Verbreitungsgebiet des Rundfunks (sog. Wohnungen) mit Zwangsabgaben (sog. Rundfunkbeitrag) ab 1.1.2013 belegt haben und diese Abgaben im Verwaltungsvollstreckungsrecht per Zwang eingetrieben werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 471/2017 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Antwort - Europäische Menschenrechtskonvention [#21617]
Datum
7. Juni 2017 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 471/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 25. Mai 2017 übersende ich Ihnen anliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.