Evaluierungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Bitte übersenden Sie mir den Evaluierungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, der von Ihnen für den Innenausschuss des Deutschen Bundestags angefertigt wurde und der z.B. heise online schon vorliegt (siehe: http://heise.de/-1587742 ).

Ich bevorzuge Übersendung in elektronischer Form (E-Mail).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2012
  • Frist
    3. Juli 2012
  • Ein:e Follower:in
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Evaluierungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Datum
31. Mai 2012 18:02
An
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte übersenden Sie mir den Evaluierungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, der von Ihnen für den Innenausschuss des Deutschen Bundestags angefertigt wurde und der z.B. heise online schon vorliegt (siehe: http://heise.de/-1587742 ). Ich bevorzuge Übersendung in elektronischer Form (E-Mail).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
* Sehr geehrter Herr Wehmeyer, vielen Dank an dem von uns im Auftrag des Innenaussschusses des Deutschen Bund…
Von
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Betreff
AW: Evaluierungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Datum
16. Juni 2012 12:21
Status
Anfrage erfolgreich
* Sehr geehrter Herr Wehmeyer, vielen Dank an dem von uns im Auftrag des Innenaussschusses des Deutschen Bundestages erstellten Bericht über die Evaluierung des IFG Bund, das unter http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Analysen_und_Gutachten/Gutachten_IFG.pdf öffentlich zugänglich ist. Auf die dortige Einsichtnahmemöglichkeit wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Ziekow Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow Director / Direktor German Research Institute for Public Administration Speyer Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (Leibniz-Institut) Freiherr-vom-Stein-Str. 2 67346 Speyer Tel.: 0049 (0) 6232 / 654-360 Fax: 0049 (0) 6232 / 654-421 e-mail: <<email address>> www.foev-speyer.de ________________________________________ Von: Stefan Wehrmeyer <<email address>> Gesendet: Donnerstag, 31. Mai 2012 18:02 An: Gerhards, Elisabeth Betreff: Evaluierungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Bitte übersenden Sie mir den Evaluierungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, der von Ihnen für den Innenausschuss des Deutschen Bundestags angefertigt wurde und der z.B. heise online schon vorliegt (siehe: http://heise.de/-1587742 ). Ich bevorzuge Übersendung in elektronischer Form (E-Mail). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Address removed >> << Address removed >>

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Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, vielen Dank für Ihr Interesse an dem von uns im Auftrag des Innenaussschusses des…
Von
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Betreff
WG: Evaluierungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Datum
16. Juni 2012 12:23
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, vielen Dank für Ihr Interesse an dem von uns im Auftrag des Innenaussschusses des Deutschen Bundestages erstellten Bericht über die Evaluierung des IFG Bund, das unter http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Analysen_und_Gutachten/Gutachten_IFG.pdf öffentlich zugänglich ist. Auf die dortige Einsichtnahmemöglichkeit wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Ziekow Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow Director / Direktor German Research Institute for Public Administration Speyer Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (Leibniz-Institut) Freiherr-vom-Stein-Str. 2 67346 Speyer Tel.: 0049 (0) 6232 / 654-360 Fax: 0049 (0) 6232 / 654-421 e-mail: <<email address>> www.foev-speyer.de ________________________________________ Von: Stefan Wehrmeyer <<email address>> Gesendet: Donnerstag, 31. Mai 2012 18:02 An: Gerhards, Elisabeth Betreff: Evaluierungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Bitte übersenden Sie mir den Evaluierungsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, der von Ihnen für den Innenausschuss des Deutschen Bundestags angefertigt wurde und der z.B. heise online schon vorliegt (siehe: http://heise.de/-1587742 ). Ich bevorzuge Übersendung in elektronischer Form (E-Mail). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Address removed >> << Address removed >>