exteritoriale Gebiete in Deutschland

Anfrage an: Auswärtiges Amt

alle Gebiete in der BRD, die als exteritoriales Gebiet bezeichnet sind

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2014
  • Frist
    13. Mai 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Gebiete in …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
exteritoriale Gebiete in Deutschland [#6217]
Datum
11. April 2014 00:21
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Gebiete in der BRD, die als exteritoriales Gebiet bezeichnet sind
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland [#6217] Sehr geehrter Herr Ant…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland [#6217]
Datum
11. April 2014 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit E-Mail vom 11.04.2014 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen Gebieten innerhalb der Bundesrepublik, die als exterritoriales Gebiet bezeichnet werden. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitte ich für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung Ihrer Postanschrift und ggf. einer persönlichen E-Mail Adresse für die Übersendung der Dokumente in elektronischer Form. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Die Postanschrift wird benötigt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass für die Bearbeitung der Anfrage Kosten zu erheben sind. Mit freundlichen Grüßen
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AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland [#6217] Sehr geehrte Damen…
An Auswärtiges Amt Details
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Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland [#6217]
Datum
13. Mai 2014 01:23
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "exteritoriale Gebiete in Deutschland" vom 11.04.2014 (#6217) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland [#6217] Sehr geehrte D…
An Auswärtiges Amt Details
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Betreff
AW: AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland [#6217]
Datum
13. Mai 2014 01:23
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "exteritoriale Gebiete in Deutschland" vom 11.04.2014 (#6217) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland Sehr geehrter Herr Antragstell…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland
Datum
13. Mai 2014 09:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für die Übersendung Ihrer Anschrift mit heutigem Datum. Die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage konnte daher heute begonnen werden (Beginn der Frist gem. § 7 Abs. 5 IFG). Die Antwort wird Ihnen alsbaldmöglich übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland [#6217] Sehr geehrte Dame…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland [#6217]
Datum
8. Juli 2014 15:11
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "exteritoriale Gebiete in Deutschland" vom 11.04.2014 (#6217) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland Sehr geehrter Herr Antragstell…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland
Datum
10. Juli 2014 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
219,5 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, auf Ihre untenstehende Nachfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass das Auswärtige Amt Ihre Anfrage mit Schreiben vom 23.05.2014, gerichtet an die von Ihnen mitgeteilte Postanschrift, beantwortet hat. Das Schreiben füge ich dieser Nachricht erneut bei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland [#6217] Sehr geehrte Dame…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exterritoriale Gebiete in Deutschland [#6217]
Datum
12. November 2014 23:16
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, heute habe ich mir erneut die Frage und die Antwort vom AA durchgelesen. Dabei stellte ich einige Ungereimten fest. Meine Frage wurde beantwortet, dass es keine exterritoriale Gebiete in der BRD gibt. Allerdings kann man mehrfach im Internet nachlesen, dass z.B. folgende Einrichtungen als exterritorial gelten: * UN-Campus (Bonn) ("Langen Eugen" sowie das "Alte Abgeordnetenhochhaus" seit Juli 2013) [1] * ESA-Einrichtungen in Darmstadt Von daher würde ich um eine erneute Prüfung/Beantwortung meiner Frage bitten. Einen unnötigen Postweg können Sie sich sparen, mir reicht das Ergebnis in digitaler Form. [1] http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bad-godesberg/hochkreuz/abgeordnetenhaus-seit-montag-exterritoriales-gebiet-article1098803.html ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Rückfrage vom 12.11.2014. Das Auswärtige Amt verweist…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20140411405234] ; exteritoriale Gebiete in Deutschland
Datum
18. November 2014 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Rückfrage vom 12.11.2014. Das Auswärtige Amt verweist hierzu vollumfänglich auf seine Auskunft vom 23.05.2014. Dazu gibt es inhaltlich nichts zu ergänzen. Die rechtlich nicht korrekte Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Presse, die von den VN oder Internationalen Organisationen genutzten Immobilien betreffend, ändert daran nichts und unterliegt nicht dem Einfluss des Auswärtigen Amtes. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen