Europäische Menschenrechtskonvention
Europäische Menschenrechtskonvention
Art. 10
"Freiheit der Meinungsäußerung
1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf
Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben."
Fragen:
1. Welche Rolle spielt die Europäische Menschenrechtskonvention überhaupt?
2. Welche Stelle in Deutschland überwacht die Situation, dass Informationsempfang "ohne behördliche Eingriffe" stattfindet?
3. Welche behördlichen Stellen greifen in den Informationsempfang in Deutschland ein? Stimmt es, dass Informationsempfang per Rundfunk ab 1.1.2013 den behördlichen Eingriffen unterworfen wurde?
4. Welche behördliche Eingriffe sind es? Ich bekomme z.B. Briefe, in denen behauptet wird, dass die Länder das Verbreitungsgebiet des Rundfunks (sog. Wohnungen) mit Zwangsabgaben (sog. Rundfunkbeitrag) ab 1.1.2013 belegt haben und diese Abgaben im Verwaltungsvollstreckungsrecht per Zwang eingetrieben werden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum25. Mai 2017
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27. Juni 2017
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