Evaluierung des Nutzens der Mitwirkung im Cyber-AZ

Anfrage an: Zollkriminalamt

Laut der Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum zwischen BSI und ZKA aus dem Jahr 2011 war "innerhalb von 2 Jahren nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung" eine Evaluation des Nutzens der Mitwirkung des ZKA im Cyber-AZ vorgesehen. Ich bitte Sie, mir das Ergebnis und alle anhängigen Dokumente und Schriftwechsel zu dieser Evaluation zuzusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
  • Kosten dieser Information:
    188,70 Euro
  • 2 Follower:innen
Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut der Verwalt…
An Zollkriminalamt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Evaluierung des Nutzens der Mitwirkung im Cyber-AZ [#17094]
Datum
15. Juni 2016 10:27
An
Zollkriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut der Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum zwischen BSI und ZKA aus dem Jahr 2011 war "innerhalb von 2 Jahren nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung" eine Evaluation des Nutzens der Mitwirkung des ZKA im Cyber-AZ vorgesehen. Ich bitte Sie, mir das Ergebnis und alle anhängigen Dokumente und Schriftwechsel zu dieser Evaluation zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Zollkriminalamt
Ihre Anfrage vom 15.06.
Von
Zollkriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.06.
Datum
15. Juli 2016
Status
Warte auf Antwort
Anna Biselli
Anna Biselli
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Evaluierung des Nutzens der Mitwirkung im Cybe…
An Zollkriminalamt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: Evaluierung des Nutzens der Mitwirkung im Cyber-AZ [#17094]
Datum
19. Juli 2016 11:27
An
Zollkriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Evaluierung des Nutzens der Mitwirkung im Cyber-AZ“ vom 15.06.2016 (#17094) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 17094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Anna Biselli
Anna Biselli
Sehr geehrte Damen und Herren, unter den gegebenen Umständen bitte ich Sie, ihre Kostenschätzung von 160 bis 190 …
An Zollkriminalamt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: AW: Evaluierung des Nutzens der Mitwirkung im Cyber-AZ [#17094]
Datum
22. Juli 2016 14:46
An
Zollkriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, unter den gegebenen Umständen bitte ich Sie, ihre Kostenschätzung von 160 bis 190 Euro nach Evaluation an sich und zugehörigem Schriftverkehr begründet aufzuschlüsseln. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 17094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Zollkriminalamt
Ihre Anfrage an fragdenstaat
Von
Zollkriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage an fragdenstaat
Datum
5. August 2016
Status
Warte auf Antwort
Zollkriminalamt
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Zollkriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
29. August 2016
Status
Anfrage abgeschlossen

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Anna Biselli
Anna Biselli
AW: Ihre Anfrage an fragdenstaat [#17094] wie bereits am 17.8. an die im Schreiben genannte Adresse aufgrund fehle…
An Zollkriminalamt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: Ihre Anfrage an fragdenstaat [#17094]
Datum
2. September 2016 15:56
An
Zollkriminalamt
Status
wie bereits am 17.8. an die im Schreiben genannte Adresse aufgrund fehlender Reaktion hier nochmals: Sehr geehrt<< Anrede >> ich erhalte die Anfrage mit dem oben genannten Aktenzeichen aufrecht, aber ich glaube, Ihnen ist ein kleiner Rechenfehler untergekommen: Die Auslagen für 14 Ausdrucke a 0,10€/Stück dürften 1,40 Euro und nicht 2,40 Euro betragen und in der Summe komme ich auch nicht auf 189,90 Euro, sondern 183,90 Euro. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 17094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>