Sehr geehrter Herr Wehrmeyer,
vielen Dank für Ihr Interesse an dem von uns im Auftrag des Innenaussschusses des Deutschen Bundestages erstellten Bericht über die Evaluierung des IFG Bund, das unter
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Analysen_und_Gutachten/Gutachten_IFG.pdf
öffentlich zugänglich ist. Auf die dortige Einsichtnahmemöglichkeit wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ziekow
Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow
Director / Direktor
German Research Institute for Public Administration Speyer
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
(Leibniz-Institut)
Freiherr-vom-Stein-Str. 2
67346 Speyer
Tel.: 0049 (0) 6232 / 654-360
Fax: 0049 (0) 6232 / 654-421
e-mail:
<<email address>>
www.foev-speyer.de
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Von: Stefan Wehrmeyer
<<email address>>
Gesendet: Donnerstag, 31. Mai 2012 18:02
An: Gerhards, Elisabeth
Betreff: Evaluierungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte übersenden Sie mir den Evaluierungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, der von Ihnen für den Innenausschuss des Deutschen Bundestags angefertigt wurde und der z.B. heise online schon vorliegt (siehe:
http://heise.de/-1587742 ).
Ich bevorzuge Übersendung in elektronischer Form (E-Mail).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Wehrmeyer
Postanschrift
Stefan Wehrmeyer
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