Evaluation des IFG

Antrag nach dem HDSIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem Ihr Haus ursprünglich die Herausgabe der Auswertung der Bund-/ Länderumfrage zur Informationsfreiheit abgelehnt hatte, wurden Sie zwischenzeitlich durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit gezwungen, dieses dennoch herauszugeben (siehe: https://fragdenstaat.de/dokumente/3708/)

Unter Ziffer 1.2 wurde ausgeführt, dass bis auf ein Bundesland alle Bundesländer sowie der Bund auf die Bitte Ihres Hauses geantwortet haben.
Ich bitte um Zusendung der Antworten der zuständigen Behörden des Bundes und der Länder, die in diese Umfrage eingeflossen sind.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Februar 2020
  • Frist
    19. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG Sehr << Anrede >> nachdem Ihr Haus ursprünglich die Herausgabe der Auswertung …
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluation des IFG [#180443]
Datum
14. Februar 2020 23:19
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG Sehr << Anrede >> nachdem Ihr Haus ursprünglich die Herausgabe der Auswertung der Bund-/ Länderumfrage zur Informationsfreiheit abgelehnt hatte, wurden Sie zwischenzeitlich durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit gezwungen, dieses dennoch herauszugeben (siehe: https://fragdenstaat.de/dokumente/3708/) Unter Ziffer 1.2 wurde ausgeführt, dass bis auf ein Bundesland alle Bundesländer sowie der Bund auf die Bitte Ihres Hauses geantwortet haben. Ich bitte um Zusendung der Antworten der zuständigen Behörden des Bundes und der Länder, die in diese Umfrage eingeflossen sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180443/upload/e2b6fac2b45793dec8953d35761704ae44f67eb9/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in 14 Orchid Magu - Male 20-05 - Maldives
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14. Februar 2020 befindet sich in Bearbeitung. Aufgru…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Evaluation des IFG [#180443]
Datum
20. März 2020 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14. Februar 2020 befindet sich in Bearbeitung. Aufgrund der Vielzahl zu beteiligender Dritter Stellen wird diese noch etwas Zeit benötigen. Sie erhalten zu gegebener Zeit weiteren Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze He…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Evaluation des IFG“ [#180443] [#180443]
Datum
20. März 2020 13:46
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180443/auth/d254fdcb690caf2d585f50f9417083077542752f/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. In der Email vom 20. März 2020 - nach Ablauf der gesetzlichen Frist - gibt das Ministerium an, dass angebliche eine Vielzahl von Stellen einzubeziehen ist. Dies ist vorliegend nicht ersichtlich und es scheint sich eher um eine Standardausrede zu handeln. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 180443.pdf Anfragenr: 180443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180443/upload/e2b6fac2b45793dec8953d35761704ae44f67eb9/
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 14.02.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informatio…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Evaluation des IFG [#180443]
Datum
27. April 2020 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 14.02.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen die Antworten der Behörden des Bundes und der Länder im Rahmen einer im Jahr 2015 vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport durchgeführten Bund-/Länderumfrage zu den Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz zu übersenden. Die betreffenden Behörden des Bundes und der Länder wurden um Stellungnahme gebeten, ob Einwände gegen die Herausgabe der seinerzeit übersandten Stellungnahme erhoben werden. Das Bundesministerium des Innern und elf Länder haben keine Einwände gegen die Herausgabe ihrer Beiträge erhoben. Deren Stellungnahmen werden Ihnen antragsgemäß zugesendet (Anlagen). Die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Saarland haben auf die Anfrage nicht geantwortet. Nach § 86 Satz 2 HDSIG gilt die Einwilligung des Dritten als verweigert, wenn keine Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt. Es würde der bestehenden Praxis der Länder widersprechen, bei fehlender Zustimmung den Beitrag in einer Länderumfrage gleichwohl herauszugeben. Darüber hinaus verfügen die betreffenden Länder über Informationsfreiheitsgesetze, so dass Sie den Inforationszugang unmittelbar bei dem jeweiligen Innenministerium beantragen können, um die gewünschte Information zu erhalten. Ihr Antrag auf Informationszugang wird deshalb in Bezug auf die Beiträge der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Saarland abgelehnt. Das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales Thüringen nebst Anlagen erhalten Sie mit gesonderter E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr Antragsteller/in als Anlage erhalten Sie das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales Thüringen…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Evaluation des IFG [#180443] - Antwort Teil 2
Datum
27. April 2020 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in als Anlage erhalten Sie das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales Thüringen nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze He…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Evaluation des IFG“ [#180443] [#180443]
Datum
27. April 2020 22:06
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180443/auth/d254fdcb690caf2d585f50f9417083077542752f/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Nichtzugänglichmachung der Einsendungen der Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Saarland verstösst gegen den Anspruch aus dem IFG. Die durch das Ministerium zitierte Schutzvorschrift bezieht sich auf berechtigte Interessen Dritter, die insbesondere mit deren wirtschaftlichem Erwerb in Zusammenhang stehen oder beispielsweise Urheberrechte betreffen. Mithin sind hier Grundrechte betroffen. Dies ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung zu § 86. Staatliche Behörden können sich generell nicht auf den Schutz aus Grundrechten beziehen. Hier geht es auch nicht um die wirtschaftliche Betätigung anderer Länder, die ggf. grundrechtsgleichen Schutz geniessen. Es kann hier auch keine behauptete Praxis unter den Ländern entgegen stehen. Die Länder sind selbst zur Offenlegung verpflichtet und ihnen ist auch bewusst, dass die hessischen Behörden zur Offenlegung verpflichtet sind. Auch ist der Verweis auf die dortigen IFG-Regelung ungenügend. Das Ministerium ist selbst zur Offenlegung verpflichtet und kann sich nicht durch diesen Hinweis seiner Verpflichtung entziehen. Dass ggf. die anderen Behörden ebenfalls zur Offenlegung verpflichtet sind, steht dem nicht entgegen, sondern ist ggf. nur ein weitergehender Anspruch. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 180443.pdf - 2020-04-27_1-AntwortBaden-Wrttemberg.pdf - 2020-04-27_1-AntwortBerlin.pdf - 2020-04-27_1-AntwortBMIAnlage.pdf - 2020-04-27_1-AntwortBMI.pdf - 2020-04-27_1-AntwortBremen.pdf - 2020-04-27_1-AntwortHamburg.pdf - 2020-04-27_1-AntwortMecklenburg-Vorpommern.pdf - 2020-04-27_1-AntwortNiedersachsen.pdf - 2020-04-27_1-AntwortRheinland-PfalzAnlage.pdf - 2020-04-27_1-AntwortRheinland-Pfalz.pdf - 2020-04-27_1-AntwortSachsen-AnhaltAnlage.pdf - 2020-04-27_1-AntwortSachsen-Anhalt.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2020-04-27_1-AntwortSachsen.pdf - 2020-04-27_1-AntwortSchleswig-Holstein.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage10.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage11.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage12.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage13.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage14.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage15.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage16.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage1.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage2.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage3.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage4.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage5.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage6.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage7.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage8.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringenAnlage9.pdf - 2020-04-27_2-AntwortThringen.pdf Anfragenr: 180443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180443/upload/e2b6fac2b45793dec8953d35761704ae44f67eb9/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in Ihre Weigerung hinsichtlich der Länder Brandenburg, Nordrhein…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluation des IFG [#180443]
Datum
27. April 2020 22:16
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in Ihre Weigerung hinsichtlich der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes ist unzulässig. Die Nichtzugänglichmachung der Einsendungen der Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Saarland verstösst gegen den Anspruch aus dem IFG. Die von Ihnen zitierte Schutzvorschrift bezieht sich auf berechtigte Interessen Dritter, die insbesondere mit deren wirtschaftlichem Erwerb in Zusammenhang stehen oder beispielsweise Urheberrechte betreffen. Mithin sind hier Grundrechte betroffen. Dies ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung zu § 86. Staatliche Behörden können sich generell nicht auf den Schutz aus Grundrechten beziehen. Hier geht es auch nicht um die wirtschaftliche Betätigung anderer Länder, die ggf. grundrechtsgleichen Schutz geniessen. Es kann hier auch keine behauptete Praxis unter den Ländern entgegen stehen. Die Länder sind selbst zur Offenlegung verpflichtet und ihnen ist auch bewusst, dass die hessischen Behörden zur Offenlegung verpflichtet sind. Auch ist der Verweis auf die dortigen IFG-Regelung ungenügend. Sie sind selbst zur Offenlegung verpflichtet und können sich nicht durch diesen Hinweis Ihrer Verpflichtung entziehen. Dass ggf. die anderen Behörden ebenfalls zur Offenlegung verpflichtet sind, steht dem nicht entgegen, sondern ist ggf. nur ein weitergehender Anspruch. Ich darf daher um Zusendung der Stellungnahmen bitten. Darüber hinaus bitte ich um Zusendung der Anfragen an diese beiden Bundesländer. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180443/upload/e2b6fac2b45793dec8953d35761704ae44f67eb9/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in § 89 Abs. 3 S. 3 HDSIG sieht vor, dass im Fall von Verstößen gegen das hessische Informatio…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Evaluation des IFG“ [#180443] [#180443]
Datum
29. April 2020 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in § 89 Abs. 3 S. 3 HDSIG sieht vor, dass im Fall von Verstößen gegen das hessische Informationsfreiheitsrecht die Informationsfreiheitsbehörde die Behebung des Verstoßes seitens der betroffenen Stelle fordern kann. "Kann" bedeutet, dass selbst im Fall eines Verstoßes Ermessen der Informationsfreiheitsbehörde besteht. Ihre Ausführungen zu § 86 HDSIG sind juristisch plausibel. Entscheidend ist das aber nicht. Denn auch die Vorgehensweise des Ministeriums ist aus der Sicht der Informationsfreiheitsbehörde zumindest rechtlich vertretbar. Aber der Informationszugangs-Anspruch wäre auch dann nicht gegeben, wenn man § 86 HDSIG nicht für einschlägig für die Ablehnung des Informationszugangs hält. § 82 Nr. 2 a) HDSIG sieht als explizite Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Bundestreue, der nicht nur die Länder gegenüber dem Bund, sondern auch die Länder untereinander zur Rücksichtnahme verpflichtet, nämlich ausdrücklich vor, dass bei Informationen, deren Bekanntwerden nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zu einem anderen Land haben kann, ein Anspruch auf Informationszugang nicht besteht. Eine Veröffentlichung seitens des Ministeriums ohne Zustimmung besagter Bundesländer kommt daher nicht in Betracht, zumindest - und das ist letztlich für die Ermessensentscheidung der Informationsfreiheitsbehörde entscheidend - gibt es in dieser Situation keine rechtliche Verpflichtung des Hessischen Innenministeriums zur Veröffentlichung Ihnen gegenüber. Vor diesem rechtlichen Hintergrund lehnt die Informationsfreiheitsbehörde also eine Vermittlung ab. Für den Fall, dass Sie in der Angelegenheit auf Informationszugang gegenüber dem Ministerium bestehen, bleibt jetzt noch die Möglichkeit der Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, ohne dass vorab ein Vorverfahren durchzuführen wäre, § 87 Abs. 5 HDSIG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mich würde einmal interessieren, in wievielen Fällen Sie Ihre gesetzlichen Pflichte…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Evaluation des IFG“ [#180443] [#180443]
Datum
7. Mai 2020 11:24
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mich würde einmal interessieren, in wievielen Fällen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten wahrgenommen und überhaupt einmal die Sache sich näher angeschaut haben. Eigentlich sollten Sie ein Anwalt der Informationsfreiheit sein, stattdessen erfinden Sie Gründe der Verweigerung, die nicht einmal die Behörden selbst vorbringen. Die Argumentation des IM ist eben nicht plausibel. Die Drittbeteiligung richtet sich gar nicht gegen Staatsbehörden, sondern gegenüber privatrechtliche Dritte. Dies geht auch glasklar aus der Gesetzesbegründung hervor. Und wie Sie hier die Bundestreue anführen, ist ein Rätsel. Diese besagt, dass die Länder Recht und Gesetz zu achten haben. Hier geht es aber nicht darum. AUch müsste die Behörde klar nachweisen, dass die Veröffentlichung nachteilige Auswirkungen hat. Welche sollten dies sein. Hier stelle ich mir die Frage, ob Sie einfach neue Gründe erfinden können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180443/upload/e2b6fac2b45793dec8953d35761704ae44f67eb9/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in Ich nehme Ihre Kritik zur Kenntnis. Sie können die Angelegenheit ja vom Verwaltungsgericht…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Evaluation des IFG“ [#180443] [#180443]
Datum
7. Mai 2020 11:32
Status
Sehr Antragsteller/in Ich nehme Ihre Kritik zur Kenntnis. Sie können die Angelegenheit ja vom Verwaltungsgericht Wiesbaden klären lassen und/oder gegen mich Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Gleichwohl mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sind Sie wirklich so arrogant? Eigentlich ist die hessische Verwaltung auf Bürgeror…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Evaluation des IFG“ [#180443] [#180443]
Datum
7. Mai 2020 11:56
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sind Sie wirklich so arrogant? Eigentlich ist die hessische Verwaltung auf Bürgerorientierung angelegt, nicht auf das preussische Obrigkeitsdenken! Bitte benennen Sie mir die Kontaktdaten Ihres Dienstvorgesetzten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180443/upload/e2b6fac2b45793dec8953d35761704ae44f67eb9/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
<<E-Mail-Adresse>>
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Evaluation des IFG“ [#180443] [#180443]
Datum
7. Mai 2020 12:00
Status
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich hatte bei Ihrer Behörde am 27. April 2020 eine Beschwerde hinsichtlich der Info…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Evaluation des IFG“ [#180443] [#180443]
Datum
7. Mai 2020 12:21
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> ich hatte bei Ihrer Behörde am 27. April 2020 eine Beschwerde hinsichtlich der Informationsgewährung durch das hessische Innenministerium eingereicht. Die hierfür notwendigen Informationen finden Sie unter der nachfolgenden URL: https://fragdenstaat.de/anfrage/evaluation-des-ifg-1/ Als Sachbearbeiter hierfür wurde mir Herr Dr. Piendl benannt. Mit Email vom 29. April 2020 teilte er mir mit, dass er nicht beabsichtige, die Angelegenheit zu untersuchen. Er ging hierbei nicht nur im Mindesten auf meine Darlegung ein, sondern erfand einen weiteren Grund, den nicht einmal das Innenministerium für eine Verweigerung anführte. Die von Herrn Dr. Piendl angeführte Bundestreue ist dabei so absurd, dass sie nahezu bereits an Gesetzesbeugung grenzt. Nachdem mir zwischenzeitlich hinlänglich bekannt ist, dass Herr Dr. Piendl generell entsprechende Vermittlungsanfragen ohne weiteres "abbügelt", hatte ich mit Email vom 7. Mai 2020 zunächst gefragt, wann er denn einmal gedenkt, der gesetzlichen Untersuchungspflicht nachzukommen. Sodann ging ich auf seine Argumentation ein. Die Antwort: er nehme dies zur Kenntnis, ich könne ja Klage einreichen und mich über ihn beschweren. Einmal abgesehen von der Frage der juristischen Auslegung und Meinung, ist dies wirklich das Bild, welches Ihre Behörde abgeben will? Der gesetzliche Auftrag ist ein Vermittlungsauftrag. Dies bedeutet nicht, dass Sie allen Verlangen nachgeben müssen. Was ich aber als Bürger erwarten kann ist, dass Sie einmal die Sache näher untersuchen. Und dass ein Ombudsmann Gründe vorbringt - sich quasi zur Ausgangsbehörde aufschwingt - die diese Behörde selbst nicht einmal vorgebracht hat, ist nun doch mehr als merkwürdig. Noch merkwürdiger finde ich jedoch die nicht mehr an Arroganz zu überbietende Aussage, ich könne mich ja an das Verwaltungsgericht wenden oder Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Eine Behörde, die gerade Auseinandersetzungen schlichten soll, beschwört hier selbst eine Auseinandersetzung herauf. Herr Dr. Piendl zeigt hier ein Verhalten, welches mehr an den preussischen Obrigkeitsstaat erinnert als an eine bürgerorientierte Verwaltung - gleich gar nicht an einen neutralen Sachwalter und Vermittler. Ich bitte, dieses Verhalten dienstaufsichtsrechtlich zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180443/upload/e2b6fac2b45793dec8953d35761704ae44f67eb9/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Evaluation des IFG“ vom 14.02.2020 (#180443) wu…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Evaluation des IFG“ [#180443] [#180443]
Datum
11. Mai 2020 08:45
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Evaluation des IFG“ vom 14.02.2020 (#180443) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180443/upload/e2b6fac2b45793dec8953d35761704ae44f67eb9/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Beantwortung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7. Mai 2020 unter ht…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Evaluation des IFG“ [#180443] [#180443]
Datum
20. Juni 2020 20:00
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Beantwortung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7. Mai 2020 unter https://fragdenstaat.de/anfrage/evaluation-des-ifg-1/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180443/upload/e2b6fac2b45793dec8953d35761704ae44f67eb9/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Ihren Mitarbeiter Piendl [#180443] Sehr << Anrede >> ich bitte um Be…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Ihren Mitarbeiter Piendl [#180443]
Datum
21. Juli 2020 04:02
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Beantwortung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7. Mai 2020 unter https://fragdenstaat.de/anfrage/evaluation-des-ifg-1/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180443/upload/e2b6fac2b45793dec8953d35761704ae44f67eb9/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>