Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen"

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Beantwortung meiner untenstehenden Anfrage danke ich Ihnen im Voraus!

Hintergrund der Anfrage:

Mit Entscheidung vom 10. April zur Religionsfreiheit hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass für die Fortschreibung von Verordnungen zum Schutze der Bevölkerung vor Infektionen mit Sars-CoV-2 „eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen“ ist (1 BvQ 28/20).

Der Antragsteller geht daher davon aus, dass im Rahmen der Entscheidungsprozesse des Gesetzgebers zu diesen sogenannten „Corona-Schutz-Maßnahmen“ eine umfassende Evaluation der kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Gefahren und Risiken erfolgt, welche durch einzelne angeordnete Schutz-Maßnahmen verursacht werden könnten, oder bereits verursacht worden sind.

Dabei bezieht sich diese Anfrage auf alle Risiken, Gefahren, oder sonstigen Bedrohungen, für Menschen in Deutschland, im Ausland, und für die Tier- und Pflanzenwelt, welche in einem möglichen kausalen oder teilkausalen Zusammenhang zu den seit März 2020 erlassenen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und anderen Rechtsakten zur Bekämpfung der Bedrohung durch das Virus Sars-CoV-2 stehen oder stehen könnten. Eingeschlossen sind auch bereits überholte oder zurückgenommene Rechtsakte.

Gegenstand der Anfrage ist es, den Prozess der Evaluation oben beschriebener Risiken nachzuvollziehen, u.a. in Bezug auf Organisationsstrukturen, genaue Prozesse, überblicksartige Ergebnisse, sowie Prozesse der Supervision.

Bitte senden Sie mir folgende Dokumente zu:

1) Bitte senden Sie mir relevante Dokumente zu, aus denen überblicksartig zu entnehmen ist, wie der oben beschriebene Evaluations-Prozess ausgestaltet ist. Dies könnten z.B. Organigramme sein, welchen zu entnehmen ist, welche Arten von Informationen zur Evaluation erhoben werden, von welchen Stellen diese Informationen erhoben werden, wie und von welchen Stellen diese Informationen ausgewertet werden, wie diese Informationen gebündelt werden, und in welcher Form diese Informationen abschließend politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden.

2) Bitte senden Sie mir die relevanten Dokumente zu, welche politischen Entscheidungsträgern zum Themenbereich „kurzfristige, mittelfristige und langfristige Gefahren und Risiken, welche durch einzelne Corona-Schutz-Maßnahmen verursacht werden könnten, oder bereits verursacht worden sind“ zur Verfügung gestellt wurden. Der Begriff der politischen Entscheidungsträger bezieht sich hier bspw. auf den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und die Bundesminister, die Ministerpräsidenten, die Landesminister, sowie die Abgeordneten der Landes- und Bundesparlamente.

3) Bitte senden Sie mir relevante Dokumente zu, aus denen zu entnehmen ist, nach welchen Qualitätskriterien (z.B. ISO-Normen) der oben beschriebene Evaluations-Prozess erfolgt.

4) Bitte senden Sie mir relevante Dokumente zu, aus denen zu entnehmen ist, ob und in welcher Form der oben beschriebene Evaluations-Prozess Gegenstand einer kritischen Überprüfung auf der Meta-Ebene ist, bspw. in Form von Supervision, Prozess-Reflektion und Analyse von Fehlerquellen durch kognitive Verzerrungen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft ein außergewöhnliches öffentliches Interesse betrifft, und zudem in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW. Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesse bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für die Beantwortun…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen" [#214448]
Datum
6. März 2021 15:11
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für die Beantwortung meiner untenstehenden Anfrage danke ich Ihnen im Voraus! Hintergrund der Anfrage: Mit Entscheidung vom 10. April zur Religionsfreiheit hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass für die Fortschreibung von Verordnungen zum Schutze der Bevölkerung vor Infektionen mit Sars-CoV-2 „eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen“ ist (1 BvQ 28/20). Der Antragsteller geht daher davon aus, dass im Rahmen der Entscheidungsprozesse des Gesetzgebers zu diesen sogenannten „Corona-Schutz-Maßnahmen“ eine umfassende Evaluation der kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Gefahren und Risiken erfolgt, welche durch einzelne angeordnete Schutz-Maßnahmen verursacht werden könnten, oder bereits verursacht worden sind. Dabei bezieht sich diese Anfrage auf alle Risiken, Gefahren, oder sonstigen Bedrohungen, für Menschen in Deutschland, im Ausland, und für die Tier- und Pflanzenwelt, welche in einem möglichen kausalen oder teilkausalen Zusammenhang zu den seit März 2020 erlassenen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und anderen Rechtsakten zur Bekämpfung der Bedrohung durch das Virus Sars-CoV-2 stehen oder stehen könnten. Eingeschlossen sind auch bereits überholte oder zurückgenommene Rechtsakte. Gegenstand der Anfrage ist es, den Prozess der Evaluation oben beschriebener Risiken nachzuvollziehen, u.a. in Bezug auf Organisationsstrukturen, genaue Prozesse, überblicksartige Ergebnisse, sowie Prozesse der Supervision. Bitte senden Sie mir folgende Dokumente zu: 1) Bitte senden Sie mir relevante Dokumente zu, aus denen überblicksartig zu entnehmen ist, wie der oben beschriebene Evaluations-Prozess ausgestaltet ist. Dies könnten z.B. Organigramme sein, welchen zu entnehmen ist, welche Arten von Informationen zur Evaluation erhoben werden, von welchen Stellen diese Informationen erhoben werden, wie und von welchen Stellen diese Informationen ausgewertet werden, wie diese Informationen gebündelt werden, und in welcher Form diese Informationen abschließend politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden. 2) Bitte senden Sie mir die relevanten Dokumente zu, welche politischen Entscheidungsträgern zum Themenbereich „kurzfristige, mittelfristige und langfristige Gefahren und Risiken, welche durch einzelne Corona-Schutz-Maßnahmen verursacht werden könnten, oder bereits verursacht worden sind“ zur Verfügung gestellt wurden. Der Begriff der politischen Entscheidungsträger bezieht sich hier bspw. auf den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und die Bundesminister, die Ministerpräsidenten, die Landesminister, sowie die Abgeordneten der Landes- und Bundesparlamente. 3) Bitte senden Sie mir relevante Dokumente zu, aus denen zu entnehmen ist, nach welchen Qualitätskriterien (z.B. ISO-Normen) der oben beschriebene Evaluations-Prozess erfolgt. 4) Bitte senden Sie mir relevante Dokumente zu, aus denen zu entnehmen ist, ob und in welcher Form der oben beschriebene Evaluations-Prozess Gegenstand einer kritischen Überprüfung auf der Meta-Ebene ist, bspw. in Form von Supervision, Prozess-Reflektion und Analyse von Fehlerquellen durch kognitive Verzerrungen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft ein außergewöhnliches öffentliches Interesse betrifft, und zudem in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW. Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesse bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/214448/upload/4272aa16c0f8e82ae1de0fc152e16134c3c5f04c/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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27_WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Antragsteller:in >> vie…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
27_WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
25. März 2021 07:45
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen bitten wir, die verzögerte Beantwortung zu entschuldigen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat bezüglich der derzeitig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, schriftliche Anfragen zu senden. Bei der Beantwortung müssen wir uns darauf beschränken, die geltenden Regelungen zu vermitteln und zu erläutern, wie diese im Allgemeinen ausgelegt werden können. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) können Sie Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis erhalten. Zuständig dafür sind in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen Lippe (LWL). Aufgrund der sehr hohen Antragszahl werden in Nordrhein-Westfalen seit dem 15. Februar 2021 ausschließlich online auf http://www.ifsg-online.de/index.html gestellte Anträge bearbeitet. In Papier oder per E-Mail gestellte Anträge müssen die Landschaftsverbände leider zurücksenden. Die Online-Antragstellung ist der einfachste, schnellste und sicherste Weg, dass die Landschaftsverbände Ihren Antrag so zügig wie möglich bearbeiten können. Eine Weiterleitung von bereits gestellten, uns zugeleiteten Anträgen ist leider nicht möglich. Auf unserer Sonderseite erhalten Sie zahlreiche Informationen zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den in diesem Zusammenhang getroffenen rechtlichen Regelungen sowie den Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Arbeitswelt und des Alltags (Regeln für das öffentliche Leben, Schutzimpfung, Fallzahlen, Schule, Kinderbetreuung, Quarantäne, Pflege und Gesundheitswesen, Rechtliche Regelungen, Teststrategie, Leichte Sprache und Gebärdensprache, Freiwilligenregister, Arbeit, Arbeitsschutz, Wirtschaft usw.). Dort finden Sie auch einen Frage-Antworten-Katalog der Staatskanzlei. Die Adresse: https://www.mags.nrw/coronavirus<http://www.mags.nrw/coronavirus> Des Weiteren haben die Bundesregierung, das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut auf folgenden Internetseiten Antworten zu den wichtigsten Fragen zusammengestellt: https://www.bundesregierung.de/breg-d... https://www.bundesgesundheitsminister... https://www.infektionsschutz.de/coron... https://www.rki.de/DE/Home/homepage_n... Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist weder in der Lage noch befugt dazu, detaillierte Einzelfallregelungen zu treffen. Dazu sind die örtlichen Gesundheits- und Ordnungsbehörden berufen, die Ihren Fall beurteilen müssen. Für die Behörden stellen unsere Auslegungshinweise nur eine ermessenslenkende „Richtschnur“ bei möglichen ordnungsbehördlichen Einschreiten dar; diese sind mithin auch für die Behörden nicht rechtsverbindlich. Sämtliche Verordnungen, die aufgrund der Corona-Pandemie durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen worden sind, sind zeitlich befristet. Ob die Befristungen verlängert werden und in welchem Umfang Änderungen in den Verordnungen erfolgen werden, hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens ab. Da es sich insgesamt um ein dynamisches Geschehen handelt, erfolgen Fristverlängerungen und Änderungen in der Regel kurzfristig. Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bei Ihren Planungen. Sie sind aufgefordert, sich im Zweifelsfall über die aktuell geltenden rechtlichen Regelungen auf unserer Internetseite zu informieren. Darüber hinaus bitten wir Sie, sich bei weiteren organisatorischen Detailfragen an Ihr örtliches Ordnungsamt und bei medizinischen Fragen an Ihr örtliches Gesundheitsamt oder einen niedergelassenen Arzt zu wenden. Mit juristischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Zweifellos haben wir gegenwärtig die größte Herausforderung unserer Zeit zu bewältigen. Wir dürfen aber zuversichtlich sein, dass wir gemeinsam und unter Berücksichtigung der Hygiene-, Mundschutz- und Abstandsregeln die Ausbreitung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen stoppen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Landesverwaltung und in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen arbeiten unermüdlich für unser aller Schutz. Bitte helfen auch Sie selber mit. Alles Gute für Sie - Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 27_WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#214448] Sehr geehrte Damen und Herren, …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 27_WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#214448]
Datum
25. März 2021 11:40
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Nachricht vom 25. 03. 2021. Damit haben Sie jedoch noch nicht meinen Antrag beantwortet. Hierfür habe ich mir weiterhin den 10. 04. 2021 vorgemerkt, und danke Ihnen im Voraus! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/214448/upload/4272aa16c0f8e82ae1de0fc152e16134c3c5f04c/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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27_WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Antragsteller:in >> zu I…
Von
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Betreff
27_WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
26. März 2021 07:51
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem untenstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Nachsicht, dass Sie nicht entsprechend Ihrer Anfrage eine Antwort erhalten haben. Sie werden in absehbarer Zeit eine Antwort zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 27_WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#214448] Sehr geehrte Damen und Herren, …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 27_WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#214448]
Datum
26. März 2021 10:16
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Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank im Voraus und ich freue mich auf Ihre Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/214448/upload/4272aa16c0f8e82ae1de0fc152e16134c3c5f04c/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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[BC-2021-2346709] E-Mail an Bürger Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn <<…
Von
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[BC-2021-2346709] E-Mail an Bürger
Datum
1. April 2021 14:19
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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Grüner Weg 19 a << Adresse entfernt >> Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 25. und 25. März 2021.   Sie bitten um Antwort nach dem Informations-freiheitsgesetz NRW zum „Evaluationsprozess zu Risiken der „Corona-Schutz-Maßnahmen“ über fragdenstaat.   Leider kann ich diese Anfrage auf der aktuellen Seite bei fragdenstaat nicht einsehen. Bitte senden Sie mir daher die Anfrage einmal zu, damit seitens der Staatskanzlei Stellung bezogen werden kann.   Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [BC-2021-2346709] E-Mail an Bürger [#214448]
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [BC-2021-2346709] E-Mail an Bürger [#214448]
Datum
1. April 2021 22:53
An
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Anhang erhalten Sie erneut meinen Antragstext vom 6. März 2021. Ich bedanke mich im Voraus sehr herzlich für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Ihr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für die Beantwortung meiner untenstehenden Anfrage danke ich Ihnen im Voraus! Hintergrund der Anfrage: Mit Entscheidung vom 10. April zur Religionsfreiheit hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass für die Fortschreibung von Verordnungen zum Schutze der Bevölkerung vor Infektionen mit Sars-CoV-2 „eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen“ ist (1 BvQ 28/20). Der Antragsteller geht daher davon aus, dass im Rahmen der Entscheidungsprozesse des Gesetzgebers zu diesen sogenannten „Corona-Schutz-Maßnahmen“ eine umfassende Evaluation der kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Gefahren und Risiken erfolgt, welche durch einzelne angeordnete Schutz-Maßnahmen verursacht werden könnten, oder bereits verursacht worden sind. Dabei bezieht sich diese Anfrage auf alle Risiken, Gefahren, oder sonstigen Bedrohungen, für Menschen in Deutschland, im Ausland, und für die Tier- und Pflanzenwelt, welche in einem möglichen kausalen oder teilkausalen Zusammenhang zu den seit März 2020 erlassenen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und anderen Rechtsakten zur Bekämpfung der Bedrohung durch das Virus Sars-CoV-2 stehen oder stehen könnten. Eingeschlossen sind auch bereits überholte oder zurückgenommene Rechtsakte. Gegenstand der Anfrage ist es, den Prozess der Evaluation oben beschriebener Risiken nachzuvollziehen, u.a. in Bezug auf Organisationsstrukturen, genaue Prozesse, überblicksartige Ergebnisse, sowie Prozesse der Supervision. Bitte senden Sie mir folgende Dokumente zu: 1) Bitte senden Sie mir relevante Dokumente zu, aus denen überblicksartig zu entnehmen ist, wie der oben beschriebene Evaluations-Prozess ausgestaltet ist. Dies könnten z.B. Organigramme sein, welchen zu entnehmen ist, welche Arten von Informationen zur Evaluation erhoben werden, von welchen Stellen diese Informationen erhoben werden, wie und von welchen Stellen diese Informationen ausgewertet werden, wie diese Informationen gebündelt werden, und in welcher Form diese Informationen abschließend politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden. 2) Bitte senden Sie mir die relevanten Dokumente zu, welche politischen Entscheidungsträgern zum Themenbereich „kurzfristige, mittelfristige und langfristige Gefahren und Risiken, welche durch einzelne Corona-Schutz-Maßnahmen verursacht werden könnten, oder bereits verursacht worden sind“ zur Verfügung gestellt wurden. Der Begriff der politischen Entscheidungsträger bezieht sich hier bspw. auf den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und die Bundesminister, die Ministerpräsidenten, die Landesminister, sowie die Abgeordneten der Landes- und Bundesparlamente. 3) Bitte senden Sie mir relevante Dokumente zu, aus denen zu entnehmen ist, nach welchen Qualitätskriterien (z.B. ISO-Normen) der oben beschriebene Evaluations-Prozess erfolgt. 4) Bitte senden Sie mir relevante Dokumente zu, aus denen zu entnehmen ist, ob und in welcher Form der oben beschriebene Evaluations-Prozess Gegenstand einer kritischen Überprüfung auf der Meta-Ebene ist, bspw. in Form von Supervision, Prozess-Reflektion und Analyse von Fehlerquellen durch kognitive Verzerrungen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft ein außergewöhnliches öffentliches Interesse betrifft, und zudem in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW. Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesse bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/21444... Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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27_WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#214448] Sehr geehrte Damen und Herren, mei…
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<< Anfragesteller:in >>
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27_WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#214448]
Datum
10. April 2021 14:41
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen"“ vom 06.03.2021 (#214448) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/214448/upload/4272aa16c0f8e82ae1de0fc152e16134c3c5f04c/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Informationsersuchen kann ich wie folgt beantworten: Sie baten um Au…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen" [#214448]
Datum
14. April 2021 09:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Informationsersuchen kann ich wie folgt beantworten: Sie baten um Auskunft über den Evaluations-Prozess der kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Gefahren und Risiken, welche durch einzelne angeordnete Schutz-Maßnahmen verursacht werden könnten, oder bereits verursacht worden sind. Wir sind uns bewusst, dass die aktuell schwierige Situation durch die Corona-Krise und die zum Zwecke der Eindämmung der Pandemie ergriffenen Schutzmaßnahmen mit erheblichen Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger sowie wirtschaftlichen Härten für die Wirtschaft verbunden waren und immer noch sind. Die Bewältigung der Pandemie stellt das Land vor große Herausforderungen. Die gesetzlichen Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes stellen dabei sicher, dass bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen sind, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 vereinbar ist. Dabei können auch einzelne soziale, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bereiche, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, von den Schutzmaßnahmen ausgenommen werden können, soweit ihre Einbeziehung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht zwingend erforderlich ist. Die angeordneten Maßnahmen, die nach der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung zeitlich befristet sind, und ihre Folgen für die gesamte Gesellschaft werden fortlaufend auf ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bezieht zahlreiche unterschiedliche Informationsquellen in seine Entscheidungen zum Erlass der Coronaschutzverordnung sowie der weiteren Verordnungen, die das Coronavirus betreffen, ein. Die maßgeblichen Erwägungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Erlass der CoronaSchVO sind auf Grund regelmäßiger Pressemitteilungen, Stellungnahmen, Erörterungen und Veröffentlichungen, den im Internet zugänglichen Stellungnahmen des Robert-Koch-Instituts (RKI) umfassend aufgearbeitet. Die entscheidungserheblichen Informationen sind frei zugänglich. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales informiert die Öffentlichkeit seit Beginn der Krise mittels regelmäßiger Pressemitteilungen, Stellungnahmen, Erörterungen und Veröffentlichungen sowie insbesondere den im Internet zugänglichen Stellungnahmen des Robert-Koch-Instituts umfassend über die Gründe für die ergriffenen Maßnahmen. Auf dieser Grundlage wird eine ausgewogene und sachgerechte Entscheidung über die zu treffenden Regelungen ermöglicht. So werden fortlaufend auch mildere Maßnahmen in den Blick genommen, ob diese ebenso geeignet sind, das Infektionsgeschehen einzudämmen, um damit soziale sowie wirtschaftliche Folgen abzumildern. Dabei hat das Ministerium stets die gravierenden und teils irreversiblen Folgen zu berücksichtigen, die ein unkontrollierter Anstieg der Zahl von Neuansteckungen für den Schutz von Leben und Gesundheit hätte. Die wesentlichen Entscheidungsgründe für die getroffenen Maßnahmen werden in den auf der Homepage des Ministeriums veröffentlichten Begründungen zu den Verordnungen dargelegt. Innerhalb der Begründung wird erläutert, in welcher Weise die Schutzmaßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzepts der Infektionsbekämpfung dienen. Eine empirische und umfassende Erläuterung ist hierin jedoch nicht geschuldet. Durch die Befristung der jeweiligen Verordnung ist sichergestellt, dass die jeweilige Rechtsverordnung unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Sars-CoV-2-Pandemie fortgeschrieben wird. Das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat die getroffenen Regelungen in der weit überwiegenden Mehrzahl der bisher geführten Eilverfahren bestätigt. Im Rahmen der vom OVG Münster durchgeführten Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die getroffenen Maßnahmen auch mit Blick auf die Abwägung mit den schwerwiegenden Einschränkungen und Belastungen bewertet worden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 14. April 2021. Jedoch bitte ich Sie freun…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen" [#214448]
Datum
14. April 2021 21:34
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 14. April 2021. Jedoch bitte ich Sie freundlich um eine Antwort in angemessener Detailtiefe, welche konkret die in meinem IFG-Antrag aufgeführten Themenbereiche behandelt, sowie um Übersendung der angeforderten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/214448/upload/4272aa16c0f8e82ae1de0fc152e16134c3c5f04c/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Die von Ihnen beantragten Inform…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen" [#214448]
Datum
20. April 2021 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Die von Ihnen beantragten Informationen liegen hier in dieser Form nicht vor. Die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit und auch den mit den angeordneten Maßnahmen einhergehenden Risiken folgt den wissenschaftlichen Erkenntnissen insbesondere des Robert-Koch-Institutes und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und bezieht zahlreiche unterschiedliche Informationsquellen in seine Entscheidungen zum Erlass der Coronaschutzverordnung sowie der weiteren Verordnungen, die das Coronavirus betreffen, ein.; diese Informationen sind - wie schon in der letzten E-Mail beschrieben - frei zugänglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre heutige Antwort. Ich hatte soeben versucht, Sie zur Klärung meine…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen" [#214448]
Datum
20. April 2021 14:36
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre heutige Antwort. Ich hatte soeben versucht, Sie zur Klärung meines Anliegens telefonisch zu erreichen. Leider konnten mir die Mitarbeiter der Staatskanzlei und des MAGS keinen Ansprechpartner für meinen Antrag nennen. Würden Sie mir freundlicher Weise einen konkreten Ansprechpartner nennen, sowie eine telefonische Durchwahl-Verbindung? Sie teilen mir mit, zu meinem Antrag lägen keine weiteren Informationen vor, als jene, welche bereits publiziert sind. Zu Ihrer Antwort habe ich daher folgende Nachfragen: 1) Verstehe ich Sie richtig, dass die in meinem Antrag beschriebenen Gefahren nicht in einem strukturierten Prozess durch das Land NRW erhoben, gebündelt, ausgewertet und politischen Entscheidungsträgern bereitgestellt werden, bzw. dass nicht dokumentiert ist, wie dieser Prozess aussieht? Eine Dokumentation von Prozessen ist Bestandteil des Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG (siehe u.a. Leitlinie 12). 2) Verstehe ich Sie dahingehend richtig, dass politischen Entscheidungsträgern i. S. meiner Anfrage keinerlei Dokumente zum Themenbereich „kurzfristige, mittelfristige und langfristige Gefahren und Risiken, welche durch einzelne Corona-Schutz-Maßnahmen verursacht werden könnten, oder bereits verursacht worden sind“ zur Verfügung gestellt worden sind, außer den bereits der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten? Wenn ja bitte ich Sie um eine Auflistung, welche der öffentlich zugänglichen Dokumente welchen Entscheidungsträgern zu welchem Datum zur Verfügung gestellt worden sind, bzw. um Übersendung der entsprechenden Protokolle oder Aktenvermerke. 3) Verstehe ich Sie dahingehend richtig, dass beim Land NRW keine Erkenntnisse zu den genauen Qualitätskriterien (z.B. ISO-Normen) bestehen, unter denen der in meinem Antrag beschriebene Evaluations-Prozess erfolgt? Erfolgt die Evaluation womöglich ohne festgelegte Qualitätsstandards? Die Phasenübergreifende Qualitätssicherung und Dokumentation selbiger ist Bestandteil des Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG (siehe u. a. Leitlinie 7). 4) Verstehe ich Sie dahingehend richtig, dass beim Land NRW keine Dokumente existieren, aus denen zu entnehmen ist, ob und in welcher Form der in meinem Antrag beschriebene Evaluations-Prozess Gegenstand einer kritischen Überprüfung auf der Meta-Ebene ist, bspw. in Form von Supervision, Prozess-Reflektion und Analyse von Fehlerquellen durch kognitive Verzerrungen? Eine Analyse von potentiellen Fehlerquellen ist Bestandteil des Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG (siehe u. a. Leitlinie 7). Ich danke Ihnen für Ihre Antwort bis zum 27. 04. 2021. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/214448/upload/cb83d3b7f1bb4fb3a4b29f27405e5224b22c3887/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Als Ansprechpartnerin kann ich I…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen" [#214448]
Datum
20. April 2021 15:48
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Als Ansprechpartnerin kann ich Ihnen die Leiterin der Stabsstelle Pandemiebewältigung, Frau Birgit Szymczak, nennen. Sie erreichen Frau Szymczak unter der Rufnummer 0211-855 3209. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider hatten Sie meine Nachfrage vom 20. April noch nicht beantwortet. Ich möchte …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen" [#214448]
Datum
1. Mai 2021 13:33
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
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Sehr << Anrede >> leider hatten Sie meine Nachfrage vom 20. April noch nicht beantwortet. Ich möchte den Vorgang gerne zeitnah abschließen und bitte nochmals um kurzfristige Antwort auf meine Nachfragen Nr. 1 bis 4, allerspätestens bis zum 7. Mai 2021. Besten Dank im Voraus! Ihr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/214448/upload/cb83d3b7f1bb4fb3a4b29f27405e5224b22c3887/
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Die zuletzt gestellten Fragen st…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen" [#214448]
Datum
5. Mai 2021 15:20
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Die zuletzt gestellten Fragen stellen keine Fragen mehr nach dem IFG dar. Die von Ihnen nach dem IFG gestellten Fragen sind unserer Auffassung nach in den E-Mails vom 14.04. und 16.04. hinreichend beantwortet worden. Insofern werden keine weiteren Ausführungen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Auskunft und fasse wie folgt die Erkenntnisse aus meiner …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen" [#214448]
Datum
9. Mai 2021 13:39
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Auskunft und fasse wie folgt die Erkenntnisse aus meiner IFG-Anfrage, und aus weiteren Anfragen, u.a. beim Robert Koch Institut, zusammen. Sollten diese Erkenntnisse falsch sein, bitte ich Sie umgehend um Stellungnahme binnen 3 Werktagen. 1) Die in meinem Antrag beschriebenen konkreten Gefahren für die Bevölkerung werden nicht in einem strukturierten Prozess durch das Land NRW erhoben, gebündelt, ausgewertet und politischen Entscheidungsträgern bereitgestellt. Oder aber: Über diesen Evaluations-Prozess existiert keine Dokumentation von Seiten des Landes NRW. 2) Politischen Entscheidungsträgern i. S. meiner Anfrage wurden keinerlei interne Dokumente zum Themenbereich „kurzfristige, mittelfristige und langfristige Gefahren und Risiken, welche durch einzelne Corona-Schutz-Maßnahmen verursacht werden könnten, oder bereits verursacht worden sind“ zur Verfügung gestellt. Sie informieren sich ausschließlich aus solchen Dokumenten, welche auch der Öffentlichkeit zugänglich sind. Eine Dokumentation, welche Dokumente welchen Entscheidungsträgern zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt worden sind, existiert nicht beim Land NRW. 3) Beim Land NRW sind keine Erkenntnisse zu den genauen Qualitätskriterien (z.B. ISO-Normen) dokumentiert, unter denen der in meinem Antrag beschriebene Evaluations-Prozess erfolgt. 4) Beim Land NRW existieren keine Dokumente, aus denen zu entnehmen ist, ob und in welcher Form der in meinem Antrag beschriebene Evaluations-Prozess Gegenstand einer kritischen Überprüfung auf der Meta-Ebene ist, bspw. in Form von Supervision, Prozess-Reflektion und Analyse von Fehlerquellen durch kognitive Verzerrungen. Diese Erkenntnisse erstaunen insbesondere vor dem Hintergrund der Stellungnahme des "Expertenrates Corona" der Landesregierung Nordrhein- Westfalen, vom 11. April 2020. Dort heißt es: „Auf Bundes- und auf Landesebene sollten jeweils Task Forces gegründet werden, die alle relevanten Informationen unter Berücksichtigung medizinischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Risiken sammeln und auswerten, um dann geeignete Maßnahmen empfehlen zu können. Dazu muss ein Daten- und Faktenmonitor (Dashboard) geschaffen werden, der ein engmaschiges Monitoring erlaubt, indem er auf Basis einer kontinuierlichen Datenerhebung alle entscheidungsrelevanten Indikatoren (z.B. epidemiologische, ökonomische, psychologische, soziale) zur Verfügung stellt und auch Zielkonflikte sichtbar macht.“ Ich beantrage hiermit die Zusendung aller Dokumente des Landes NRW (bspw. auch Aktenvermerke, Protokolle, Korrespondenz, etc.) aus denen hervorgeht, warum ein Jahr nach der Empfehlung des Expertenrates ein solches Dashboard nicht durch das Land NRW zur Verfügung gestellt wird, und gemäß Ihrer Antwort auf meinen ersten Antrag auch nicht intern genutzt wird. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft ein außergewöhnliches öffentliches Interesse betrifft, und zudem in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW. Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesse bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/21444... Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die erneute Nachfrage. Der Vorgang wurde aus unserer Sich…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen" [#214448]
Datum
26. Mai 2021 17:23
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die erneute Nachfrage. Der Vorgang wurde aus unserer Sicht hinreichend erledigt. Die von Ihnen gezogenen Schlüsse sind von uns aus nicht nachvollziehbar und wir sehen insofern von einer Stellungnahme hierzu ab. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Evaluation von Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie – Ihre IFG-Anfrage vom 06. März 2021 Die erbetenen I…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Evaluation von Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie – Ihre IFG-Anfrage vom 06. März 2021
Datum
28. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Die erbetenen Informationen sind hier nicht im Sinne des §4 Abs. 1 IFG NRW vorhanden.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren der Stabsstelle, am 9. 05. 2021 hatte ich folgenden Antrag gestellt: "Ich bea…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Evaluationsprozess zu Risiken der "Corona-Schutz-Maßnahmen" [#214448]
Datum
13. Juli 2021 14:02
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren der Stabsstelle, am 9. 05. 2021 hatte ich folgenden Antrag gestellt: "Ich beantrage hiermit die Zusendung aller Dokumente des Landes NRW (bspw. auch Aktenvermerke, Protokolle, Korrespondenz, etc.) aus denen hervorgeht, warum ein Jahr nach der Empfehlung des Expertenrates ein solches Dashboard nicht durch das Land NRW zur Verfügung gestellt wird, und gemäß Ihrer Antwort auf meinen ersten Antrag auch nicht intern genutzt wird." Hierbei bezog ich mich auf die Stellungnahme des "Expertenrates Corona" der Landesregierung Nordrhein- Westfalen, vom 11. April 2020: „Auf Bundes- und auf Landesebene sollten jeweils Task Forces gegründet werden, die alle relevanten Informationen unter Berücksichtigung medizinischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Risiken sammeln und auswerten, um dann geeignete Maßnahmen empfehlen zu können. Dazu muss ein Daten- und Faktenmonitor (Dashboard) geschaffen werden, der ein engmaschiges Monitoring erlaubt, indem er auf Basis einer kontinuierlichen Datenerhebung alle entscheidungsrelevanten Indikatoren (z.B. epidemiologische, ökonomische, psychologische, soziale) zur Verfügung stellt und auch Zielkonflikte sichtbar macht.“ Sie haben nun die Frist zur Zusendung der entsprechenden Unterlagen überschritten. Ich bitte Sie, mir die beantragten Unterlagen unverzüglich zuzusenden. Besten Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/214448/upload/cb83d3b7f1bb4fb3a4b29f27405e5224b22c3887/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>