Evidenz für Sinn der Maskenpflicht / Kriterien für Abschaffung

1. Welche wissenschaftliche Evidenz bekräftigt eine Community-Maskenpflicht?
Wurden dabei insbesondere auch folgende Punkte beachtet:
- SINNHAFTIGKEIT bei R>1 bzw >10/100000 Infizierte
-Nutzen bei permanentem Auf- und Absetzen und mangelhaftem hygienischen Umgang damit in der Bevölkerung
- keinerlei Normierung des verwendeten Materials
- Verhältnismäßigkeit des, wenn überhaupt vorhandenen Nutzens, gegenüber der Einschränkung in die körperliche Freiheit
2. Werden Studien dazu in Auftrag gegeben, die das Tragen von Masken im Einzelhandel auf ihren Nutzen untersuchen?
3. Welche Kriterien sind maßgeblich für die Abschaffung?
Rechtliche Schritte gegen die Maskenpflicht wurden bisher abgelehnt, mit der Begründung einer zeitlichen Begrenzung und damit Zumutbarkeit. Was ist der angedachte Zeitrahmen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
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Angela Kaebe
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Angela Kaebe
Betreff
Evidenz für Sinn der Maskenpflicht / Kriterien für Abschaffung [#187356]
Datum
25. Mai 2020 17:16
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche wissenschaftliche Evidenz bekräftigt eine Community-Maskenpflicht? Wurden dabei insbesondere auch folgende Punkte beachtet: - SINNHAFTIGKEIT bei R>1 bzw >10/100000 Infizierte -Nutzen bei permanentem Auf- und Absetzen und mangelhaftem hygienischen Umgang damit in der Bevölkerung - keinerlei Normierung des verwendeten Materials - Verhältnismäßigkeit des, wenn überhaupt vorhandenen Nutzens, gegenüber der Einschränkung in die körperliche Freiheit 2. Werden Studien dazu in Auftrag gegeben, die das Tragen von Masken im Einzelhandel auf ihren Nutzen untersuchen? 3. Welche Kriterien sind maßgeblich für die Abschaffung? Rechtliche Schritte gegen die Maskenpflicht wurden bisher abgelehnt, mit der Begründung einer zeitlichen Begrenzung und damit Zumutbarkeit. Was ist der angedachte Zeitrahmen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Angela Kaebe Anfragenr: 187356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187356 Postanschrift Angela Kaebe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Angela Kaebe
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage an das MAGS - Kaebe Sehr geehrte Frau Kaebe, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Anliegen an uns ge…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage an das MAGS - Kaebe
Datum
27. Mai 2020 08:29
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
967 Bytes


Sehr geehrte Frau Kaebe, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Anliegen an uns gewendet haben! Leider ist es so, dass die Stabsstelle Corona im MAGS in den vergangenen Tagen viele tausend E-Mails mit Nachfragen zu den angekündigten Lockerungen erreicht haben. Wir haben daher keine Chance, Ihre Anfrage in annehmbarer Zeit detailliert und in der gewünschten Qualität zu beantworten. Es gibt jedoch zwei Internetauftritte der Landesregierung, die Ihnen weiterhelfen könnten: * Zum einen die Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, dort gibt es sehr umfangreiche Frage-und-Antwort-Kataloge (FAQ) zum Thema "Bekämpfung des Coronavirus". Die Adresse: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus * Zum anderen die Internetseite des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), auf der Sie die komplette Sammlung der rechtlichen Regelungen finden. Dort werden alle aktuellen Verordnungen und Erlasse veröffentlicht, in denen die stufenweise Öffnung der Maßnahmen in der Corona-Pandemie geregelt wird. Die Adresse: www.mags.nrw/coronavirus<http://www.mags.nrw/coronavirus> Sollten Sie dort auch in den nächsten Tagen nicht fündig werden, so wenden Sie sich gerne wieder an uns. Bitte verwenden Sie dann in der Betreffzeile die Worte "ERNEUTE ANFRAGE". Wir bemühen uns dann um möglichst schnelle Klärung Ihres Anliegens. Mit Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen

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Angela Kaebe
AW: Ihre Anfrage an das MAGS - Kaebe [#187356] Sehr geehrte<< Anrede >> Das ist leider gar keine Antw…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Angela Kaebe
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das MAGS - Kaebe [#187356]
Datum
27. Mai 2020 12:34
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Das ist leider gar keine Antwort auf meine Frage. Selbstverständlich habe ich schon vor meiner Anfrage alle Ihre Internetauftritte geprüft und hätte ich da die Antwort gefunden, wäre mein Anliegen auf diesem Weg nicht nötig. Ich bitte Sie also nach wie vor dringend um Stellungnahme und Freigabe der Informationen. Mit freundlichen Grüßen Angela Kaebe Anfragenr: 187356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187356