ExpKom - IFG/UIG/VIG

Gutachten / Stellungnahmen / Einschätzungen, inwieweit die Unabhängige Expertenkommission den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes unterliegt, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten /…
An Unabhängige Expertenkommission Fracking Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
ExpKom - IFG/UIG/VIG [#165612]
Datum
31. August 2019 12:26
An
Unabhängige Expertenkommission Fracking
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten / Stellungnahmen / Einschätzungen, inwieweit die Unabhängige Expertenkommission den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes unterliegt, vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier

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Unabhängige Expertenkommission Fracking
Sehr geehrter Herr Beier, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) § 1 sowie das Umweltinformationsgesetz (UIG) §2 r…
Von
Unabhängige Expertenkommission Fracking
Betreff
AW: ExpKom - IFG/UIG/VIG [#165612]
Datum
4. September 2019 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrter Herr Beier, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) § 1 sowie das Umweltinformationsgesetz (UIG) §2 regeln die Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger auf amtliche Informationen von Behörden. Die Expertenkommission Fracking wurde von der Bundesregierung eingesetzt und arbeitet unabhängig. Sie nimmt keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist somit keine Behörde im Sinne von § 1 Abs. 4 VwVfG. Bei den Informationen, die die Expertenkommission herausgibt, handelt es daher nicht um amtliche oder behördliche Informationen. Um dennoch alle wichtigen Informationen öffentlich zu machen, werden die Beschlussprotokolle von Sitzungen sowie Berichtsentwürfe bzw. Berichte auf der Webseite unter https://expkom-fracking-whg.de/bericht veröffentlicht. Die Geschäftsordnung finden Sie ebenfalls auf der Webseite https://expkom-fracking-whg.de/aufgaben. Gutachten, Stellungnahmen und Einschätzungen der Expertenkommission Fracking liegen im Moment noch nicht vor. Die bisherigen Ergebnisse der Expertenkommission Fracking, die erst Mitte Mai 2019 ihre Arbeit aufgenommen hat, sind in einem Bericht (s.o.) zusammengefasst. In den beiden kommenden Jahren 2020 und 2021 wird die Expertenkommission Fracking Erfahrungen zu unkonventionellem Fracking anderer Staaten auswerten bzw. Studien beauftragen, um den dortigen Stand von Wissenschaft und Technik dokumentieren zu können. Die Ergebnisse werden als Berichtsentwurf sowie im Nachgang als Bericht für die Bundesregierung auf der o.g. Webseite veröffentlicht. Damit stehen den Bürgerinnen und Bürgern die Informationen der Expertenkommission Fracking zur Verfügung. In << Adresse entfernt >> ist unkonventionelles Fracking verboten, Anträge auf Erprobungsmaßnahmen liegen derzeitig nicht vor, daher hat das Verbraucherinformationsgesetz – VIG § 4 hier keine Relevanz. Hinzu kommt, dass die Expertenkommission Fracking nicht zuständig ist für bergrechtliche Genehmigungsverfahren einschließlich der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse. Sofern in der Zukunft Erprobungsmaßnahmen beantragt werden, wird die Expertenkommission Fracking diese lediglich bezüglich deren Eignung zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zum Einsatz der hydraulischen Stimulation in unkonventionellen Erdgas-oder Erdöllagerstätten aus fachwissenschaftlicher Sicht bewerten und ggf. Begleitmaßnahmen vorschlagen. Mit freundlichen Grüßen