Exponatus-Gutachten 2013
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der staatlichen Schlösser-, Gärten- und Museumsverwaltung...“, Landtags-Drucksache 7/527 vom 3.5.2017, S. 1, heißt es:
„Im September 2013 war das Berliner Beratungsunternehmen für Kultur-Ausstellungsmanagement EXPONATUS mit der Erarbeitung von Betriebs- und Marketingkonzepten für diejenigen Schlösser beauftragt worden, die sich zum damaligen Zeitpunkt in der Betreuung des Finanzministeriums befanden. EXPONATUS identifizierte als größtes Hemmnis für eine effiziente Verwaltung und Vermarktung der staatlichen Schlösser und Gärten in Mecklenburg-Vorpommern die Zersplitterung der Zuständigkeiten auf verschiedene Landesinstitutionen (Finanzministerium, BBL M-V, Staatliches Museum Schwerin). Es erging eine Empfehlung zum Zusammenschluss der Administrationen in einer Institution...“
1.) Ich bitte darum, besagte „Betriebs- und Marketingkonzepte“ zur Kenntnis zu bekommen, insbesondere die Beurteilung des „größte(n) Hemmnis(ses) für eine effiziente Verwaltung und Vermarktung“.
2.) Ich bitte darum zu erfahren, wieviel Geld die Firma EXPONATUS für ihre Dienstleistungen für das Finanzministerium erhalten hat. Falls die Firma noch weitere, im Gesetzesentwurf nicht genannte Dienstleistungen für das Finanzministerium erbracht hat, erbitte ich auch davon die Kosten zu erfahren.
3.) In der genannten Drucksache heißt es auf S. 5, das Besucherpotential von Schlössern und Museum könne „nur in einer gemeinsamen Organisationsstruktur spürbar und effektiv gesteigert werden.“
Ich bitte um Unterlagen darüber, ob die angestrebte Steigerung erreicht wurde und wie sie kontrolliert wird.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. September 2019
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8. Oktober 2019
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