Sehr
geehrtAntragsteller/in
die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sieht es als
wichtige Aufgabe an, Fragen aus der Öffentlichkeit zu beantworten, die im
Zusammenhang mit den Aufgaben und den Arbeitsgebieten der BZgA stehen.
Soweit es möglich ist, beantworten wir darüber hinaus auch Fragen, die
nicht unmittelbar diese Aufgaben betreffen. Dies ist beispielsweise der
Fall bei einer Grundsatzdiskussion über die Existenz von Viren.
Erstmals im Jahre 1892 ist der Ansatz eines Virusnachweises gelungen,
nämlich des Tabakmosaikvirus` (Iwanovski, D. (1892). Izv. imp. Akad. Nauk.
35: 67). Seitdem sind 210 Jahren vergangen und ungezählten
Veröffentlichungen weisen die Existenz von Viren und den Zusammenhang mit
bestimmten Krankheiten nach – entweder direkt durch Elektronenmikroskopie,
Virusproteinnachweis und seit einigen Jahrzehnten Nukleinsäure-, also
Erbgutnachweis oder indirekt durch den Nachweis von Antikörpern sowie
Infektiosität in Zellkultur und Tierversuchen. Die Existenz von Viren ist
also seit Jahrzehnten wissenschaftlich bewiesen und die entsprechenden
Nachweismethoden sind als Stand von Wissenschaft und Technik
(„state-of-the-art“) anzusehen.
Bitte bedenken Sie auch, dass für den Nachweis / die Entdeckung von
einigen Viren der Nobelpreis vergeben wurde. So erhielten 1954 John
Enders, Thomas Weller und Frederick C. Robbins den Nobelpreis in Medizin,
weil es ihnen gelungen war, Polioviren in tierischen Zellen und Geweben zu
vermehren. Im Jahr 2008 wurde der Nobelpreis für Medizin geteilt und für
den Nachweis von zwei verschiedenen Viren vergeben, an Harald zur Hausen
für die Entdeckung der Humanen Papillomviren (HPV) und an Luc Montagnier
und Françoise Barré-Sinoussi für die Entdeckung von HIV.
Einen wissenschaftlichen Fachartikel zur Isolierung beispielsweise von HIV
(Humanes Immundefizienzvirus, Erreger von AIDS) finden Sie in der
Zeitschrift Retrovirology aus dem Oktober 2008 (
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/article…). Eine
elektronenmikroskopische Aufnahme kann z.B. dem Fachbuch Virology (Fields)
entnommen werden und zeigt das HIV in verschiedenen 'Reifestadien' in
einer Zellkultur aus menschlichen mononukleären Zellen des peripheren
Blutes (PBMC).
Wenn Sie sich allgemein über die Isolierung und Charakterisierung von
Viren noch weitergehend informieren möchten, kann ich Ihnen beispielsweise
das Standardwerk der Virologie, „Virology“ von Fields (5. Edition)
empfehlen. In diesem Buch sind zu jedem beschriebenen Virus zahlreiche
Literaturstellen und Abbildungen aufgeführt. Das Buch sollte in jeder
größeren Universitätsbibliothek verfügbar sein.
Eine kurze, allgemeinverständliche, Zusammenfassung des Kenntnisstands zu
Viren finden Sie auch dem Buch „Molekulare Virologie“ von Susanne Modrow
et al.
Bezüglich Ihrer Frage zum Virusnachweis von Tetanus muss ein
Missverständnis vorliegen. Denn Tetanus wird durch Bakterien verursacht.
Bakterien lassen sich im Gegensatz zu Viren sogar in einem Lichtmikroskop
sehen. Weitere Informationen zu Tetanus finden Sie beim RKI-Ratgeber für
Ärzte (
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Epi…
), bzw. über
http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/T/Te….
Bezüglich Ihrer Frage nach Nutzen/Risiko-Analysen möchte ich Sie gerne an
das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesinstitut für Impfstoffe und
biomedizinische Arzneimittel verweisen, zu dessen Aufgaben es gehört,
Impfstoffe zu bewerten und zuzulassen.
Grundsätzlich kann eine Zulassung für einen Impfstoff jedoch nur erteilt
werden, wenn sowohl der Nutzen (Wirksamkeit) als auch die Verträglichkeit
nachgewiesen wurden (z.B. in umfangreichen klinischen Prüfungen).
Darüber hinaus können wir z.B. empfehlen, sich (z.B. in einer
Universitätsbibliothek) die aktuelle (Buch)auflage des Impfkompendiums zu
besorgen. Dort gibt es ein Kapitel zu Herstellung und Prüfung von
Impfstoffen (mit Literaturverweisen).
Für Impfstoffe, die nach einem zentralisierten Verfahren von der
EU-Kommission zugelassen wurden, finden Sie auch bei der Europäischen
Arzneimittelagentur EMA die so genannten EPARs (öffentliche europäische
Bewertungsberichte, "European Public Assessment Reports"). Diese enthalten
im Teil 'Scientific Discussion' immer auch Ergebnisse der klinischen
Studien im Hinblick auf Wirksamkeit und Verträglichkeit des jeweiligen
Impfstoffs. Diese EPARs finden Sie zum einen über eine Suche auf der
EMA-Homepage (nach Produktnamen) unter:
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?…
. Etwas leichter wird die Suche, wenn Sie über die Rubrik 'zugelassene
Arzneimittel - Impfstoffe' auf den Internetseiten des
Paul-Ehrlich-Instituts gehen (
www.pei.de/impfstoffe). Dort sind Hyperlinks
in der Navigationsspalte die Krankheiten aufgeführt, gegen die es
zugelassene Impfstoffe gibt. In den Listen, die dort hinterlegt sind,
finden Sie in der rechten Spalte (Weitere Informationen) - soweit
vorhanden - den Link zum EPAR des Impfstoffs.
Abschließend möchte ich Sie noch auf die Internetseite der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung
www.impfen-info.de sowie das Dokument
"Schutzimpfungen - 20 Einwände und Antworten des Robert Koch-Instituts und
des Paul-Ehrlich-Instituts" (
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Imp…
) aufmerksam machen.
Der Anspruch auf Informationszugang nach § 1 Absatz 1 Satz 1
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst nur bei der Behörde bereits
bestehende amtliche Aufzeichnungen, über die die Behörde auch
verfügungsbefugt ist. Die angefragte Behörde ist nicht verpflichtet, zur
Erfüllung eines Informationsbegehrens neue Aufzeichnungen herzustellen
oder entsprechende Informationen für den Antragsteller zusammen zu
stellen. Entsprechend bitte ich unsere o.g. Antwort auf Ihre Frage zu
verstehen.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A.
Birte Kirschbaum
Referat 1-11
Referentin für Infektionsprävention; Präventiv-medizinische Aufgaben der
gesundheitlichen Aufklärung
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA
Ostmerheimer Straße 220
51109 Köln
T: 0221/8992-0
F: 0221/8992-300 (Poststelle)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Anonymer<<Name und E-Mailadresse>>
20.10.2012 19:20
Bitte antworten an
Anonymer<<Name und E-Mailadresse>>
An
<<E-Mailadresse>>
Kopie
Thema
Existenzbeweise von krankmachenden Viren/ Risiko-Nutzen-Analyse zur
Impfung Tetanus
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es gibt einige Impfkritiker in unserer Gegend und als junge Familie sind
wir gerade sehr verunsichert. Macht Impfen Sinn oder schadet es mehr als
es nutzt?
Es wurde uns die Information gegeben, dass Viren gar nicht existieren?!
Gibt es z.B. zur Tetanuserkrankung eine
wissenschaftliche Publikation, aus der z.B.
eine eindeutige Virusisolation hervorgeht?
Man hat uns nämlich gesagt es gäbe zwar viele Fotos, aber keinerlei Beweis
einer tatsächlichen biochemischen Charakterisierung. Es werden immer nur
indirekte Nachweisverfahren genannt - jedoch nie eine direkte
Virusisolation?!
Außderdem wurde uns gesagt, dass viele giftige und gefährliche Substanzen
in Impfungen enthalten sind - und dass es zu keiner einzigen
Infektionserkrankung eine
Risiko-Nutzen-Analyse gibt, aus der eindeutig hervorgeht, dass Impfungen
schützen? Gib es so etwas tatsächlich nicht?
Ein weiterer Impfgegner hat uns erzählt, dass HIV eine riesengroße Lüge
sei, und es weltweit nur einen Konsens darüber gibt, dass HIV existiert -
angeblich gibt es also keinen Beweis für ein behauptetes HIV Virus?!
Wir sind sehr verunsichert, weil wir für unsere Kinder die beste
Entscheidung treffen wollen und wären sehr dankbar für jegliche Art von
Klarheit, d.h. seriöse, nachvollziehbare Dokumente, wissenschaftliche
Studien usw. damit wir uns ein Bild machen können, und wir diesen
überkritischen Stimmen etwas entgegenen können! Klingt alles ziemlich nach
Verschwörungstheorie!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung
des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3
Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach
§ 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte
ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach
Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte
nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anonymer Nutzer
Postanschrift
Anonymer Nutzer
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
Ich habe ihre Internetseite www.impfen-info.de besucht und die dortigen Informationen wahrnehmen können.
Ihre Ausführungen und Beratungen im Sinne von Impfberatung beruhen auf der Basis der Informationen und Empfehlungen des Paul-Ehrlich- sowie des Robert-Koch-Institutes.
Ausdrücklich haben sie auch geschrieben, dass ihre Behörde nicht verpflichtet ist, andere Informationen als die bei ihrer Behörde bereits bestehenden amtlichen Aufzeichnungen, über die sie auch verfügungsbefugt sind, herzustellen oder zusammenzustellen. Es gibt also einen Dienstherren und sie als Behörde, die letztlich "Teil der Verwaltung" und damit lediglich weisungsbefugt ist?!
Meine konkrete Frage in diesem Zusammenhang:
Ist es nicht laut IfSG so, dass jede Behörde verpflichtet ist, eigenständig und eigenverantwortlich Forschung zu betreiben?
Wer prüft die Informationen der genannten Institutionen, welche in Sachen Impfungen, Viren und Krankheitserregern die "Instanz" in Deutschland sein soll? Gibt es unabhängige Experten, Ärzte,
Mikrobiologen, die naturwissenschaftlich und überprüfbar Forschung betreiben?
Die rki-Ausführungen in Sachen Tetanus habe ich gelesen. Mehr Klarheit habe ich aber jetzt nicht - im Gegenteil! Da wird gesagt, dass jenes Bakterium unter Sauerstoffabschluss Toxine produziert, welche als "krankheitsauslösend" gelten.
Selbst als Laie stelle ich mir die Frage: Gibt es tatsächlich, gerade bei Wunden, sauerstoffreie Zonen - in einem lebenden Organismus - wo die Bedingungen erfüllt wären, in Bezug auf die Behauptung, dass sich in dieser sauerstoffreien Zone sodann Toxine bilden könnten?
Prüfen sie als Behörde, die Ausführungen, zu allen behaupteten Infektionserkrankungen, so wie sie ihnen seitens der beiden Institute übermittelt werden?
Ich frage deshalb, weil mir ein Schriftwechsel vorliegt, wo ein besorgter Vater an sein Gesundheitsamt geschrieben hat. Es war die Bitte um Informationen zu Risko-Nutzen-Analysen von Impfungen, mit dem Hintergrund, dass in nahezu allen Impfstoffen (die Packungsbeilagen belegen dies!) giftige "Hilfsstoffe" enthalten sind. Auch ein dreimaliger Versuch auf schriftlichen Wege, hat zu keinem Ergebnis geführt, d.h. es wurden ihm keinerlei konkrete Informationen weitergereicht.
Frappierend waren die häufigen Formulierungen:
"die allgemeine Lehrmeinung geht davon aus", "es ist allgemein anerkannt, dass..."
"ich bin persönlich zu der Überzeugung gekommen..."
Mich interessiert das wissenschaftlich-nachprüfbare "IST" - und nicht das allgemein anerkannte "GILT!"
Trotzdem danke für Ihre Wohlwollen und die Literaturinfos!
P.S. Warum werden kritische Stimmen zur Infektionstheorie immer gleich diffamiert? Es gibt sehr interessante und auch nachvollziebare Gedanken von Forschern wie z.B. Prof. Claude Bernard, Antonie Bechamp, Rudolf Virchow uws.