Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat durch die "Büro für Wissenschaft und Recht GbR" eine Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erstellen lassen. Hierzu meine Fragen:

- Welches Honorar hat die Büro für Recht und Wissenschaft für die Evaluation insgesamt erhalten?
- Wurde der Auftrag ausgeschrieben? Wenn ja, welche Kriterien waren ausschlaggebend für die Auftragsvergabe an die Büro für Recht und Wissenschaft GbR?
- Hat die Büro für Recht und Wissenschaft GbR weitere Aufträge von der Antidiskriminierungsstelle erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2016
  • Frist
    10. September 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Antidiskrimi…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes [#17491]
Datum
9. August 2016 14:29
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat durch die "Büro für Wissenschaft und Recht GbR" eine Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erstellen lassen. Hierzu meine Fragen: - Welches Honorar hat die Büro für Recht und Wissenschaft für die Evaluation insgesamt erhalten? - Wurde der Auftrag ausgeschrieben? Wenn ja, welche Kriterien waren ausschlaggebend für die Auftragsvergabe an die Büro für Recht und Wissenschaft GbR? - Hat die Büro für Recht und Wissenschaft GbR weitere Aufträge von der Antidiskriminierungsstelle erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen angefragten Informationen unterfallen weder dem Bereich der Umweltinfor…
Von
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Betreff
WG: Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes [#17491]
Datum
24. August 2016 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen angefragten Informationen unterfallen weder dem Bereich der Umweltinformationen noch dem der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen. § 1 IFG bietet einen Anspruch auf Akteneinsicht, nicht auf Informationsbeschaffung oder auf allgemeine Auskünfte. Auf dieser Grundlage können wir Ihnen folgende Informationen geben: Das Büro für Recht und Wissenschaft (GbR) erhielt der Zuschlag für die Erstellung der Evaluation aufgrund eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens. Die mit den Ausschreibungsunterlagen veröffentlichte Leistungsbeschreibung habe ich Ihnen angehängt. Hieraus können Sie (am Ende) die Zuschlagskriterien entnehmen. Die vereinbarte Vergütung lag knapp unter dem in der Leistungsbeschreibung genannten maximalen Preis. Das Büro für Recht und Wissenschaft (GbR) hat ansonsten keine Aufträge der ADS erhalten. Mit freundlichen Grüßen