Evaluation anonyme Anzeigen

im Zuge des gestarteten Onlineportals zur Anzeige von Steuerdelikten in Baden-Württemberg, wird vor allem in Sozialen Medien eine heiße Debatte geführt. Ein Argument ist, dass das Missbrauchspotential hoch ist, wenn die Meldungen anonym getätigt werden können.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hält eine Informationseite zu Anzeigen einer Steuerhinterziehung vor, in der auch anonyme Anzeigen erwähnt und erklärt werden.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat diese Seite schon mindestens seit 4 Jahren im Netz. Gibt es eine Evaluation der Anzeigen? Daraus ergeben sich folgende Fragen:

- wieviele anonyme Anzeigen zur Steuerhinterziehung sind in den letzten 4 Jahren eingeangen?
- wie hoch ist der Anteil der anonymen Anzeigen an der Gesamtmenge von Anzeigen zur Steuerhinterziehungen?
- wie hoch ist der Anteil der falschen Beschuldigungen bei den anonymen Anzeigen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Zuge des ge…
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluation anonyme Anzeigen [#227719]
Datum
2. September 2021 09:50
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Zuge des gestarteten Onlineportals zur Anzeige von Steuerdelikten in Baden-Württemberg, wird vor allem in Sozialen Medien eine heiße Debatte geführt. Ein Argument ist, dass das Missbrauchspotential hoch ist, wenn die Meldungen anonym getätigt werden können. Das Bayerische Landesamt für Steuern hält eine Informationseite zu Anzeigen einer Steuerhinterziehung vor, in der auch anonyme Anzeigen erwähnt und erklärt werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat diese Seite schon mindestens seit 4 Jahren im Netz. Gibt es eine Evaluation der Anzeigen? Daraus ergeben sich folgende Fragen: - wieviele anonyme Anzeigen zur Steuerhinterziehung sind in den letzten 4 Jahren eingeangen? - wie hoch ist der Anteil der anonymen Anzeigen an der Gesamtmenge von Anzeigen zur Steuerhinterziehungen? - wie hoch ist der Anteil der falschen Beschuldigungen bei den anonymen Anzeigen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227719/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Landesamt für Steuern
Sehr Antragsteller/in Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Deswegen ist es selbstverständlich schon imme…
Von
Bayerisches Landesamt für Steuern
Betreff
WG: Evaluation anonyme Anzeigen [#227719]
Datum
6. September 2021 06:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Deswegen ist es selbstverständlich schon immer möglich bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Anzeigen bei jeder Steuerfahndungsstelle oder anderen Dienststelle der Finanzverwaltung aufzugeben. Eine statistische Aufzeichnung darüber, ob die Anzeigen namentlich oder anonym erfolgen, wird nicht geführt. Es findet auch keine Aufzeichnung zu werthaltigen oder nicht werthaltigen Zuschriften statt. Mit freundlichen Grüßen