Sehr geehrter Herr Beier,
das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) § 1 sowie das Umweltinformationsgesetz (UIG) §2 regeln die Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger auf amtliche Informationen von Behörden. Die Expertenkommission Fracking wurde von der Bundesregierung eingesetzt und arbeitet unabhängig. Sie nimmt keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist somit keine Behörde im Sinne von § 1 Abs. 4 VwVfG. Bei den Informationen, die die Expertenkommission herausgibt, handelt es daher nicht um amtliche oder behördliche Informationen.
Um dennoch alle wichtigen Informationen öffentlich zu machen, werden die Beschlussprotokolle von Sitzungen sowie Berichtsentwürfe bzw. Berichte auf der Webseite unter
https://expkom-fracking-whg.de/bericht veröffentlicht. Die Geschäftsordnung finden Sie ebenfalls auf der Webseite
https://expkom-fracking-whg.de/aufgaben.
Gutachten, Stellungnahmen und Einschätzungen der Expertenkommission Fracking liegen im Moment noch nicht vor. Die bisherigen Ergebnisse der Expertenkommission Fracking, die erst Mitte Mai 2019 ihre Arbeit aufgenommen hat, sind in einem Bericht (s.o.) zusammengefasst.
In den beiden kommenden Jahren 2020 und 2021 wird die Expertenkommission Fracking Erfahrungen zu unkonventionellem Fracking anderer Staaten auswerten bzw. Studien beauftragen, um den dortigen Stand von Wissenschaft und Technik dokumentieren zu können. Die Ergebnisse werden als Berichtsentwurf sowie im Nachgang als Bericht für die Bundesregierung auf der o.g. Webseite veröffentlicht. Damit stehen den Bürgerinnen und Bürgern die Informationen der Expertenkommission Fracking zur Verfügung.
In
<< Adresse entfernt >> ist unkonventionelles Fracking verboten, Anträge auf Erprobungsmaßnahmen liegen derzeitig nicht vor, daher hat das Verbraucherinformationsgesetz – VIG § 4 hier keine Relevanz. Hinzu kommt, dass die Expertenkommission Fracking nicht zuständig ist für bergrechtliche Genehmigungsverfahren einschließlich der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse. Sofern in der Zukunft Erprobungsmaßnahmen beantragt werden, wird die Expertenkommission Fracking diese lediglich bezüglich deren Eignung zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zum Einsatz der hydraulischen Stimulation in unkonventionellen Erdgas-oder Erdöllagerstätten aus fachwissenschaftlicher Sicht bewerten und ggf. Begleitmaßnahmen vorschlagen.
Mit freundlichen Grüßen