Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat beim Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation des Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer die Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes – Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bestellt.
Ich beantrage die Zusendung einer elektronischen Kopie dieses Berichtes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2012
  • Frist
    1. Mai 2012
  • Ein:e Follower:in
Walter Keim
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Walter Keim
Betreff
Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
30. März 2012 19:26
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat beim Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation des Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer die Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes – Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bestellt. Ich beantrage die Zusendung einer elektronischen Kopie dieses Berichtes.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Walter Keim Postanschrift Walter Keim << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Walter Keim
Walter Keim
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Evaluation des Informationsfreiheitsgese…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Walter Keim
Betreff
AW: Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
13. Juni 2012 18:37
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Evaluation des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)" vom 30.03.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 1 Woche überschritten. Heise.de berichtete am 31.5.2012 (siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pruefbericht-zeigt-Konflikte-ums-Informationsfreiheitsgesetz-auf-1587742.html ), dass der Evaluationsbericht seit dem 31.5.2012 vorliegt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Walter Keim Postanschrift Walter Keim << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Re: AW: Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Sehr geehrter Herr …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: AW: Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
20. Juni 2012 08:59
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Keim, Ihre Anfrage vom 30. März 2012 wurde zuständigkeitshalber an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages abgegeben. Von dort haben Sie mit Schreiben vom 2. April 2012 die Mitteilung erhalten, dass der Bericht zum gewünschten Zeitpunkt noch nicht vorlag. Zwischenzeitlich liegt der Bericht dem Ausschuss vor und wurde von diesem bereits beraten. Er ist unter folgdenem Link online verfügbar: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Analysen_und_Gutachten/index.html Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Silke Schmidt-Hederich