Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/6696
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die Anfrage *offensichtlich wahrheitswidrig* beantwortet wurde.
Nach Angaben des antwortenden LKA-FSt21 vom 29. Juli 2014 existiert bei der Hamburger Polizei keine eigene Datei für "Sportgewalt". Es wird angeblich alleine die bekannte, bundesweite Datei "Gewalttäter Sport" benutzt.
https://fragdenstaat.de/files/foi/18825/20140725AntwortLKAanPetent_geschwaerzt.pdf
Durch eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft kam jetzt kürzlich allerdings ans Licht, dass die Hamburger Polizei sehr wohl seit 2006(!) eine Datei "Gruppen- und Szenegewalt" führt, in der Personen in Verbindung mit Sportvereinszugehörigkeiten bspw. als "Beschuldigter", "Verdächtiger", "Kontakt- oder Begleitperson" geführt werden, und auf die in erster Linie (neben anderen) das LKA 121 (Spezielle Kriminalität und Sportgewalt) Zugriff hat.
http://www.grundrechte-kampagne.de/sites/default/files/15_01_13_SKA_SKB.pdf
Meine Anfrage nach HmbTG im Juli 2014 wurde also offensichtlich nicht wahrheitsgemäß beantwortet.
Äußerungen eines Polizeipressesprechers im Hamburger Abendblatt, die Datei entspräche ja gar nicht der Berliner Datei und daher wäre die Frage "buchstabengetreu beantwortet", sind abwegige Schutzbehauptungen.
http://m.abendblatt.de/hamburg/article206930263/Hamburger-Polizei-fuehrt-geheime-Fan-Datei.html
Dass es in der Anfrage selbstverständlich um genau solche Dateien ging, ist offensichtlich, denn in beiden Dateien werden im Wesentlichen dieselben Daten unter denselben Voraussetzungen eingetragen. Unterschiede sind marginal.
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-13545.pdf
Auch dass das Transparenzgesetz damals neu war, ist keine Entschuldigung, schließlich hätte genau dieselbe Anfrage auch nach dem vorher gültigen IFG gestellt werden können.
Hier liegt meiner Ansicht nach ein klarer Verstoß gegen das Transparenzgesetz vor.
Darüber hinaus hat dieses Vorgehen der Polizei Hamburg weitere Auswirkungen über meine persönliche Betroffenheit hinaus. Zum einen ist es geeignet, das Vertrauen der Bürger in das – immerhin auf eine Volksinitiative hin einstimmig von der Bürgerschaft beschlossene – Transparenzgesetz zu erschüttern, wenn man jederzeit damit rechnen muss, von den befragten Behörden angeschwindelt zu werden.
Desweiteren verstoßen solche geheimen Dateien gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger, denn ohne Kenntnis der Existenz so einer Datei ist es nur schwer möglich, Informationen über die eigenen dort gespeicherten Daten zu erhalten und bei Bedarf Rechtsmittel gegen die Speicherung einzulegen.
Meine damalige Anfrage wurde bewusst öffentlich über das FragDenStaat-Portal gestellt und war Gegenstand medialer Berichterstattung, u.a. bei
http://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=Eine-Datei-Sportgewalt-Hamburg-existiert-nicht&folder=sites&site=news_detail&news_id=7466&gal_id=19&bild_nr=1
Nicht nur mir, sondern auch allen weiteren Rezipienten dieser Nachricht wurden daher faktisch für weitere 1½ Jahre die Rechtsmittel gegen eine Speicherung in dieser Datei genommen. Dass es daran ein öffentliches Interesse gegeben hätte, ergibt sich schon alleine daraus, dass jetzt nach Bekanntwerden der Datei innerhalb weniger Tage Formblätter für entsprechende Selbstauskünfte im Internet verfügbar gemacht wurden.
http://www.stpauli-fanladen.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/11/AuskunftHH.pdf
Ich bitte Sie daher, der Polizei Hamburg dieses rechtwidrige Vorgehen nicht durchgehen zu lassen, und nach Ihren Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert.
Desweiteren überlege ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Es wäre nett, wenn Sie mir dabei behilflich sein könnten, z.B. indem Sie mir eine geeignete Stelle nennen, an die ich mich zu diesem Zweck wenden kann.
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Masseida
Anfragenr: 6696
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