Export der Datenbank für Parkverstöße für die Jahre 2018 und 2019 im Bereich der Stadtverwaltung Paderborn [#182330]

Sehr << Antragsteller:in >>

mit meiner Anfrage vom 10.März 2020 (Frag den Staat # 182330) bat ich Sie um Informationen und den Export der Datenbank für Parkverstöße für die Jahre 2018 und 2019 im Bereich der Stadtverwaltung Paderborn.

Meine Anfrage wurde ihrerseits damit beantwortet, dass die Kosten hierfür bis zu 5.000 Euro betragen würden. Eine kostenlose Bearbeitung haben Sie mir nicht vorgeschlagen.

Die selbe Anfrage über das Portal "Frag den Staat" # 181232, wird nunmehr kostenfrei über Open Data der Stadt Paderborn beantwortet werden.

Ich bitte Sie hiermit um Stellungnahme zu dieser Diskrepanz.

Des Weiteren bitte ich Sie erneut um die bereits am 10.März 2020 angefragten Daten.
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Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]
Datum
12. Juni 2020 08:15
Anhänge
Zeige belanglose Anhänge
smime.p7s 7,2 KB Nicht öffentlich!
Sehr geehrteAntragsteller/in

Ihre Nachricht habe ich intern mit der Bitte um Antwort an Sie weitergeleitet. Der/die zuständige Sachbearbeiter/in des Open Data wird Ihnen mit getrennter Mail mitgeteilt. Allerdings aufgrund von Urlaub erst im Juli d.J.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Export der Datenbank für Parkverstöße für die Jahre 2018 und 2019 im Bereich der Stadtverwaltung Paderborn [#182330] [#188769]
Datum
12. Juni 2020 10:04
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtAntragsteller/in mit meiner Anfrage vom 10.März 2020 (Frag den Staat # 182330) bat ich Sie um Informationen und den Export der Datenbank für Parkverstöße für die Jahre 2018 und 2019 im Bereich der Stadtverwaltung Paderborn. Meine Anfrage wurde ihrerseits damit beantwortet, dass die Kosten hierfür bis zu 5.000 Euro betragen würden. Eine kostenlose Bearbeitung haben Sie mir nicht vorgeschlagen. Die selbe Anfrage über das Portal "Frag den Staat" # 181232, wird nunmehr kostenfrei über Open Data der Stadt Paderborn beantwortet werden. Ich bitte Sie hiermit um Stellungnahme zu dieser Diskrepanz. Des Weiteren bitte ich Sie erneut um die bereits am 10.März 2020 angefragten Daten. -------------------------------------------------------------------------------------- Von Kommunalverwaltung Paderborn Betreff AW: Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232] Datum 12. Juni 2020 08:15 Anhänge Zeige belanglose Anhänge smime.p7s 7,2 KB Nicht öffentlich! Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich intern mit der Bitte um Antwort an Sie weitergeleitet. Der/die zuständige Sachbearbeiter/in des Open Data wird Ihnen mit getrennter Mail mitgeteilt. Allerdings aufgrund von Urlaub erst im Juli d.J. Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188769 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Beantwortung der Frage "Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Export der Datenbank für Parkverstöße für die Jahre 2018 und 2019 im Bereich der Stadtverwaltung Paderborn [#182330] [#188769]
Datum
12. Juni 2020 12:32
Status
Warte auf Antwort
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7,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Die Beantwortung der Frage "Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]" haben Sie missverstanden. Auch hierbei wird - wie bei Ihnen - keine gebührenfreie Ermittlung der gewünschten Daten angeboten. Bitte lesen Sie diesbezüglich alle Antworten zur Frage "Export der Datenbank für Parkverstöße 2019 [#181232]" durch. Mit freundlichen Grüßen