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Existenzbeweise von krankmachenden Viren/ Risiko-Nutzen-Analyse zur Impfung Tetanus

Es gibt einige Impfkritiker in unserer Gegend und als junge Familie sind wir gerade sehr verunsichert. Macht Impfen Sinn oder schadet es mehr als es nutzt?

Es wurde uns die Information gegeben, dass Viren gar nicht existieren?!

Gibt es z.B. zur Tetanuserkrankung eine
wissenschaftliche Publikation, aus der z.B.
eine eindeutige Virusisolation hervorgeht?

Man hat uns nämlich gesagt es gäbe zwar viele Fotos, aber keinerlei Beweis einer tatsächlichen biochemischen Charakterisierung. Es werden immer nur indirekte Nachweisverfahren genannt - jedoch nie eine direkte Virusisolation?!

Außderdem wurde uns gesagt, dass viele giftige und gefährliche Substanzen in Impfungen enthalten sind - und dass es zu keiner einzigen Infektionserkrankung eine
Risiko-Nutzen-Analyse gibt, aus der eindeutig hervorgeht, dass Impfungen schützen? Gib es so etwas tatsächlich nicht?

Ein weiterer Impfgegner hat uns erzählt, dass HIV eine riesengroße Lüge sei, und es weltweit nur einen Konsens darüber gibt, dass HIV existiert - angeblich gibt es also keinen Beweis für ein behauptetes HIV Virus?!

Wir sind sehr verunsichert, weil wir für unsere Kinder die beste Entscheidung treffen wollen und wären sehr dankbar für jegliche Art von Klarheit, d.h. seriöse, nachvollziehbare Dokumente, wissenschaftliche Studien usw. damit wir uns ein Bild machen können, und wir diesen überkritischen Stimmen etwas entgegenen können! Klingt alles ziemlich nach Verschwörungstheorie!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2012
  • Frist
    21. November 2012
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es gibt einige I…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Existenzbeweise von krankmachenden Viren/ Risiko-Nutzen-Analyse zur Impfung Tetanus
Datum
20. Oktober 2012 19:19
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es gibt einige Impfkritiker in unserer Gegend und als junge Familie sind wir gerade sehr verunsichert. Macht Impfen Sinn oder schadet es mehr als es nutzt? Es wurde uns die Information gegeben, dass Viren gar nicht existieren?! Gibt es z.B. zur Tetanuserkrankung eine wissenschaftliche Publikation, aus der z.B. eine eindeutige Virusisolation hervorgeht? Man hat uns nämlich gesagt es gäbe zwar viele Fotos, aber keinerlei Beweis einer tatsächlichen biochemischen Charakterisierung. Es werden immer nur indirekte Nachweisverfahren genannt - jedoch nie eine direkte Virusisolation?! Außderdem wurde uns gesagt, dass viele giftige und gefährliche Substanzen in Impfungen enthalten sind - und dass es zu keiner einzigen Infektionserkrankung eine Risiko-Nutzen-Analyse gibt, aus der eindeutig hervorgeht, dass Impfungen schützen? Gib es so etwas tatsächlich nicht? Ein weiterer Impfgegner hat uns erzählt, dass HIV eine riesengroße Lüge sei, und es weltweit nur einen Konsens darüber gibt, dass HIV existiert - angeblich gibt es also keinen Beweis für ein behauptetes HIV Virus?! Wir sind sehr verunsichert, weil wir für unsere Kinder die beste Entscheidung treffen wollen und wären sehr dankbar für jegliche Art von Klarheit, d.h. seriöse, nachvollziehbare Dokumente, wissenschaftliche Studien usw. damit wir uns ein Bild machen können, und wir diesen überkritischen Stimmen etwas entgegenen können! Klingt alles ziemlich nach Verschwörungstheorie! Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Antwort: Existenzbeweise von krankmachenden Viren/ Risiko-Nutzen-Analyse zur Impfung Tetanus Sehr geehrtAntragste…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Existenzbeweise von krankmachenden Viren/ Risiko-Nutzen-Analyse zur Impfung Tetanus
Datum
22. Oktober 2012 16:49
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sieht es als wichtige Aufgabe an, Fragen aus der Öffentlichkeit zu beantworten, die im Zusammenhang mit den Aufgaben und den Arbeitsgebieten der BZgA stehen. Soweit es möglich ist, beantworten wir darüber hinaus auch Fragen, die nicht unmittelbar diese Aufgaben betreffen. Dies ist beispielsweise der Fall bei einer Grundsatzdiskussion über die Existenz von Viren. Erstmals im Jahre 1892 ist der Ansatz eines Virusnachweises gelungen, nämlich des Tabakmosaikvirus` (Iwanovski, D. (1892). Izv. imp. Akad. Nauk. 35: 67). Seitdem sind 210 Jahren vergangen und ungezählten Veröffentlichungen weisen die Existenz von Viren und den Zusammenhang mit bestimmten Krankheiten nach – entweder direkt durch Elektronenmikroskopie, Virusproteinnachweis und seit einigen Jahrzehnten Nukleinsäure-, also Erbgutnachweis oder indirekt durch den Nachweis von Antikörpern sowie Infektiosität in Zellkultur und Tierversuchen. Die Existenz von Viren ist also seit Jahrzehnten wissenschaftlich bewiesen und die entsprechenden Nachweismethoden sind als Stand von Wissenschaft und Technik („state-of-the-art“) anzusehen. Bitte bedenken Sie auch, dass für den Nachweis / die Entdeckung von einigen Viren der Nobelpreis vergeben wurde. So erhielten 1954 John Enders, Thomas Weller und Frederick C. Robbins den Nobelpreis in Medizin, weil es ihnen gelungen war, Polioviren in tierischen Zellen und Geweben zu vermehren. Im Jahr 2008 wurde der Nobelpreis für Medizin geteilt und für den Nachweis von zwei verschiedenen Viren vergeben, an Harald zur Hausen für die Entdeckung der Humanen Papillomviren (HPV) und an Luc Montagnier und Françoise Barré-Sinoussi für die Entdeckung von HIV. Einen wissenschaftlichen Fachartikel zur Isolierung beispielsweise von HIV (Humanes Immundefizienzvirus, Erreger von AIDS) finden Sie in der Zeitschrift Retrovirology aus dem Oktober 2008 ( http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/article…). Eine elektronenmikroskopische Aufnahme kann z.B. dem Fachbuch Virology (Fields) entnommen werden und zeigt das HIV in verschiedenen 'Reifestadien' in einer Zellkultur aus menschlichen mononukleären Zellen des peripheren Blutes (PBMC). Wenn Sie sich allgemein über die Isolierung und Charakterisierung von Viren noch weitergehend informieren möchten, kann ich Ihnen beispielsweise das Standardwerk der Virologie, „Virology“ von Fields (5. Edition) empfehlen. In diesem Buch sind zu jedem beschriebenen Virus zahlreiche Literaturstellen und Abbildungen aufgeführt. Das Buch sollte in jeder größeren Universitätsbibliothek verfügbar sein. Eine kurze, allgemeinverständliche, Zusammenfassung des Kenntnisstands zu Viren finden Sie auch dem Buch „Molekulare Virologie“ von Susanne Modrow et al. Bezüglich Ihrer Frage zum Virusnachweis von Tetanus muss ein Missverständnis vorliegen. Denn Tetanus wird durch Bakterien verursacht. Bakterien lassen sich im Gegensatz zu Viren sogar in einem Lichtmikroskop sehen. Weitere Informationen zu Tetanus finden Sie beim RKI-Ratgeber für Ärzte ( http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Epi… ), bzw. über http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/T/Te…. Bezüglich Ihrer Frage nach Nutzen/Risiko-Analysen möchte ich Sie gerne an das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel verweisen, zu dessen Aufgaben es gehört, Impfstoffe zu bewerten und zuzulassen. Grundsätzlich kann eine Zulassung für einen Impfstoff jedoch nur erteilt werden, wenn sowohl der Nutzen (Wirksamkeit) als auch die Verträglichkeit nachgewiesen wurden (z.B. in umfangreichen klinischen Prüfungen). Darüber hinaus können wir z.B. empfehlen, sich (z.B. in einer Universitätsbibliothek) die aktuelle (Buch)auflage des Impfkompendiums zu besorgen. Dort gibt es ein Kapitel zu Herstellung und Prüfung von Impfstoffen (mit Literaturverweisen). Für Impfstoffe, die nach einem zentralisierten Verfahren von der EU-Kommission zugelassen wurden, finden Sie auch bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA die so genannten EPARs (öffentliche europäische Bewertungsberichte, "European Public Assessment Reports"). Diese enthalten im Teil 'Scientific Discussion' immer auch Ergebnisse der klinischen Studien im Hinblick auf Wirksamkeit und Verträglichkeit des jeweiligen Impfstoffs. Diese EPARs finden Sie zum einen über eine Suche auf der EMA-Homepage (nach Produktnamen) unter: http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?… . Etwas leichter wird die Suche, wenn Sie über die Rubrik 'zugelassene Arzneimittel - Impfstoffe' auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts gehen (www.pei.de/impfstoffe). Dort sind Hyperlinks in der Navigationsspalte die Krankheiten aufgeführt, gegen die es zugelassene Impfstoffe gibt. In den Listen, die dort hinterlegt sind, finden Sie in der rechten Spalte (Weitere Informationen) - soweit vorhanden - den Link zum EPAR des Impfstoffs. Abschließend möchte ich Sie noch auf die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.impfen-info.de sowie das Dokument "Schutzimpfungen - 20 Einwände und Antworten des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts" ( http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Imp… ) aufmerksam machen. Der Anspruch auf Informationszugang nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst nur bei der Behörde bereits bestehende amtliche Aufzeichnungen, über die die Behörde auch verfügungsbefugt ist. Die angefragte Behörde ist nicht verpflichtet, zur Erfüllung eines Informationsbegehrens neue Aufzeichnungen herzustellen oder entsprechende Informationen für den Antragsteller zusammen zu stellen. Entsprechend bitte ich unsere o.g. Antwort auf Ihre Frage zu verstehen. Mit freundlichen Grüßen, i.A. Birte Kirschbaum Referat 1-11 Referentin für Infektionsprävention; Präventiv-medizinische Aufgaben der gesundheitlichen Aufklärung Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA Ostmerheimer Straße 220 51109 Köln T: 0221/8992-0 F: 0221/8992-300 (Poststelle) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Anonymer<<Name und E-Mailadresse>> 20.10.2012 19:20 Bitte antworten an Anonymer<<Name und E-Mailadresse>> An <<E-Mailadresse>> Kopie Thema Existenzbeweise von krankmachenden Viren/ Risiko-Nutzen-Analyse zur Impfung Tetanus Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es gibt einige Impfkritiker in unserer Gegend und als junge Familie sind wir gerade sehr verunsichert. Macht Impfen Sinn oder schadet es mehr als es nutzt? Es wurde uns die Information gegeben, dass Viren gar nicht existieren?! Gibt es z.B. zur Tetanuserkrankung eine wissenschaftliche Publikation, aus der z.B. eine eindeutige Virusisolation hervorgeht? Man hat uns nämlich gesagt es gäbe zwar viele Fotos, aber keinerlei Beweis einer tatsächlichen biochemischen Charakterisierung. Es werden immer nur indirekte Nachweisverfahren genannt - jedoch nie eine direkte Virusisolation?! Außderdem wurde uns gesagt, dass viele giftige und gefährliche Substanzen in Impfungen enthalten sind - und dass es zu keiner einzigen Infektionserkrankung eine Risiko-Nutzen-Analyse gibt, aus der eindeutig hervorgeht, dass Impfungen schützen? Gib es so etwas tatsächlich nicht? Ein weiterer Impfgegner hat uns erzählt, dass HIV eine riesengroße Lüge sei, und es weltweit nur einen Konsens darüber gibt, dass HIV existiert - angeblich gibt es also keinen Beweis für ein behauptetes HIV Virus?! Wir sind sehr verunsichert, weil wir für unsere Kinder die beste Entscheidung treffen wollen und wären sehr dankbar für jegliche Art von Klarheit, d.h. seriöse, nachvollziehbare Dokumente, wissenschaftliche Studien usw. damit wir uns ein Bild machen können, und wir diesen überkritischen Stimmen etwas entgegenen können! Klingt alles ziemlich nach Verschwörungstheorie! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Antwort: Existenzbeweise von krankmachenden Viren/ Risiko-Nutzen-Analyse zur Impfung Tetanus Sehr geehrte Da…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: Existenzbeweise von krankmachenden Viren/ Risiko-Nutzen-Analyse zur Impfung Tetanus
Datum
23. Oktober 2012 10:33
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Danke für ihre schnelle Antwort! Ich habe ihre Internetseite www.impfen-info.de besucht und die dortigen Informationen wahrnehmen können. Ihre Ausführungen und Beratungen im Sinne von Impfberatung beruhen auf der Basis der Informationen und Empfehlungen des Paul-Ehrlich- sowie des Robert-Koch-Institutes. Ausdrücklich haben sie auch geschrieben, dass ihre Behörde nicht verpflichtet ist, andere Informationen als die bei ihrer Behörde bereits bestehenden amtlichen Aufzeichnungen, über die sie auch verfügungsbefugt sind, herzustellen oder zusammenzustellen. Es gibt also einen Dienstherren und sie als Behörde, die letztlich "Teil der Verwaltung" und damit lediglich weisungsbefugt ist?! Meine konkrete Frage in diesem Zusammenhang: Ist es nicht laut IfSG so, dass jede Behörde verpflichtet ist, eigenständig und eigenverantwortlich Forschung zu betreiben? Wer prüft die Informationen der genannten Institutionen, welche in Sachen Impfungen, Viren und Krankheitserregern die "Instanz" in Deutschland sein soll? Gibt es unabhängige Experten, Ärzte, Mikrobiologen, die naturwissenschaftlich und überprüfbar Forschung betreiben? Die rki-Ausführungen in Sachen Tetanus habe ich gelesen. Mehr Klarheit habe ich aber jetzt nicht - im Gegenteil! Da wird gesagt, dass jenes Bakterium unter Sauerstoffabschluss Toxine produziert, welche als "krankheitsauslösend" gelten. Selbst als Laie stelle ich mir die Frage: Gibt es tatsächlich, gerade bei Wunden, sauerstoffreie Zonen - in einem lebenden Organismus - wo die Bedingungen erfüllt wären, in Bezug auf die Behauptung, dass sich in dieser sauerstoffreien Zone sodann Toxine bilden könnten? Prüfen sie als Behörde, die Ausführungen, zu allen behaupteten Infektionserkrankungen, so wie sie ihnen seitens der beiden Institute übermittelt werden? Ich frage deshalb, weil mir ein Schriftwechsel vorliegt, wo ein besorgter Vater an sein Gesundheitsamt geschrieben hat. Es war die Bitte um Informationen zu Risko-Nutzen-Analysen von Impfungen, mit dem Hintergrund, dass in nahezu allen Impfstoffen (die Packungsbeilagen belegen dies!) giftige "Hilfsstoffe" enthalten sind. Auch ein dreimaliger Versuch auf schriftlichen Wege, hat zu keinem Ergebnis geführt, d.h. es wurden ihm keinerlei konkrete Informationen weitergereicht. Frappierend waren die häufigen Formulierungen: "die allgemeine Lehrmeinung geht davon aus", "es ist allgemein anerkannt, dass..." "ich bin persönlich zu der Überzeugung gekommen..." Mich interessiert das wissenschaftlich-nachprüfbare "IST" - und nicht das allgemein anerkannte "GILT!" Trotzdem danke für Ihre Wohlwollen und die Literaturinfos! P.S. Warum werden kritische Stimmen zur Infektionstheorie immer gleich diffamiert? Es gibt sehr interessante und auch nachvollziebare Gedanken von Forschern wie z.B. Prof. Claude Bernard, Antonie Bechamp, Rudolf Virchow uws. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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