Europaweite Fahndung nach gestohlenen Fahrrädern
Am 31.03.20 wurde von Deutschlandfunk Kultur das Feature "Fahrraddiebstahl - Die Frage ist nicht, ob das Rad geklaut wird, sondern wann" ausgestrahlt.
Siehe dazu auch:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/fahrraddiebstahl-die-frage-ist-nicht-ob-das-rad-geklaut.976.de.html?dram:article_id=473686
Dort heißt es unter anderem:
"Wären die Fahrräder nicht Fahrräder, sondern Autos, wären sie also mit der Anzeige bei der Polizei automatisch europaweit zur Fahndung ausgeschrieben.
Warum aber werden die 1,2 Millionen gespeicherten Fahrraddaten nicht geteilt?
Laut BKA soll sich das bald ändern."
Meine Fragen:
1) Ab wann werden als gestohlen angezeigte Fahrräder europaweit zur Fahndung ausgeschrieben ?
2) Wie ist in diesem Fall "europaweit" definiert ?
Z.B.
- nur EU
- Europa inkl. Weissrussland, europäischer Teil der Russischen Föderation, europäischer Teil der Türkei ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum16. April 2020
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19. Mai 2020
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