Exporte ausgemusterter Verkehrsmittel in die Ukraine

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Ausfuhranmeldungen und Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Exporten gebrauchter Oberleitungsbusse und Straßenbahnfahrzeuge aus Deutschland in die Ukraine im Zeitraum ab 2011 bis heute, sowie ggf. Inspektionszeugnisse, Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungszeugnisse

Behörde benötigt

  • Datum
    1. November 2016
  • Frist
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
Von
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Betreff
Exporte ausgemusterter Verkehrsmittel in die Ukraine [#18867]
Datum
1. November 2016 17:37
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausfuhranmeldungen und Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Exporten gebrauchter Oberleitungsbusse und Straßenbahnfahrzeuge aus Deutschland in die Ukraine im Zeitraum ab 2011 bis heute, sowie ggf. Inspektionszeugnisse, Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungszeugnisse
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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