Evakuierung von Ortskräften und afghanischen Staatsbürgern

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Informationen darüber, ob für die Evakuierung jedweder Personen aus Afghanistan die 3G Regeln greifen. Insbesondere ob ein gültiger, tagesaktueller, negativer Testnachweis Voraussetzung für die Rettung ist oder war.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. August 2021
  • Frist
    22. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen dar…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Evakuierung von Ortskräften und afghanischen Staatsbürgern [#227104]
Datum
20. August 2021 08:27
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, ob für die Evakuierung jedweder Personen aus Afghanistan die 3G Regeln greifen. Insbesondere ob ein gültiger, tagesaktueller, negativer Testnachweis Voraussetzung für die Rettung ist oder war.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/227104/upload/5f2359b1b63db1138e333c71a15e0d2365510f39/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Evakuierung von Ortskräften und afghanischen S…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Evakuierung von Ortskräften und afghanischen Staatsbürgern [#227104]
Datum
8. Februar 2022 14:14
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Evakuierung von Ortskräften und afghanischen Staatsbürgern“ vom 20.08.2021 (#227104) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 140 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227104/

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Evakuierung von Ortskräften und afghanischen S…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Evakuierung von Ortskräften und afghanischen Staatsbürgern [#227104]
Datum
9. November 2022 12:59
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Evakuierung von Ortskräften und afghanischen Staatsbürgern“ vom 20.08.2021 (#227104) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 414 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>