Explosivmittel bei der bayerischen Polizei

als Journalistin frage ich folgende Informationen an:

- alle Dokumente betreffend der Vorbereitung des Einkaufs von Explosivmitteln nach PAG-E Art.78, Abs. 5 und der Schulung von Polizistinnen und Polizisten zur Anwendung von Explosivmitteln (etwa Marktanalyse, Ausschreibungen, Beratung, Angebote, Arbeitskreise, Budgetplanung)

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    24. April 2018
  • Frist
    24. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: als Journalist…
An Bayerisches Landeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Explosivmittel bei der bayerischen Polizei [#29164]
Datum
24. April 2018 17:17
An
Bayerisches Landeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
als Journalistin frage ich folgende Informationen an: - alle Dokumente betreffend der Vorbereitung des Einkaufs von Explosivmitteln nach PAG-E Art.78, Abs. 5 und der Schulung von Polizistinnen und Polizisten zur Anwendung von Explosivmitteln (etwa Marktanalyse, Ausschreibungen, Beratung, Angebote, Arbeitskreise, Budgetplanung)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Landeskriminalamt
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bayerische Landeskriminalamt hat uns Ihre Mail weitergeleitet. Mir ist leider n…
Von
Bayerisches Landeskriminalamt
Betreff
WG: Bitte um Prüfung einer Presseanfrage: Explosivmittel bei der bayerischen Polizei
Datum
26. April 2018 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bayerische Landeskriminalamt hat uns Ihre Mail weitergeleitet. Mir ist leider nicht klar, was Sie konkret von uns wissen wollen. Was meinen Sie mit „alle Dokumente betreffend der Vorbereitung des Einkaufs von Explosivmitteln nach PAG-E Art.78, Abs. 5“? Der Gesetzentwurf wurde jedenfalls vom Bayerischen Landtag noch nicht beschlossen. Es wäre super, wenn Sie mir Ihr Anliegen noch genauer schildern können. Viele Grüße
Bayerisches Landeskriminalamt
Hallo Frau Antragsteller/in, ich sehe gerade, dass Hr. Siefener Sie gebeten hat, Ihr Anliegen zu konkretisieren. …
Von
Bayerisches Landeskriminalamt
Betreff
WG: Bitte um Prüfung einer Presseanfrage: Explosivmittel bei der bayerischen Polizei
Datum
26. April 2018 12:18
Status
Warte auf Antwort
Hallo Frau Antragsteller/in, ich sehe gerade, dass Hr. Siefener Sie gebeten hat, Ihr Anliegen zu konkretisieren. Bitte machen Sie das doch, dann kann ich die Anfrage erneut an ihn weiterleiten. PS: Ich kann nicht erkennen, dass Hr. Siefener sagte/schrieb, er antwortet Ihnen nicht?! Freundlicher Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre umgehende Antwort. Ich hatte eben versucht Sie telefonisch zu …
An Bayerisches Landeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bitte um Prüfung einer Presseanfrage: Explosivmittel bei der bayerischen Polizei [#29164]
Datum
26. April 2018 12:29
An
Bayerisches Landeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre umgehende Antwort. Ich hatte eben versucht Sie telefonisch zu erreichen, da waren Sie noch außer Haus. Mir ist natürlich klar, dass es sich um einen Gesetzentwurf handelt. Tatsächlich gibt es in einigen Bereichen in denen der PAG-E neue Befugnissnormen für die Polizei schafft, bereits Studien und Forschungsprojekte im Vorfeld (beispielsweise BodyCams und erweiterte DNA-Analyse). Nun ist meine Frage, ob auch für den zukünftigen Einsatz von Explosivmitteln gegen Personen bereits Vorbereitungen getroffen worden sind. Etwa in dem Sinne, dass die Anschaffung von Waffen, die unter die neue Definition von Explosivmitteln fallen, vorbereitet wird (Angebote, Ausschreibungen, Budgetplanung) oder in dem Sinne, dass der zukünftige Einsatz vorbereitet wird (Schulungen, Studien- oder Forschungsprojekte, Testläufe, Beratung durch Experten). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in