Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
1. Welche wissenschaftliche Evidenz bekräftigt eine Community-Maskenpflicht?
Wurden dabei insbesondere auch folgende Punkte beachtet:
- SINNHAFTIGKEIT bei R>1 bzw >10/100000 Infizierte
-Nutzen bei permanentem Auf- und Absetzen und mangelhaftem hygienischen Umgang damit in der Bevölkerung
- keinerlei Normierung des verwendeten Materials
- Verhältnismäßigkeit des, wenn überhaupt vorhandenen Nutzens, gegenüber der Einschränkung in die körperliche Freiheit
2. Werden Studien dazu in Auftrag gegeben, die das Tragen von Masken im Einzelhandel auf ihren Nutzen untersuchen?
3. Welche Kriterien sind maßgeblich für die Abschaffung?
Rechtliche Schritte gegen die Maskenpflicht wurden bisher abgelehnt, mit der Begründung einer zeitlichen Begrenzung und damit Zumutbarkeit. Was ist der angedachte Zeitrahmen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Angela Kaebe
Anfragenr: 187356
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Angela Kaebe
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