Evaluation der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg

sämtliche Kommunikation zwischen dem Innenminsterium Baden-Württemberg / dem Regierungspräsidium Freiburg und der Stadt Freiburg bezüglich der 2020/2021 durchgeführten Evaluation der Vereinbarung über den Betrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg (Anlage 1 zur DRUCKSACHE G-17/131), insbesondere zum Ablauf der Evaluation sowie sämtliche Ergebnisprotokolle / -berichte.

Vielen Dank im Voraus.

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  • Datum
    5. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Komm…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluation der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg [#234614]
Datum
5. Dezember 2021 15:27
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Kommunikation zwischen dem Innenminsterium Baden-Württemberg / dem Regierungspräsidium Freiburg und der Stadt Freiburg bezüglich der 2020/2021 durchgeführten Evaluation der Vereinbarung über den Betrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg (Anlage 1 zur DRUCKSACHE G-17/131), insbesondere zum Ablauf der Evaluation sowie sämtliche Ergebnisprotokolle / -berichte. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234614/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. Dezember 2021 bezüglich der Evaluation der Landesers…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Evaluation der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg [#234614]
Datum
10. Dezember 2021 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. Dezember 2021 bezüglich der Evaluation der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg. Seit der neuen Legislaturperiode fällt diese Angelegenheit allerdings in den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg. Wir würden Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt dorthin zu wenden; die zentrale E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Freundliche Grüße