Expertenkommission Fracking

die Berufungsschreiben der Mitglieder für die Expertenkommission Fracking gemäß Wasserhaushaltsgesetz § 13a Absatz 6.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2019
  • Frist
    4. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Berufungsschrei…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Expertenkommission Fracking [#162439]
Datum
2. August 2019 21:17
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Berufungsschreiben der Mitglieder für die Expertenkommission Fracking gemäß Wasserhaushaltsgesetz § 13a Absatz 6.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG / BMBF-Aktenzeichen 727-18501/90 (2019) Bundesministerium für…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG / BMBF-Aktenzeichen 727-18501/90 (2019)
Datum
28. August 2019 10:48
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 727 -18501/90 (2019 Bonn, den 28.08.2019 Betreff: Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG / BMBF-Aktenzeichen 727-18501/90 (2019) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang zur Expertenkommission Fracking vom 02.08.2019 ist im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingegangen und wird hier unter dem o.g. Aktenzeichen geführt. Da Sie Zugang zu Informationen Dritter im Sinne des § 5 IFG begehren, bitte ich Sie, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieser Mail zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne des § 5 IFG berührt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG / BMBF-Aktenzeichen 727-18501/90 (2019) [#162439] Sehr ge…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG / BMBF-Aktenzeichen 727-18501/90 (2019) [#162439]
Datum
16. September 2019 21:19
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Expertenkommission Fracking“ vom 02.08.2019 (#162439) zielt nicht auf personenbezogene Daten, sondern die Umstände und Inhalte der Berufung bzw. damit verbundenem Arbeitsauftrag. Die Namen der Kommissionsmitglieder sind ohnehin öffentlich bekannt. Weitere persönliche Daten sind für mich nicht von Interesse und können daher geschwärzt werden. Ich gehe davon aus, daß damit keine weitergehende Begründungserfordernis gegeben ist. Andernfalls bitte ich um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.08.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.08.2019
Datum
26. September 2019 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 727 -18501/90 (2019) Bonn, 26.09.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur Expertenkommission Fracking vom 02.08.2019. Die Berufungsschreiben der Mitglieder der Expertenkommission liegen dieser Mail bei. Persönliche Daten wurden dabei geschwärzt. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag

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