Expertenrat Corona - Stellungnahme

ein von Ministerpräsident Armin Laschet eingesetzter Expertenrat hat nach Medienberichten vom 11.4.2020 eine Expertise vorgelegt: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/laschet-legt-papier-zum-ende-der-corona-krise-vor-16721604.html. Ich beantrage hiermit die Übersendung folgender Dokumente:

- Expertise, auf welche u. a. die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung Bezug nimmt,
- Beauftragung des Expertenrats,
- ggf. weitere Fragestellungen, die an den Expertenrat gerichtet wurden,
- eine Geschäftsordnung oder vergleichbare Regelungen, welche die Arbeitsweise des Expertenrats regeln, z. B. dessen Berechtigung, Informationen eigenständig der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Begründung (als Ergänzung, da rechtlich nicht erforderlich): Die getroffenen Maßnahmen der Landesregierung NRW und anderer staatlichen Instanzen schränken die Grundrechte der BürgerInnen erheblich ein. Um zu prüfen, ob die Maßnahmen erforderlich, geeignet und angemessen sind, bedarf es einer umfassenden Information und eines freien Zugangs der BürgerInnen zu allen Informationen, welche den Maßnahmen und deren zeitlicher Dauer zugrunde liegen. Dies bezieht sich insbesondere auf die im Wesenskern eingeschränkte Versammlungsfreiheit, die eine politische Willensbildung der Bürger massiv behindert und daher eines weitgehenden teilweisen Ausgleichs im Bereich der Informationsfreiheit bedarf.

Zur Kenntnis: Ich behalte mir vor, die Mitglieder des Expertenrates zu deren Rechten auf eigenständige Information der Öffentlichkeit anzufragen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. April 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Expertenrat Corona - Stellungnahme [#184453]
Datum
12. April 2020 18:42
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ein von Ministerpräsident Armin Laschet eingesetzter Expertenrat hat nach Medienberichten vom 11.4.2020 eine Expertise vorgelegt: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/laschet-legt-papier-zum-ende-der-corona-krise-vor-16721604.html. Ich beantrage hiermit die Übersendung folgender Dokumente: - Expertise, auf welche u. a. die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung Bezug nimmt, - Beauftragung des Expertenrats, - ggf. weitere Fragestellungen, die an den Expertenrat gerichtet wurden, - eine Geschäftsordnung oder vergleichbare Regelungen, welche die Arbeitsweise des Expertenrats regeln, z. B. dessen Berechtigung, Informationen eigenständig der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Begründung (als Ergänzung, da rechtlich nicht erforderlich): Die getroffenen Maßnahmen der Landesregierung NRW und anderer staatlichen Instanzen schränken die Grundrechte der BürgerInnen erheblich ein. Um zu prüfen, ob die Maßnahmen erforderlich, geeignet und angemessen sind, bedarf es einer umfassenden Information und eines freien Zugangs der BürgerInnen zu allen Informationen, welche den Maßnahmen und deren zeitlicher Dauer zugrunde liegen. Dies bezieht sich insbesondere auf die im Wesenskern eingeschränkte Versammlungsfreiheit, die eine politische Willensbildung der Bürger massiv behindert und daher eines weitgehenden teilweisen Ausgleichs im Bereich der Informationsfreiheit bedarf. Zur Kenntnis: Ich behalte mir vor, die Mitglieder des Expertenrates zu deren Rechten auf eigenständige Information der Öffentlichkeit anzufragen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184453 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff
Alfons Kleine-Möllhoff
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Expertenrat Corona - Stellungnahme“ vom …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: Expertenrat Corona - Stellungnahme [#184453]
Datum
16. Mai 2020 14:40
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Expertenrat Corona - Stellungnahme“ vom 12.04.2020 (#184453) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Da die Stellungnahme des Expertenrates inzwischen veröffentlicht wurde, nehme ich den Antrag auf Übersendung derselben insoweit unter Aufrechterhaltung der Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184453 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage an das MAGS-Kleine-Möllhoff Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage an das MAGS-Kleine-Möllhoff
Datum
22. Mai 2020 08:25
Status
Warte auf Antwort
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967 Bytes


Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Anliegen an uns gewendet haben! Leider ist es so, dass die Stabsstelle Corona im MAGS in den vergangenen Tagen viele tausend E-Mails mit Nachfragen zu den angekündigten Lockerungen erreicht haben. Wir haben daher keine Chance, Ihre Anfrage in annehmbarer Zeit detailliert und in der gewünschten Qualität zu beantworten. Es gibt jedoch zwei Internetauftritte der Landesregierung, die Ihnen weiterhelfen könnten: * Zum einen die Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, dort gibt es sehr umfangreiche Frage-und-Antwort-Kataloge (FAQ) zum Thema „Bekämpfung des Coronavirus“. Die Adresse: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus * Zum anderen die Internetseite des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), auf der Sie die komplette Sammlung der rechtlichen Regelungen finden. Dort werden alle aktuellen Verordnungen und Erlasse veröffentlicht, in denen die stufenweise Öffnung der Maßnahmen in der Corona-Pandemie geregelt wird. Die Adresse: www.mags.nrw/coronavirus<http://www.mags.nrw/coronavirus> Sollten Sie dort auch in den nächsten Tagen nicht fündig werden, so wenden Sie sich gerne wieder an uns. Bitte verwenden Sie dann in der Betreffzeile die Worte „ERNEUTE ANFRAGE“. Wir bemühen uns dann um möglichst schnelle Klärung Ihres Anliegens. Mit Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen