Evaluationsbericht zu NFrüherkUG vorgestellt in der 93. Aussschussitziung des Sozialausschuses 2.Juni 2016

eine Freigabe für den Evaluationsbericht zu NFrüherkUG wie vorgestellt am 2. Juni 2016.

Das Dokument steht nach Aussagen des Landtages und Mitgliedern des Ausschusses unter der "Verfügungsgewalt" des Sozialministeriums, ist weder als vertraulich, noch geheim eingestuft und liegt einigen MdL vor, die ohne Ihre Freigabe nicht darüber verfügen zu dürfen meinen.
Die Erstellung des Evaluationsberichtes ist gesetzlichen festgelegt (Erstellung zum 1.Dezember 2014 in §6 des NFrüherkUG).

Die Durchführung des Gesetzes hat inzwischen weit über 7 Millionen Euro Kosten erzeugt.

Öffentlich auf Anfrage zugänglich ist lediglich eine interpretierende Zusammenfassung durch SozD Boer, zu entnehmen dem Protokoll der og. Ausschusssitzung. Auf die Aussprache erfolgten keine Maßnahmen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. August 2017
  • Frist
    22. September 2017
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Frank Perrey
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Freigabe für d…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Frank Perrey
Betreff
Evaluationsbericht zu NFrüherkUG vorgestellt in der 93. Aussschussitziung des Sozialausschuses 2.Juni 2016 [#24410]
Datum
23. August 2017 09:41
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Freigabe für den Evaluationsbericht zu NFrüherkUG wie vorgestellt am 2. Juni 2016. Das Dokument steht nach Aussagen des Landtages und Mitgliedern des Ausschusses unter der "Verfügungsgewalt" des Sozialministeriums, ist weder als vertraulich, noch geheim eingestuft und liegt einigen MdL vor, die ohne Ihre Freigabe nicht darüber verfügen zu dürfen meinen. Die Erstellung des Evaluationsberichtes ist gesetzlichen festgelegt (Erstellung zum 1.Dezember 2014 in §6 des NFrüherkUG). Die Durchführung des Gesetzes hat inzwischen weit über 7 Millionen Euro Kosten erzeugt. Öffentlich auf Anfrage zugänglich ist lediglich eine interpretierende Zusammenfassung durch SozD Boer, zu entnehmen dem Protokoll der og. Ausschusssitzung. Auf die Aussprache erfolgten keine Maßnahmen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Perrey
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Evaluation des NFrüherkUG Sehr geehrter Herr Perrey, die von Ihnen an die Poststelle des Ministerium für Soziales…
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Sehr geehrter Herr Perrey, die von Ihnen an die Poststelle des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gesandt Mail wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Wie ich Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt habe, ist der von Ihnen angesprochene Bericht nicht öffentlich und nicht veröffentlicht. Daher kann ich Ihrem Wunsch nach Übersendung des Berichts leider nicht nachkommen. Die Ergebnisse wurden dem Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration vorgestellt. Diese sind dem entsprechenden Protokoll zu entnehmen. Ich hatte Ihnen daher empfohlen, das entsprechende Protokoll zu lesen. Ihrer Mail entnehme ich, dass Sie dies in der Zwischenzeit umgesetzt haben. Mit freundlichen Grüßen
Frank Perrey
AW: Evaluation des NFrüherkUG [#24410] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe in dieser Anfrage explizit um die …
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Frank Perrey
Betreff
AW: Evaluation des NFrüherkUG [#24410]
Datum
7. September 2017 14:50
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe in dieser Anfrage explizit um die >Freigabe< des Dokuments ersucht, der erneute Hinweis auf seinen jetzigen Status ist also wenig hilfreich und seine ständige Wiederholung auf Dauer doch ein wenig verärgernd. Auch habe ich nicht um Übersendung gebeten. Sollte eine Freigabe nicht erfolgen, bitte ich um Aufklärung über die Gründe und Rechtsmittel. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 24410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
AW: Evaluation des NFrüherkUG [#24410] Sehr geehrter Herr Perrey, es ist nicht klar, was Sie mit Freigabe meinen,…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
AW: Evaluation des NFrüherkUG [#24410]
Datum
22. September 2017 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Perrey, es ist nicht klar, was Sie mit Freigabe meinen, wenn es nicht um die Übersendung des Berichts geht. Gerne gebe ich Ihnen jedoch den Hinweis, dass die von Ihnen genannten Vorschriften des NUIG und des VIG sind nicht einschlägig. Es besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht. Die der Öffentlichkeit zugänglichen Dokument sind Ihnen bekannt bzw. liegen Ihnen vor. Mit freundlichen Grüßen
Frank Perrey
AW: AW: Evaluation des NFrüherkUG [#24410] Sehr geehrt<< Anrede >> bezugnehmend auf Ihre Schreben vom …
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Frank Perrey
Betreff
AW: AW: Evaluation des NFrüherkUG [#24410]
Datum
22. September 2017 20:56
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bezugnehmend auf Ihre Schreben vom 22.09.2017 bedanke ich mich für Ihren Hinweis bezüglich NUIG und VIG, die in dem vorgefertigten Formular der benutzten Webseite fragdenstaat.de verwendet werden. Leider führt Ihre Antwort nicht zu einer Klärung. 1. wie nennen Sie die Änderung eines Dokumentenstatuts von "nicht öffentlich" zu "öffentlich", wenn Ihnen der Begriff "Freigabe" rätselhaft erscheint? 2. Wer zeichnet in diesem Fall verantwortlich (Kontaktperson oder -stelle) für die Festsetzung des Dokumentenstatus "nicht öffentlich" und 3. auf der Grundlage welcher gesetzlichen Bestimmung meinen Sie die Aussage treffen zu können, es bestünde "kein Anspruch auf Akteneinsicht" ? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 24410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
AW: AW: Evaluation des NFrüherkUG [#24410] Sehr geehrter Herr Perrey, vielen Dank für ihr nochmaliges Schreiben, …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
AW: AW: Evaluation des NFrüherkUG [#24410]
Datum
28. September 2017 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Perrey, vielen Dank für ihr nochmaliges Schreiben, mit dem Sie nun deutlich gemacht haben, dass es ihnen um die Änderung des Dokumentenstatus von "nicht öffentlich" zu "öffentlich" geht. Ich weise darauf hin, dass es in Niedersachsen anders als z. B. im Bund kein sog. Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz gibt. Es besteht demzufolge auch keine allgemeine Verpflichtung einer Behörde, Dokumente zur Veröffentlichung freizugeben bzw. den Status eines Dokumentes als öffentlich zu definieren. Darüber, was vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Form von z. B. Pressemitteilungen oder Broschüren veröffentlicht wird, entscheidet das Ministerium. Bei dem Evaluationsbericht wurde entschieden, diesen nicht zu veröffentlichen. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Zu ihrer Frage nach den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Akteneinsicht weise ich auf § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hin. Mit freundlichen Grüßen