Evaluierung der Arbeit der GIZ

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Berichte zur Evaluierung der Arbeit der GIZ, wie sie im Bericht der taz (http://www.taz.de/!5547350/) und der Kleinen Anfrage Drucksache 19/6994 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/069/1906994.pdf) genannt werden

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Berichte zur Evaluierung d…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluierung der Arbeit der GIZ [#46236]
Datum
19. Januar 2019 14:50
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Berichte zur Evaluierung der Arbeit der GIZ, wie sie im Bericht der taz (http://www.taz.de/!5547350/) und der Kleinen Anfrage Drucksache 19/6994 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/069/1906994.pdf) genannt werden Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.01,2019 an das BMZ; GZ: Z 14 O4…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.01,2019 an das BMZ; GZ: Z 14 O4010-0288/005
Datum
22. Januar 2019 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.01.2019. Ihr Antrag wird unter dem Geschäftszeichen Z 14 O4010-0288/005 geführt. Ihr Antrag ist am 21.01.2019 im BMZ eingegangen und wurde an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bescheid zu IFG-Antrag vom 19.01.2019; GZ: Z14 O4010-0288/005 Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den IFG…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Bescheid zu IFG-Antrag vom 19.01.2019; GZ: Z14 O4010-0288/005
Datum
4. Februar 2019 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den IFG-Bescheid samt Anlagen bezüglich Ihres Antrags vom 19.01.2019. Mit freundlichen Grüßen