Externe Beraterverträge

Anfrage an: Stadt Jüterbog

Dokumente und Informationen zur Klärung des folgendem Sachverhalts:
Im Vorfeld der Bürgermeisterwahl hieß es aus unterschiedlichsten Quellen, das die Stadt Jüterbog zur Erfüllung komunaler Aufgaben , externe Berater hinzuzieht.

In welchen Bereichen ist dies aktuell der Fall?
In welchen Bereichen war es in der Vergangenheit nötig?
Stimmt es das zum Erarbeiten des Stadthaushaltes , in Erwägung gezogen wird , einen externen Finanzexperten , hinzuzuiehen ?

Eine Kostenaufstellung oder ähnliches würde mir hierzu genügen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Felix Walter
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Stadt Jüterbog Details
Von
Felix Walter
Betreff
Externe Beraterverträge [#167043]
Datum
22. September 2019 00:08
An
Stadt Jüterbog
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Informationen zur Klärung des folgendem Sachverhalts: Im Vorfeld der Bürgermeisterwahl hieß es aus unterschiedlichsten Quellen, das die Stadt Jüterbog zur Erfüllung komunaler Aufgaben , externe Berater hinzuzieht. In welchen Bereichen ist dies aktuell der Fall? In welchen Bereichen war es in der Vergangenheit nötig? Stimmt es das zum Erarbeiten des Stadthaushaltes , in Erwägung gezogen wird , einen externen Finanzexperten , hinzuzuiehen ? Eine Kostenaufstellung oder ähnliches würde mir hierzu genügen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Walter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix Walter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Stadt Jüterbog
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrter Herr Walter, der B…
Von
Stadt Jüterbog
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Datum
24. September 2019 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Walter, der Bürgermeister hat mich beauftragt, Ihnen eine Information zu senden. Sie haben um die Zusendung von Dokumenten und Informationen gebeten in Ihrer e.mail vom 23. September 2019. Da Ihre Anfrage recht umfangreich ist möchte der Bürgermeister Ihnen anbieten zu einem persönlichen Gesprächstermin in sein Dienstzimmer zu kommen. Selbstverständlich können Sie zu Ihrer Anfrage auch Akteneinsicht erhalten. Als Termin wird der 24. Oktober, um 11:00 Uhr vorgeschlagen. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, bitte melden Sie sich, es kann auch ein Termin am Nachmittag vereinbart werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>