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Expertenkommission Fracking

1) Eingegangene Stellungnahmen zum Entwurf des Jahresberichts 2019 der Expertenkommission Fracking
2) Sonstige eingegangene Bürgerfragen an die Expertenkommission Fracking
3) Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsstelle der Expertenkommission Fracking

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Eingegangene Ste…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Expertenkommission Fracking [#154645]
Datum
8. Juli 2019 22:56
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eingegangene Stellungnahmen zum Entwurf des Jahresberichts 2019 der Expertenkommission Fracking 2) Sonstige eingegangene Bürgerfragen an die Expertenkommission Fracking 3) Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsstelle der Expertenkommission Fracking
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 727-18501/80(2019) Bonn, 22.07.1…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Expertenkommission Fracking [#154645]
Datum
22. Juli 2019 15:05
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 727-18501/80(2019) Bonn, 22.07.19 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 08.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur Expertenkommission Fracking vom 08.07.2019. Am 26.06.2019 ging eine Stellungnahme zum Berichtsentwurf der Expertenkommission Fracking per E-Mail beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein. Zu sonstigen Bürgerfragen an die Expertenkommission sowie dem Geschäftsverteilungsplan der Geschäftsstelle der Expertenkommission liegen dem BMBF keine Informationen vor. Hinweis zu etwaigen Gebühren: Die Stellungnahme enthält personenbezogene Daten Dritter. Gem. § 5 Abs. Abs.1 S. 1 IFG darf der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das Informationsinteresse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Vor diesem Hintergrund müsste den Dritten vor Herausgabe der Information zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und bei fehlender Einwilligung müsste eine Abwägung Ihres Informationsinteresses mit dem schutzwürdigen Interesse der Dritten erfolgen. Dieses beschriebene Drittbeteiligungsverfahren ist im Rahmen der Bemessung der Gebührenhöhe zu berücksichtigen. Daher möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auf das Drittbeteiligungsverfahren verzichtet werden kann, wenn Sie sich mit einer Schwärzung der personenbezogenen Daten einverstanden erklären. Ich bitte Sie daher, mir mitzuteilen, ob Sie mit der Schwärzung einverstanden sind. Für die mit Ihrem Einverständnis erfolgende Schwärzung sowie die Herausgabe der Stellungnahme wird voraussichtlich keine Gebühr anfallen. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre i…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Expertenkommission Fracking [#154645]
Datum
22. Juli 2019 15:43
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Bezüglich der Ihnen nicht vorliegenden Informationen zu Geschäftsverteilungsplan etc. - Ist denn Ihr Haus der richtige Adressat für solche Anfragen oder wohin sind solche zu richten? Als Einrichtung der Bundesregierung müsste die Kommission ja ebenfalls dem UIG unterliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 08.07.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemanns…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 08.07.2019
Datum
23. Juli 2019 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 727-18501/80(2019) Bonn, 23.07.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 08.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang sende ich Ihnen die Stellungnahme, die dem Bundesministerium für Bildung und Forschung vorliegt. Für Dokumente, die nur der Expertenkommission nach §13a Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an diese. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.