Expertenrat Corona

Anfrage an: Bundeskanzleramt

In Bezug auf den von der Bundesregierung einberufenen Corona-Expertenrat:
•Sämtliche Tagesordnungen und Protokolle der bisherigen Sitzungen
•Sämtliche Dokumente, die im Vorfeld an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versendet wurden
•Sämtliche vom Expertenrat für die Regierungsarbeit verfassten, auch nicht veröffentlichten Vorlagen, Empfehlungen und weitere Stellungnahmen

Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • 17 Follower:innen
Jan Georg Plavec
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bezug auf den …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Jan Georg Plavec
Betreff
Expertenrat Corona [#236070]
Datum
22. Dezember 2021 10:20
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf den von der Bundesregierung einberufenen Corona-Expertenrat: •Sämtliche Tagesordnungen und Protokolle der bisherigen Sitzungen •Sämtliche Dokumente, die im Vorfeld an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versendet wurden •Sämtliche vom Expertenrat für die Regierungsarbeit verfassten, auch nicht veröffentlichten Vorlagen, Empfehlungen und weitere Stellungnahmen Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Georg Plavec Anfragenr: 236070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236070/ Postanschrift Jan Georg Plavec << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Georg Plavec

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Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage vom 22. Dezember 2021 Die Anfrage wurde unter Verweis auf den nicht abgeschlossenen Vorgang "Ber…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. Dezember 2021
Datum
9. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Anfrage wurde unter Verweis auf den nicht abgeschlossenen Vorgang "Beratungen zur Coronapandemie" abgelehnt. Die vom Expertenrat genutzten Unterlagen würden ständig neu bewertet. Sie zu veröffentlichen, "wäre dazu geeignet, einen künftigen freien und offenen Meinungsaustausch zu beeinträchtigen".