Evaluation des elektronischen juristischen Staatsexamens

Alle Unterlagen betreffend einer Einführung des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens am Computer, insbesondere diesbezügliche Sitzungsprotokolle und Vermerke.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • 8 Follower:innen
Fabian Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Fabian Müller
Betreff
Evaluation des elektronischen juristischen Staatsexamens [#171496]
Datum
4. Dezember 2019 15:45
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen betreffend einer Einführung des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens am Computer, insbesondere diesbezügliche Sitzungsprotokolle und Vermerke.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 171496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171496 Postanschrift Fabian Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 34/19 Mit fre…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
20. Dezember 2019 09:58
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 34/19 Mit freundlichen Grüßen
Fabian Müller
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#171496] Sehr geehrte …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Fabian Müller
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#171496]
Datum
20. Dezember 2019 13:33
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], vielen Dank für die Bestätigung des Eingangs meines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Ich möchte darauf hinweisen, dass nach § 5 II 1 IFG-NRW die beantragten Informationen spätestens einen Monat nach Antragstellung zugänglich zu machen sind. Aufgrund der Festtage bin ich jedoch einverstanden, wenn die Bereitstellung der Informationen erst zwei Wochen nach dem Ende der gesetzlichen Frist, also zum 18. Januar 2020 erfolgt. Ich wünsche Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen Ihres Hauses eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Übergang ins Jahr 2020. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 171496 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Fabian Müller
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#171496] Sehr geehrte&…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Fabian Müller
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#171496]
Datum
19. Januar 2020 20:13
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Evaluation des elektronischen juristischen Staatsexamens“ vom 04.12.2019 (#171496) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Auch die von mir eingeräumte verlängerte Frist zum 18. Januar 2020 ist mittlerweile verstrichen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit Dank und freundlichen Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 171496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171496
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 34/19 Mit freu…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
20. Januar 2020 09:33
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 34/19 Mit freundlichen Grüßen
Fabian Müller
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#171496] Sehr geehrte&l…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Fabian Müller
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#171496]
Datum
20. Januar 2020 10:47
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ihrer Einschätzung der Antrag sei unbegründet, muss ich jedoch widersprechen. Entgegen Ihrer Auffassung fällt meine Anfrage nicht unter die Bereichsausnahme des § 2 Abs. 3 3. Alt. IFG-NRW. Nach dem von Ihnen zitierten Beschluss des OVG Münster und der LT-Drucks. 13/1311 ist Zweck der Norm »die Ausforschung von Prüfungsunterlagen durch interessierte Dritte zu verhindern«. Geschützt werden sollen also konkrete Prüfungsverfahren. Es soll einerseits verhindert werden, dass über das IFG solche Unterlagen erlangt werden können, aus denen der Einzelne Vorteile bei der Prüfung erlangen könnte (bspw. Klausuren, die noch nicht geschrieben wurden) oder die den einzelnen Prüfling in seinen Rechten beeinträchtigen könnten (bspw. durch die Einsichtnahme in fremde Klausuren). Es muss also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer Leistungsbeurteilung oder einer Prüfung bestehen, damit die Bereichsausnahme des § 3 Abs. 3 3. Alt IFG-NRW eingreift (Schwartmann, in: BeckOK InfoMedienR, IFG NRW § 2 Rn. 29). Ein solcher ist im vorliegendem Fall gerade nicht gegeben. Auch ist anders als die Auswahl der Prüfer ist die Auswahl des Prüfungsmediums nicht bereits die erste Stufe der Leistungsbeurteilung (vgl. dazu VG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 2017, Az. 26 K 1413/16), denn sie sollte keinen Einfluss auf die Beurteilung der Leistungen haben. Die von mir gestellte Anfrage, die das Prüfungsverfahren nur abstrakt betrifft, ist also von der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 3 3. Alternative IFG-NRW ihrem Sinn und Zweck nach nicht erfasst, das IFG-NRW ist anwendbar. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Übersendung der angefragten Unterlagen. Mit Dank und besten Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 171496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171496
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 34/19 Mit freu…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
29. Januar 2020 09:23
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 34/19 Mit freundlichen Grüßen
Fabian Müller
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#171496] Sehr geehrte&l…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Fabian Müller
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#171496]
Datum
11. Februar 2020 14:20
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die gesetzliche Frist ist längst verstrichen und auch seit meiner letzten Antwort sind mittlerweile über zwei Wochen vergangen. Hiermit möchte ich nochmals um zeitnahe Beantwortung der Anfrage bitten. Sollte die Anfrage nicht bis spätestens zum 18. Februar beantwortet sein, so werde ich die LDI als Vermittlerin hinzuziehen. Mit besten Grüßen Fabian Müller ... Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 171496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171496
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 34/19 Mit freu…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
14. Februar 2020 11:18
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 34/19 Mit freundlichen Grüßen
Fabian Müller
Kein Nachrichtentext
An Verwaltungsgericht Münster Details
Von
Fabian Müller
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. März 2020
An
Verwaltungsgericht Münster
Status
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. April 2020
Status
Warte auf Antwort
Fabian Müller
Kein Nachrichtentext
An Verwaltungsgericht Münster Details
Von
Fabian Müller
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Mai 2020
An
Verwaltungsgericht Münster
Status
geschwärzt
1,1 MB
Verwaltungsgericht Münster
Hinweis des Gerichts
Von
Verwaltungsgericht Münster
Via
Briefpost
Betreff
Hinweis des Gerichts
Datum
10. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Fabian Müller
Erwiderung auf Hinweis des Gerichts
An Verwaltungsgericht Münster Details
Von
Fabian Müller
Via
Briefpost
Betreff
Erwiderung auf Hinweis des Gerichts
Datum
15. März 2021
An
Verwaltungsgericht Münster
Status

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Verwaltungsgericht Münster
Ladung Ladung zur mündlichen Verhandlung am 25.02.2022
Von
Verwaltungsgericht Münster
Via
Briefpost
Betreff
Ladung
Datum
3. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
666,6 KB
Ladung zur mündlichen Verhandlung am 25.02.2022