Export der Datenbank für Parkverstöße für die Jahre 2018 und 2019 im Bereich der Stadtverwaltung Paderborn

Einen anonymisierten (CSV-)Export der Oracle-Datenbank für Parkverstöße für die Jahre 2018 und 2019 !

Der Export soll natürlich nicht die personenbezogenen Daten der Beteiligten oder Hinweise auf das Fahrzeug/Kennzeichen enthalten !

Es geht hier um die Rohdaten - eine Verarbeitung, Aggregation oder sonstige Aufbereitung der Daten ist nicht gewünscht. Der Aufwand für einen solchen Export wird sehr überschaubar sein und ist in wenigen Klicks vom Fachpersonal machbar (siehe Anleitung). Eine statistische Aufbereitung ist nicht gewünscht.

Einen Arbeitsaufwand von mehr als einer halben Stunde halte ich als Informatiker für den reinen Export für ausgeschlossen. Insofern liegt hier vermutlich eine einfache schriftliche Auskunft vor.

Beispielanleitung:
https://support.spatialkey.com/export-d…

Der Export sollte enthalten:
- Tatdatum
- Tatort (Straße und Ort)
- Tatbestand
- Höhe des Verwarngeldes/Bußgeldes
- Rechtsgrundlage
- Datum der Erteilung der Verwarnung
- Erlassdatum des Bußgeldbescheides
- Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides
- Rechtskraftdatum des Bußgeldbescheides
- Einspruchseingang
- Datum des Zahlungseinganges
- Verfolgungsverjährung
- Vollstreckungsverjährung
- Geodaten des Tatorts (nur falls verfügbar)

All diese Informationen sollten laut IFG-Anfrage in der fraglichen Datenbank verfügbar sein.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Export der Datenbank für Parkverstöße für die Jahre 2018 und 2019 im Bereich der Stadtverwaltung Paderborn [#182330]
Datum
10. März 2020 14:25
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einen anonymisierten (CSV-)Export der Oracle-Datenbank für Parkverstöße für die Jahre 2018 und 2019 ! Der Export soll natürlich nicht die personenbezogenen Daten der Beteiligten oder Hinweise auf das Fahrzeug/Kennzeichen enthalten ! Es geht hier um die Rohdaten - eine Verarbeitung, Aggregation oder sonstige Aufbereitung der Daten ist nicht gewünscht. Der Aufwand für einen solchen Export wird sehr überschaubar sein und ist in wenigen Klicks vom Fachpersonal machbar (siehe Anleitung). Eine statistische Aufbereitung ist nicht gewünscht. Einen Arbeitsaufwand von mehr als einer halben Stunde halte ich als Informatiker für den reinen Export für ausgeschlossen. Insofern liegt hier vermutlich eine einfache schriftliche Auskunft vor. Beispielanleitung: https://support.spatialkey.com/export-d… Der Export sollte enthalten: - Tatdatum - Tatort (Straße und Ort) - Tatbestand - Höhe des Verwarngeldes/Bußgeldes - Rechtsgrundlage - Datum der Erteilung der Verwarnung - Erlassdatum des Bußgeldbescheides - Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides - Rechtskraftdatum des Bußgeldbescheides - Einspruchseingang - Datum des Zahlungseinganges - Verfolgungsverjährung - Vollstreckungsverjährung - Geodaten des Tatorts (nur falls verfügbar) All diese Informationen sollten laut IFG-Anfrage in der fraglichen Datenbank verfügbar sein.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182330 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage habe ich zur Ermittlung der anfallenden Kosten zunächst mit der Bi…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Export der Datenbank für Parkverstöße für die Jahre 2018 und 2019 im Bereich der Stadtverwaltung Paderborn [#182330]
Datum
12. März 2020 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage habe ich zur Ermittlung der anfallenden Kosten zunächst mit der Bitte um Erteilung eines Kostenvoranschlags an das kommunale Rechenzentrum, welches die Daten ermitteln könnte, weitergeleitet. Der Aufwand für die Ausgabe folgender Daten liegt demnach bei 156,44 Euro. - Tatdatum - Tatort (Straße und Ort) - Tatbestand - Höhe des Verwarngeldes/Bußgeldes - Rechtsgrundlage - Datum der Erteilung der Verwarnung - Erlassdatum des Bußgeldbescheides - Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides - Rechtskraftdatum des Bußgeldbescheides - Einspruchseingang In Bezug auf folgende Daten - Datum des Zahlungseinganges - Verfolgungsverjährung - Vollstreckungsverjährung benötigt das kommunale Rechenzentrum die Unterstützung der Betreiberfirma der verwandten Software, die sich nach Rücksprache mit dieser Firma im Rahmen von ca. 1 - 4 Tagen bewegen könnte. Die Kosten hierfür könnten somit im Bereich von bis zu 5.000 Euro liegen. Der Umsetzungszeitraum ist für die Betreiberfirma schwer abschätzbar. Gem. Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen würden Ihnen nach § 11 IFG NRW die Informationen unter Erhebung von Gebühren in Höhe der uns anfallenden Kosten zur Ermittlung dieser Daten zur Verfügung gestellt. Ich bitte Sie, mir bis zum 15.03.2020 mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag auf Erteilung der genannten Informationen unter Erhebung von den genannten Gebühren aufrechterhalten möchten bzw. wie in dieser Angelegenheit verfahren werden soll. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 12.März 2020 und verzichte aufgrund der nicht k…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Export der Datenbank für Parkverstöße für die Jahre 2018 und 2019 im Bereich der Stadtverwaltung Paderborn [#182330]
Datum
13. März 2020 12:05
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 12.März 2020 und verzichte aufgrund der nicht kostenfreien Bearbeitung, auf die angefragte Datenabfrage und bedanke mich für Ihre Mühe. Diese Anfrage werde ich nunmehr schließen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182330