Existenznachweis für Sars-CoV-2

Es wird um eine schriftliche Beantwortung der folgenden Frage gebeten.
ist ihnen bekannt, dass das Sars-CoV-2 bisher zu keinem Zeitpunkt - weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene - nach den verbindlichen Regeln für Wissenschaft und Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) nachgewiesen wurde?

Ich möchte anregen, sich bei der Beantwortung dieser Frage nicht auf Publikationen des RKI zu berufen. Das RKI hat bereits schriftlich bestätigt, dass die vorgenannten Regeln nicht eingehalten und keine Kontrollexperimente durchgeführt wurden. Der entsprechende Schriftverkehr liegt vor, kann nachgereicht werden und wurde bereits mehrfach veröffentlicht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
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Thomas Meyers
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Meyers
Betreff
Existenznachweis für Sars-CoV-2 [#241594]
Datum
22. Februar 2022 09:51
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wird um eine schriftliche Beantwortung der folgenden Frage gebeten. ist ihnen bekannt, dass das Sars-CoV-2 bisher zu keinem Zeitpunkt - weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene - nach den verbindlichen Regeln für Wissenschaft und Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) nachgewiesen wurde? Ich möchte anregen, sich bei der Beantwortung dieser Frage nicht auf Publikationen des RKI zu berufen. Das RKI hat bereits schriftlich bestätigt, dass die vorgenannten Regeln nicht eingehalten und keine Kontrollexperimente durchgeführt wurden. Der entsprechende Schriftverkehr liegt vor, kann nachgereicht werden und wurde bereits mehrfach veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyers Anfragenr: 241594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241594/ Postanschrift Thomas Meyers << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyers
Thomas Meyers
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Existenznachweis für Sars-CoV-2“ vom 22.02.202…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Meyers
Betreff
AW: Existenznachweis für Sars-CoV-2 [#241594]
Datum
24. März 2022 08:35
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Existenznachweis für Sars-CoV-2“ vom 22.02.2022 (#241594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyers

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Thomas Meyers
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Existenznachweis für Sars-CoV-2“ vom 22.02.202…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Meyers
Betreff
AW: Existenznachweis für Sars-CoV-2 [#241594]
Datum
21. September 2022 15:40
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Existenznachweis für Sars-CoV-2“ vom 22.02.2022 (#241594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyers