Evaluation Rauchwarnmelderpflicht

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren!

In Sachsen-Anhalt ist der Einbau von Rauchwarnmeldern aufgrund §47(4) BauO LSA in bestimmten Wohnräumen verpflichtend. Wurde diese Regelung bereits evaluiert? Falls ja, so senden Sie mir bitte alle dazu bisher verfassten Evaluationsberichte zu. Mich interessieren Punkte wie: Welche Ziele wurden mit der Rauchwarnmelderpflicht verfolgt? Wurden diese erreicht? Welche Alternativen hätte es gegeben und wie stellt sich die Rauchwarnmelderpflicht in der Praxis im Vergleich zu den Alternativen dar?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    57,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
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An Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluation Rauchwarnmelderpflicht [#255760]
Datum
27. Juli 2022 18:42
An
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt ist der Einbau von Rauchwarnmeldern aufgrund §47(4) BauO LSA in bestimmten Wohnräumen verpflichtend. Wurde diese Regelung bereits evaluiert? Falls ja, so senden Sie mir bitte alle dazu bisher verfassten Evaluationsberichte zu. Mich interessieren Punkte wie: Welche Ziele wurden mit der Rauchwarnmelderpflicht verfolgt? Wurden diese erreicht? Welche Alternativen hätte es gegeben und wie stellt sich die Rauchwarnmelderpflicht in der Praxis im Vergleich zu den Alternativen dar? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255760/
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Juli 2022. In dieser Anfrage bitten …
Von
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Betreff
Evaluation Rauchwarnmelderpflicht
Datum
9. August 2022 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Juli 2022. In dieser Anfrage bitten Sie darum Ihnen vorab mitzuteilen, ob die Antwort bzw. die Auskunft gebührenpflichtig ist. Ebenfalls bitten Sie, falls zuvor gesagtes zutreffend sein sollte, um die Angabe der voraussichtlichen Kosten. Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass für Handlungen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 19. Juni 2008, geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25, 37), Gebühren und Auslagen erhoben werden, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte handelt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten werden nach der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) vom 21. August 2008, geändert durch Verordnung vom 13. Juni 2018 (GVBL. LSA S. 159), berechnet. Vorliegend werden für die Auskunft Gebühren erhoben werden. Von einer Gebührenbefreiung wegen Geringfügigkeit des Aufwands wird kein Gebrauch gemacht werden. Die Grundlage für die Kostenermittlung bildet das IZG LSA, Anlage (zu § 1) Teil A. Hier ist in der Nr. 1 festgeschrieben, Gebührentatbestand: Erteilung von Auskünften nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 des IZG, Gebühren in Euro = nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 500 Euro. § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSA 2012, 336), geändert durch Verordnung vom 22. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 138), findet entsprechend Anwendung, in dem die jeweiligen Stundensätze festgeschrieben werden, wenn sich die Gebühr nach Zeitaufwand berechnet. Die Höhe der Gebühr wird entsprechend § 3 Abs. 1 Nr. 3 AllGO LSA voraussichtlich 57,00 Euro betragen. Da Sie zunächst um Auskunft zu eventuell anfallenden Kosten baten, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang weiterhin aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte teilen Sie mir mit, wie die Kosten von 57€ zustande kommen. Nach meiner Vors…
An Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Evaluation Rauchwarnmelderpflicht [#255760]
Datum
9. August 2022 11:24
An
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte teilen Sie mir mit, wie die Kosten von 57€ zustande kommen. Nach meiner Vorstellung existiert entweder ein Evaluationsbericht, dann kann er im Rahmen einer einfachen Anfrage herausgegeben werden, oder er existiert nicht, dann lehnen Sie meinen Auskunftsantrag ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255760/
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Entscheidung Ihres IZG-Antrags vom 28.07.2022 Ihr Antrag vom 28.07.2022 Ihre Anfragenummer: 255760 Sehr <&…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Betreff
Entscheidung Ihres IZG-Antrags vom 28.07.2022
Datum
2. September 2022 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag vom 28.07.2022 Ihre Anfragenummer: 255760 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die Entscheidung über Ihren IZG-Antrag vom 28.07.2022. Sofern Sie diesen Bescheid auch in postalischer Version wünschen, so bitte ich Mitteilung einer hierfür vorgesehenen Adresse. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidung Ihres IZG-Antrags vom 28.07.2022 [#255760] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die ele…
An Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidung Ihres IZG-Antrags vom 28.07.2022 [#255760]
Datum
4. September 2022 23:35
An
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die elektronische Übersendung des Bescheids! Eine postalische Zusendung benötige ich nicht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255760/