Expertenkreis Cybersicherheit zu Adblockern

Alle Unterlagen, insbesondere Vorlagen und Protokolle, mit Bezug auf den Tagesordnungspunkt "Adblocker und Gefahren durch Malvertising" auf der 12. Sitzung des BSI-Expertenkreis Cybersicherheit am 1. März 2017 (vgl. https://www.gdata.de/blog/2017/03/29550-bsi-expertenkreis-cyber-sicherheit-tagt-bei-g-data).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2018
  • Frist
    1. Januar 2019
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Simon Weiß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen,…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Simon Weiß
Betreff
Expertenkreis Cybersicherheit zu Adblockern [#34951]
Datum
28. November 2018 12:29
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, insbesondere Vorlagen und Protokolle, mit Bezug auf den Tagesordnungspunkt "Adblocker und Gefahren durch Malvertising" auf der 12. Sitzung des BSI-Expertenkreis Cybersicherheit am 1. März 2017 (vgl. https://www.gdata.de/blog/2017/03/29550-bsi-expertenkreis-cyber-sicherheit-tagt-bei-g-data).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Weiß <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Simon Weiß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Weiß

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Weiß, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid und Anlage zu Ihrer unten stehenden IFG-Anfra…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Expertenkreis Cybersicherheit zu Adblockern [#34951]
Datum
19. Dezember 2018 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weiß, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid und Anlage zu Ihrer unten stehenden IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen