Guten Tag Herr Sommer,
vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage über den Webservice von
fragdenstaat.de vom 01.03.2023, 19:49:01 Uhr, auf die wir Ihnen allerdings keine Antwort geben können.
Die Auskunfts- und Übermittlungsbefugnisse der gesetzlichen Krankenkassen für Sozialdaten sowie für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind im SGB I, SGB V und im SGB X abschließend geregelt. Auf Basis dieser Rechtsgrundlagen sind uns die von Ihnen gewünschten Auskünfte nicht erlaubt.
Das ThürTG sowie das ThürUIG gelten ausschließlich für die Behörden des Freistaates Thüringen, insbesondere nur für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes Freistaat Thüringen unterliegen (vgl. § 2 Abs. 1 ThürTG bzw. § 1 Abs. 2 Nr. 2 ThürUIG). Als Ortskrankenkasse mit Sitz in Dresden ist die AOK PLUS eine Körperschaft unter Aufsicht des Freistaat Sachsen, für die diese Gesetze des Freistaates Thüringen nicht anwendbar sind.
Die Aufgaben der AOK PLUS in der gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit Ihren Fragen bestimmen sich nicht nach sächsischem Recht, sondern nach Bundesrecht. Aus diesem Grunde ist die AOK PLUS diesbezüglich keine transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes und nicht zur Auskunft verpflichtet. Gemäß § 4 Abs. 3 Ziffer 8 Sächsisches Transparenzgesetz wäre die AOK PLUS rechtlich nur zur Auskunft verpflichtet, soweit ihr hoheitliche Aufgaben des Freistaates Sachsen übertragen worden sind. Das ist bei Ihren Fragen nicht der Fall. Die AOK PLUS führt die gesetzliche Krankenversicherung auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher durch (vor allem SGB I, SGB IV, SGB V, SGB X und für die Pflegekasse, SGB XI).
Auch aus dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz ergibt sich ebenfalls keine Auskunftsbefugnis oder Auskunftsverpflichtung für die AOK PLUS. Da für die gesetzliche Krankenversicherung das SGB als Recht des Bundes abschließend gilt, findet das SächsUIG keine Anwendung (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsUIG). Die von Ihnen gewünschten Auskünfte sind auch offensichtlich keine Umweltinformationen im Sinne von § 3 Abs. 2 SächsUIG.
Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen auch nicht abrufbereit bei uns vor, so dass deren individuelle Zusammenstellung mit erheblichen Aufwand vorgenommen werden müsste, für die derzeit keine Kapazitäten bei uns frei sind.
Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen können.
Freundliche Grüße
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