Evaluation der App Preventicus Heartbeats

Die Unterlagen zur Evaluation der App »Preventicus Heartbeats« (https://www.preventicus.com/) der Firma Preventicus GmbH, die dazu geführt haben, dass die AOK einigen Mitgliedern die Nutzung der App empfiehlt und bezahlt (https://www.aok.de/pk/plus/preventicus-schlaganfall-praevention/). Wie hoch wurden die Kosten bei einer Nichtverwendung der App geschätzt und welche Annahmen wurden hierfür zugrunde gelegt? Mit welcher Standardmedikation wurde die App verglichen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
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Jörg Sommer
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen zur Eva…
An AOK Sachsen/Thüringen Details
Von
Jörg Sommer
Betreff
Evaluation der App Preventicus Heartbeats [#271826]
Datum
1. März 2023 19:48
An
AOK Sachsen/Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen zur Evaluation der App »Preventicus Heartbeats« (https://www.preventicus.com/) der Firma Preventicus GmbH, die dazu geführt haben, dass die AOK einigen Mitgliedern die Nutzung der App empfiehlt und bezahlt (https://www.aok.de/pk/plus/preventicus-schlaganfall-praevention/). Wie hoch wurden die Kosten bei einer Nichtverwendung der App geschätzt und welche Annahmen wurden hierfür zugrunde gelegt? Mit welcher Standardmedikation wurde die App verglichen?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Sommer Anfragenr: 271826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271826/ Postanschrift Jörg Sommer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Sommer

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AOK Sachsen/Thüringen
Guten Tag Herr Sommer, vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage über den Webservice von fragdenstaat.de vom 01.03.2023…
Von
AOK Sachsen/Thüringen
Betreff
AW: Evaluation der App Preventicus Heartbeats [#271826]
Datum
29. März 2023 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Sommer, vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage über den Webservice von fragdenstaat.de vom 01.03.2023, 19:49:01 Uhr, auf die wir Ihnen allerdings keine Antwort geben können. Die Auskunfts- und Übermittlungsbefugnisse der gesetzlichen Krankenkassen für Sozialdaten sowie für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind im SGB I, SGB V und im SGB X abschließend geregelt. Auf Basis dieser Rechtsgrundlagen sind uns die von Ihnen gewünschten Auskünfte nicht erlaubt. Das ThürTG sowie das ThürUIG gelten ausschließlich für die Behörden des Freistaates Thüringen, insbesondere nur für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes Freistaat Thüringen unterliegen (vgl. § 2 Abs. 1 ThürTG bzw. § 1 Abs. 2 Nr. 2 ThürUIG). Als Ortskrankenkasse mit Sitz in Dresden ist die AOK PLUS eine Körperschaft unter Aufsicht des Freistaat Sachsen, für die diese Gesetze des Freistaates Thüringen nicht anwendbar sind. Die Aufgaben der AOK PLUS in der gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit Ihren Fragen bestimmen sich nicht nach sächsischem Recht, sondern nach Bundesrecht. Aus diesem Grunde ist die AOK PLUS diesbezüglich keine transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes und nicht zur Auskunft verpflichtet. Gemäß § 4 Abs. 3 Ziffer 8 Sächsisches Transparenzgesetz wäre die AOK PLUS rechtlich nur zur Auskunft verpflichtet, soweit ihr hoheitliche Aufgaben des Freistaates Sachsen übertragen worden sind. Das ist bei Ihren Fragen nicht der Fall. Die AOK PLUS führt die gesetzliche Krankenversicherung auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher durch (vor allem SGB I, SGB IV, SGB V, SGB X und für die Pflegekasse, SGB XI). Auch aus dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz ergibt sich ebenfalls keine Auskunftsbefugnis oder Auskunftsverpflichtung für die AOK PLUS. Da für die gesetzliche Krankenversicherung das SGB als Recht des Bundes abschließend gilt, findet das SächsUIG keine Anwendung (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsUIG). Die von Ihnen gewünschten Auskünfte sind auch offensichtlich keine Umweltinformationen im Sinne von § 3 Abs. 2 SächsUIG. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen auch nicht abrufbereit bei uns vor, so dass deren individuelle Zusammenstellung mit erheblichen Aufwand vorgenommen werden müsste, für die derzeit keine Kapazitäten bei uns frei sind. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen können. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]%[geschwärzt]>* [geschwärzt]* [geschwärzt]<[geschwärzt]%[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt];[geschwärzt];[geschwärzt];[geschwärzt];[geschwärzt];[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] * [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]