Export der Datenbank für Parkverstöße 2019

- Einen anonymisierten (CSV-)Export der Oracle-Datenbank für Parkverstöße (falls es den Export einfacher macht: 2019 ist ausreichend).

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Der Export soll natürlich _nicht_ die personenbezogenen Daten der Beteiligten oder Hinweise auf das Fahrzeug/Kennzeichen enthalten.

Es geht hier um die Rohdaten - eine Verarbeitung, Aggregation oder sonstige Aufbereitung der Daten ist nicht gewünscht. Der Aufwand für einen solchen Export wird sehr überschaubar sein und ist in wenigen Klicks vom Fachpersonal machbar (siehe Anleitung). Eine statistische Aufbereitung ist nicht gewünscht.

Einen Arbeitsaufwand von mehr als einer halben Stunde halte ich als Informatiker für den reinen Export für ausgeschlossen. Insofern liegt hier vermutlich eine einfache schriftliche Auskunft vor.

Beispielanleitung:
https://support.spatialkey.com/export-data-from-database-to-csv-file/

Der Export sollte enthalten:
- Tatdatum
- Tatort (Straße und Ort)
- Tatbestand
- Höhe des Verwarngeldes/Bußgeldes
- Rechtsgrundlage
- Datum der Erteilung der Verwarnung
- Erlassdatum des Bußgeldbescheides
- Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides
- Rechtskraftdatum des Bußgeldbescheides
- Einspruchseingang
- Datum des Zahlungseinganges
- Verfolgungsverjährung
- Vollstreckungsverjährung
- Geodaten des Tatorts (nur falls verfügbar)

All diese Informationen sollten laut IFG-Anfrage in der fraglichen Datenbank verfügbar sein.

Ich danke Ihnen bereits im voraus für Ihre Mühen!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
24. Februar 2020 13:22
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Einen anonymisierten (CSV-)Export der Oracle-Datenbank für Parkverstöße (falls es den Export einfacher macht: 2019 ist ausreichend). ### Der Export soll natürlich _nicht_ die personenbezogenen Daten der Beteiligten oder Hinweise auf das Fahrzeug/Kennzeichen enthalten. Es geht hier um die Rohdaten - eine Verarbeitung, Aggregation oder sonstige Aufbereitung der Daten ist nicht gewünscht. Der Aufwand für einen solchen Export wird sehr überschaubar sein und ist in wenigen Klicks vom Fachpersonal machbar (siehe Anleitung). Eine statistische Aufbereitung ist nicht gewünscht. Einen Arbeitsaufwand von mehr als einer halben Stunde halte ich als Informatiker für den reinen Export für ausgeschlossen. Insofern liegt hier vermutlich eine einfache schriftliche Auskunft vor. Beispielanleitung: https://support.spatialkey.com/export-data-from-database-to-csv-file/ Der Export sollte enthalten: - Tatdatum - Tatort (Straße und Ort) - Tatbestand - Höhe des Verwarngeldes/Bußgeldes - Rechtsgrundlage - Datum der Erteilung der Verwarnung - Erlassdatum des Bußgeldbescheides - Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides - Rechtskraftdatum des Bußgeldbescheides - Einspruchseingang - Datum des Zahlungseinganges - Verfolgungsverjährung - Vollstreckungsverjährung - Geodaten des Tatorts (nur falls verfügbar) All diese Informationen sollten laut IFG-Anfrage in der fraglichen Datenbank verfügbar sein. Ich danke Ihnen bereits im voraus für Ihre Mühen!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181232 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise darauf hin, dass meine Informationsfreiheitsanfrage „Export der Datenbank …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
27. März 2020 08:38
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise darauf hin, dass meine Informationsfreiheitsanfrage „Export der Datenbank für Parkverstöße 2019“ vom 24.02.2020 (#181232) nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass z.B. die Stadt Bonn diese Daten in Form von "OpenData" veröffentlicht: https://opendata.bonn.de/dataset/verwarn-und-bu%C3%9Fgelder-ruhender-verkehr-parkverst%C3%B6%C3%9Fe-2018 Vermutlich haben Sie zur Durchsetzung der CoronaSchVO aktuell viel zu tun. Ich möchte aber dennoch an die Anfrage erinnern,damit sie nicht untergeht und hoffe, dass sie dann nach Beruhigung der Lage beantwortet werden kann. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181232
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage habe ich zur Ermittlung der anfallenden Kosten zunächst mit der Bi…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
2. April 2020 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage habe ich zur Ermittlung der anfallenden Kosten zunächst mit der Bitte um Erteilung eines Kostenvoranschlags an das kommunale Rechenzentrum, welches die Daten ermitteln könnte, weitergeleitet. Der Aufwand für die Ausgabe folgender Daten liegt demnach bei 156,44 Euro. - Tatdatum - Tatort (Straße und Ort) - Tatbestand - Höhe des Verwarngeldes/Bußgeldes - Rechtsgrundlage - Datum der Erteilung der Verwarnung - Erlassdatum des Bußgeldbescheides - Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides - Rechtskraftdatum des Bußgeldbescheides - Einspruchseingang In Bezug auf folgende Daten - Datum des Zahlungseinganges - Verfolgungsverjährung - Vollstreckungsverjährung benötigt das kommunale Rechenzentrum die Unterstützung der Betreiberfirma der verwandten Software, die sich nach Rücksprache mit dieser Firma im Rahmen von ca. 1 - 4 Tagen bewegen könnte. Die Kosten hierfür könnten somit im Bereich von bis zu 5.000 Euro liegen. Der Umsetzungszeitraum ist für die Betreiberfirma schwer abschätzbar. Gem. Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen würden Ihnen nach § 11 IFG NRW die Informationen unter Erhebung von Gebühren in Höhe der uns anfallenden Kosten zur Ermittlung dieser Daten zur Verfügung gestellt. Ich bitte Sie, mir bis zum 23.04.2020 mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag auf Erteilung der genannten Informationen unter Erhebung von den genannten Gebühren aufrechterhalten möchten bzw. wie in dieser Angelegenheit verfahren werden soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Rückmeldung trotz der Corona-Krise. Ich bitte vorher zunächst um …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
2. April 2020 14:35
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Rückmeldung trotz der Corona-Krise. Ich bitte vorher zunächst um Aufschlüsselung der Kosten im Voranschlag von 156,44 Euro bzw. um Zusendung des Kostenvoranschlags. Insbesondere interessiert mich der Verwaltungsaufwand nach Stundensätzen. Sind das die 156,44 €? Die Daten für die die Betreiberfirma benötigt wird, frage ich nicht länger an. Ich bin davon ausgegangen, dass die Daten direkt in der Oracle-Datenbank liegen (frühere IFG-Anfrage). Scheinbar hatte das Rechenzentrum hier eine ungenaue Auskunft gegeben. Hintergrund für meine Nachfrage ist, dass beim IFG NRW genau wie beim IFG (Bund) kein Kostendeckungsprinzip herrscht. (siehe Seidel/Franssen, IFG NRW, § 11 Rn. 1054 ff.) So hat das z.B. Wirtschaftsministerium nach dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg (12 B 11.16) ein Gebührenraster erstellt, um dem Urteil Folge zu leisten. (siehe Anhang) Für den tatsächlichen Verwaltungsaufwand nach Stundensätzen von 30-250 € sieht das Raster im BMWi beispielsweise vor, dass dieser im Gebührenrahmen von 30-50 € liegt. Das OVG begründet sein Urteil so: "Nach § 10 Abs. 2 IFG sind Gebühren für individuell zurechenbare Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Vorschrift ist Ausdruck des gesetzgeberischen Ziels, dass jeder gegenüber den Behörden und Einrichtungen des Bundes einen Anspruch auf Informationszugang haben soll, ohne hiervon durch erhebliche finanzielle Hürden abgeschreckt zu werden (BT-Drs. 15/4493, S. 6 und 16). Das Interesse an einer Kostendeckung ist insoweit nachrangig (dazu F. Kirchhof, Die Höhe der Gebühr, S. 73 f.). Deshalb sollen Gebühren zwar orientiert am Verwaltungsaufwand, jedoch nicht notwendig kostendeckend bemessen werden. Der Verwaltungsaufwand ist - nur - zu berücksichtigen, die wirksame Inanspruchnahme des Informationszugangs aber in vollem Umfang zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 6.15 - NVwZ 2017, 485, juris Rn. 18)." Zwar gilt in NRW das IFG NRW und nicht das IFG (Bund), jedoch hat das VG Gelsenkirchen bereits für das IFG NRW festgestellt, dass der "Gesichtspunkt einer zu verhindernden prohibitiven Wirkung" berücksichtigt werden muss. (17 K 6106/13) Und analog auch Seidel, Franssen, § 11 IFG NRW Rn. 1105: "Schließlich darf nicht vergessen werden, dass nach der Rechtsprechung des EuGH zur Gebührenerhebung nach dem UIG a.F. die Gebühr nicht prohibitiv wirken darf. Dies entspricht auch der Gesetzesbegründung zu §11" Ferner gilt nach einer Entscheidung des OVG NRW, Beschluss vom 05. Dezember 2011 - 9 A 2184/08 zum IFG NRW, dass im Regelfall das bloße Abrufen von Daten (aus Karteien, Registern, elektronischen Datensammlungen) ohne weitergehende inhaltliche Prüfung der Daten auf etwaige Geheimhaltungsgründe eine gebührenfreie einfache Auskunft nahelegen. (17 K 6106/13) Als Informatiker ist mir auch gänzlich unklar, wie ein CSV-Export der bereits in den Tabellen vorhandenen Daten überhaupt einen solchen Aufwand verursachen kann. Kurz: Ich bitte um Aufschlüsselung der Kosten und Reevaluation der veranschlagten Gebühren aus oben genannten Gründen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - gebhrenbemessung.pdf Anfragenr: 181232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181232
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bestätige den Eingang Ihrer genannten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
2. April 2020 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bestätige den Eingang Ihrer genannten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Nach § 5 IFG NRW sollen die Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden. Die vorgegebene Monatsfrist ist lediglich eine Soll-Vorschrift, die die öffentliche Stellen in der Regel dazu verpflichtet, einen möglichen Informationszugang innerhalb dieses Zeitraums zu gewähren. Nach der Kommentierung zum IFG NRW von Franßen/Seidel darf nur in atypischen Sondersituationen hiervon abgewichen werden. Ich möchte sie mit diesem Schreiben darauf hinweisen, dass wir uns alle derzeit in einer derartigen außergewöhnlichen Lage befinden. Aufgrund der Corona-Krise und der vorrangig durch das Amt für öffentliche Ordnung zu gewährleistenden Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden Anträge nach dem IFG NRW bis auf Weiteres zurückgestellt. Ihr Antrag wird zu gegebener Zeit im Rahmen freier Kapazitäten von Amts wegen wieder aufgegriffen. Von weiteren Anfragen bitte ich bis auf Weiteres abzusehen. Die Ihnen zuvor erteilte Antwort beruhte auf Informationen, die ich vor der Corona-Krise erfragen konnte. Weitere Zeitkapazitäten habe ich im Moment nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in das verstehe ich und wenn Sie dem zustimmen, dann können wir den IFG-Antrag für den …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
2. April 2020 15:19
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das verstehe ich und wenn Sie dem zustimmen, dann können wir den IFG-Antrag für den Export der Datenbank einvernehmlich ruhen lassen bis Sie wieder mehr Zeit dafür haben. Die gesetzte Frist bis 23.4 werde ich entsprechend verstreichen lassen. Das ist für beide Seiten sicherlich das Beste. So haben Sie dann auch ausreichend Zeit sich mit den von mir genannten Punkten zur Gebührenbemessung auseinanderzusetzen. Ich bitte um kurze Bestätigung. Bleiben Sie bitte gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181232
Kommunalverwaltung Paderborn
So machen wir es. Bleiben auch Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
2. April 2020 15:27
Status
So machen wir es. Bleiben auch Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der Corona-Krise und der vorrangig durch das Ordnungsamt zu gewährleistende…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
4. Juni 2020 09:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der Corona-Krise und der vorrangig durch das Ordnungsamt zu gewährleistenden Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung komme ich leider erst heute dazu, Ihre Anfrage vom 02.04.2020 zu bearbeiten. Hierfür bitte ich um Nachsicht. Sie baten zunächst um Aufschlüsselung der Kosten in Höhe von 156,44 € für die Bereitstellung der von Ihnen beantragten Informationen. Dieser Betrag basiert auf einer Kalkulation seitens des für die Stadt Paderborn tätigen kommunalen Rechenzentrums "GKD Paderborn". Von dort wurde für die Ausgabe der Daten (mit Ausnahme der Angaben zur Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung) ein Verwaltungsaufwand in Höhe von 2 Stunden ermittelt. Die Kosten pro Stunden betragen lt. Mitteilung der GKD Paderborn 78,22 €, wodurch sich die in Rede stehende Summe ermitteln lässt. Darüber hinaus möchte ich auf Ihre Anmerkungen zur Höhe und Festsetzung von Verwaltungsgebühren eingehen. Maßgeblich für die Erhebung von Gebühren für die Bereitstellung von Informationen nach dem IFG NRW ist die hierzu erlassene Verwaltungsgebührenordnung (VerwGebO IFG) NRW. Der dort vorgegebene Gebührenrahmen ist nach § 9 des Gebührengesetzes (GebG) NRW ermessensfehlerfrei auszufüllen. Im Rahmen des Äquivalenzprinzips sind somit zum einen der erforderliche Verwaltungsaufwand, zum anderen der wirtschaftliche Wert oder sonstige Nutzen der Amtshandlung für den Gebührenschuldner zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Die zu erhebende Gebühr darf letztendlich nicht im Missverhältnis zu der Leistung der Behörde stehen. Im vorliegenden Fall bitten Sie um Bereitstellung zahlreicher Informationen zu Parkverstößen, die von der Stadt Paderborn im vergangenen Jahr geahndet worden sind. Es geht hierbei um die Auswertung von nahezu 100.000 Vorgängen mit dazugehörigen, weiteren (vor allem personenbeziehbaren) Daten, die nicht einfach abgerufen und 1:1 an Sie weitergeleitet werden können. Vielmehr muss dieser große Datenbestand Ihrem Informationsbegehren entsprechend aufbereitet werden, so dass der von der GKD hierfür in Ansatz gebrachte zeitliche Umfang von 2 Stunden als außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand im Sinne von Ziffer 1.3.3 der VerwGebO IFG anzusehen ist. In Ihrer Mail vom 24.02.20 beantragen Sie des Weiteren, nach § 2 VerwGebO NRW von einer Gebührenerhebung abzusehen. Dies begründen Sie mit der Billigkeit und insbesondere mit dem Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll. Eine Ermäßigung bzw. Befreiung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nur möglich, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, geboten erscheint. Dass die in Rede stehenden Informationen in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen, stellt keine soziale Härte oder eine vergleichbare außergewöhnliche Belastung im Sinne von § 2 VerwGebO NRW dar. Eine Ermäßigung bzw. Befreiung auf Grundlage dieser Vorschrift ist daher nicht möglich. Ungeachtet dessen habe ich, wie bereits zuvor ausgeführt, gem. § 9 Abs. 1 GebG NRW ergänzend zu prüfen, welchen wirtschaftlichen Wert oder sonstigen Nutzen die Informationsgewährung für Sie hat und in welchem Umfang dies ermessenfehlerfrei zu einer Gebührenreduzierung führen kann. Aufgrund dessen bitte ich Sie um Mitteilung, welche Bedeutung in wirtschaftlicher oder sonstiger Hinsicht die Informationen über die Parkverstöße für Sie haben. Anschließend werde ich über Ihren Antrag entscheiden. Sollte ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, erfolgt die Entscheidung nach Aktenlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in einen wirtschaftlichen Nutzen habe ich nicht. Ich glaube an einen großen gesellsch…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
4. Juni 2020 09:32
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in einen wirtschaftlichen Nutzen habe ich nicht. Ich glaube an einen großen gesellschaftlichen und öffentlichen Nutzen von "Open Data". In diesem Fall beispielsweise durch die mediale Aufbereitung von Falschparker-Hotspots oder Sensibilisierung des Problems "Falschparken". Auch für Bürgerinitiativen beispielsweise für den Fuß- oder Radverkehr können die Daten eine Argumentationsgrundlage für verstärkte Kontrollen bilden, wenn es um Falschparken auf Geh- oder Radwegen an wichtigen Routen geht. Auch die Bußgelder für den "fließenden Verkehr" könnten einen ähnlichen Nutzen erzeugen. Dort beispielsweise für das Problem der erhöhten Geschwindigkeit. Die Stadt Paderborn hat hierzu ("Open Data") auch ein eigenes Projekt: https://digitale-heimat-pb.de/projekte/zentrale-open-data-plattform/ https://www.open.nrw/open-government/opennrw-projekte/stadt-paderborn https://www.paderborn.de/rathaus-service/news/anzeige-von-pressemeldungen.php?showpm=true&pmurl=https%3A%2F%2Fwww.paderborn.de%2Fguiapplications%2Fnewsdesk%2Fpublications%2FStadt_Paderborn%2F109010100000115899.php Die Stadt Paderborn wäre in guter Gesellschaft - auf dem Landesportal für Open Data finden sich 37 Datensätze verschiedener Städte zu Bußgeldern. https://www.open.nrw/suche?volltext=Bu%C3%9Fgelder Falls Sie von einer Gebührenerhebung nicht absehen können oder wollen, dann sehe ich von meiner IFG-Anfrage ab. Dann würde ich Sie aber bitte einmal verwaltungsintern zu besprechen, ob man die Daten nicht einfach als "Open Data" - auch im Zuge des Open Data Projekts der Stadt Paderborn veröffentlichen kann. Die Stadt Bonn und viele andere machen es ja vor. Bleiben Sie stets gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181232
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 04.06.2020 in obiger Angelegenheit. Unter Berüc…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
12. Juni 2020 07:56
Status
smime.p7s
7,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 04.06.2020 in obiger Angelegenheit. Unter Berücksichtigung und rechtlicher Bewertung Ihrer Ausführungen ist auf Grundlage von § 9 GebG NRW ein vollständiger Gebührenverzicht nicht möglich. Ihrem Vorschlag folgend betrachte ich daher Ihren Antrag als gegenstandslos. Wie Sie richtigerweise anmerken, befindet sich die Stadt Paderborn derzeit im Aufbau einer Open-Data Plattform. Ihre Anregung habe ich wunschgemäß verwaltungsintern an die zuständige Stelle weitergeleitet. Von dort wird im Laufe der weiteren Entwicklung der Plattform entschieden, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang die in Rede stehenden Daten dort eingestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke für Ihre Antwort. Können Sie mir den Ansprechpartner für Open Data bei d…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
12. Juni 2020 07:59
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke für Ihre Antwort. Können Sie mir den Ansprechpartner für Open Data bei der Stadt Paderborn mitteilen? Ich würde dort gerne das Gespräch suchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181232
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich intern mit der Bitte um Antwort an Sie weitergeleitet. Der/d…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
12. Juni 2020 08:15
Status
smime.p7s
7,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich intern mit der Bitte um Antwort an Sie weitergeleitet. Der/die zuständige Sachbearbeiter/in des Open Data wird Ihnen mit getrennter Mail mitgeteilt. Allerdings aufgrund von Urlaub erst im Juli d.J. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Bei evtl. Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schweppe, Amt für Vermessung und Geo…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
WG: Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
16. Juli 2020 15:20
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Bei evtl. Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schweppe, Amt für Vermessung und Geoinformation, Tel. 88-11455, Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Open Data CSV-Export für Parkverstöße/Fließender Verkehr 2019 und Folgejahre [#181232] Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open Data CSV-Export für Parkverstöße/Fließender Verkehr 2019 und Folgejahre [#181232]
Datum
16. Juli 2020 15:55
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde gerne anregen, dass ein Export der Bußgelder im Verkehr (fließender sowie ruhender Verkehr) in das Open Data Projekt der Stadt Paderborn aufgenommen wird. (https://digitale-heimat-pb.de/projekte/zentrale-open-data-plattform/) Als Beispiel dafür dient die Stadt Bonn, die bereits seit mehreren Jahren diese Daten veröffentlicht. https://opendata.bonn.de/dataset/verwarn-und-bu%C3%9Fgelder-ruhender-verkehr-parkverst%C3%B6%C3%9Fe-2018 Auch weitere Städte aus NRW sind im Open Data Portal des Landes NRW mit Exporten zu ihren verhängten Bußgeldern zu finden: https://www.open.nrw/suche?volltext=Bu%C3%9Fgelder Ich glaube an einen großen gesellschaftlichen und öffentlichen Nutzen von "Open Data". In diesem konkreten Fall beispielsweise durch die mediale Aufbereitung von Falschparker-Hotspots oder Sensibilisierung des Problems "Falschparken". Auch für Bürgerinitiativen beispielsweise für den Fuß- oder Radverkehr können die Daten eine Argumentationsgrundlage für verstärkte Kontrollen bilden, wenn es um gefährliches Falschparken auf Geh- oder Radwegen an wichtigen Routen geht. Auch die Bußgelder für den "fließenden Verkehr" könnten einen ähnlichen Nutzen erzeugen. Dort beispielsweise für das Problem der erhöhten Geschwindigkeit. Grundsätzlich erhöht die Veröffentlichung von Open Data auch immer die Transparenz von Verwaltungshandeln und damit auch deren Akzeptanz. Der Aufwand dafür ist laut Frau Antony mit 2 Stunden (Arbeit des Rechenzentrums entsprechend einer Anfrage von Frau Antony) relativ gering. Konkret dürften interessant sein: - Tattag - Tatzeit - Tatort (Straße, Hausnummer) - Tatbestandsnummer - Bußgeld/Verwarnungshöhe - Bezeichnung des Verkehrsteilnehmers (z.B. PKW) Zusätzlich möglicherweise (da ohnehin in der Datenbank gespeichert) - Datum der Erteilung der Verwarnung - Erlassdatum des Bußgeldbescheides - Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides - Rechtskraftdatum des Bußgeldbescheides - Einspruchseingang Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181232/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Open Data CSV-Export für Parkverstöße/Fließender Verkehr 2019 und Folgejahre [#181232] Sehr geehrteAntragstell…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Open Data CSV-Export für Parkverstöße/Fließender Verkehr 2019 und Folgejahre [#181232]
Datum
17. Juli 2020 13:04
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Aktuell befindet sich die Stadt Paderborn im Aufbau eines Open Data Portals über das zukünftig auch Anfragen für neue Datensätze transparent und öffentlich gestellt werden können. Sobald wir mit dem Portal online sind, nehme ich gerne Ihre Frage als eine der ersten offiziellen Anfragen auf und veranlasse die entsprechenden Prüfungsprozesse für die Freigabe der Daten. Sobald das Portal online und für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist, werde ich Sie per E-Mail hierüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Open Data CSV-Export für Parkverstöße/Fließender Verkehr 2019 und Folgejahre [#181232] Sehr geehrteAntragstell…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Open Data CSV-Export für Parkverstöße/Fließender Verkehr 2019 und Folgejahre [#181232]
Datum
17. Juli 2020 13:14
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die schnelle Antwort! Gibt es bereits einen groben Zeitplan (Monat oder Quartal) aus dem sich ergibt, wann das Portal aktuell planmäßig anlaufen soll? Und wird auch open.nrw zusätzlich genutzt werden? Mit Besten Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181232/

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Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Open Data CSV-Export für Parkverstöße/Fließender Verkehr 2019 und Folgejahre [#181232] Hallo Antragsteller/in
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Open Data CSV-Export für Parkverstöße/Fließender Verkehr 2019 und Folgejahre [#181232]
Datum
20. Juli 2020 10:48
Status
Hallo Antragsteller/in das offizielle Ziel der Stadt Paderborn ist die Inbetriebnahme des Portals in 2020. Aus Sicht des von Ihnen genannten Projektes (https://digitale-heimat-pb.de/projekte/zentrale-open-data-plattform/), bei dem das Open Data Portal ein Anwendungsfall der in der Entwicklung befindlichen Datenplattform darstellt, ist eine Inbetriebnahme für Ende Q3/2020 geplant. Bezüglich des open.nrw Datenportals ist eine automatische Integration in das Portal vorgesehen, über ein sogenanntes "Harvesting" der Daten. Das Harvesting unserer Daten muss allerdings vom Land NRW im open.nrw Portal konfiguriert werden, sodass dies erst nach der Inbetriebnahme unseres Portals erfolgen kann. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich zu. Mit freundlichen Grüßen